Bundestag verzögert Einführung von 800-Watt-Grenze und vereinfachtem Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke: Großteil des Solarpakets I verschoben
Die neuen Regelungen im Zuge des Solarpakets I gelten ab dem 16. Mai 2024! Ab diesem Tag darf Dein Wechselrichter 800 Watt einspeisen.
Mehr Informationen erhältst Du in diesem Blogartikel.
Eigentlich stand schon alles bereit: Das Solarpaket I wurde schon im August 2023 geschnürt, dann durch das Bundeskabinett beschlossen und in letzter Instanz in den Bundestag weitergereicht. Dort sollte es noch im Dezember 2023 verabschiedet werden, sodass pünktlich zum 1. Januar 2024 die neuen Regelungen für Balkonkraftwerke greifen würden, darunter die lang ersehnte 800-Watt-Einspeisegrenze sowie das vereinfachte Anmeldeverfahren.
Dann die Enttäuschung: Die Verabschiedung des kompletten Solarpakets I fand in der letzten Bundestagssitzung des Jahres vom 15.12.2023 nicht statt. Zwar wurden einige “zeitkritische Punkte” (Katrin Uhlig, B90/Grüne) geklärt, allerdings wurden die Erleichterungen für Balkonkraftwerke im Zuge des Solarpakets I nicht abgedeckt.
Der große Teil des Solarpakets befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren und wird erst nach der Weihnachtspause, also im neuen Jahr Gegenstand des Bundestags.
Was heißt die Verschiebung des Solarpakets I für Balkonkraftwerke?
Ganz konkret musst Du als Balkonkraftwerk-BesitzerIn oder an der Anschaffung eines Balkonkraftwerks interessierten Person folgendes beachten:
1. Die 800-Watt-Einspeisegrenze kommt noch nicht zum 1. Januar 2024
Balkonkraftwerk-BesitzerInnen müssen sich deswegen leider gedulden, ihre Wechselrichter auf die neue Grenze einzustellen. Bis der Bundestag im neuen Jahr das Solarpaket I in seiner Gesamtheit verabschiedet, gilt offiziell nach wie vor die 600-Watt-Grenze. Erst, wenn die Verabschiedung des kompletten Solarpakets im neuen Jahr 2024 zum Tagesordnungspunkt des Bundestages wird, kann auch der Weg für die 800-Watt-Bagatellgrenze geebnet werden.
2. Das vereinfachte Anmeldeverfahren wird später eingeführt
Der geplante Wegfall der Meldung beim Netzbetreiber sowie die Vereinfachung der Anmeldung im Markstammdatenregister (MaStR) verzögert sich. Bis das Solarpaket I vom Bundestag in Gänze verabschiedet wird, gelten weiterhin folgende Regeln: Du musst Dein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden und im Markstammdatenregister (MaStR) registrieren. Nutze gerne den kostenlosen Anmeldeservice, um hier Zeit zu sparen.
3. Die neue Obergrenze für die Gesamtnennleistung der Solarmodule innerhalb eines Balkonkraftwerks auf 2000 Wp (Watt Peak) kommt ebenfalls später
Damit sind weiterhin besonders starke XL-Balkonkraftwerke möglich: Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung sind nämlich noch mehr als 2000 Wp erlaubt, z.B. das 2200 Wp starke Quattro-XL-Balkonkraftwerk. Das gibt Dir etwas mehr Zeit, der Obergrenze zuvorzukommen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wann wird das Solarpaket I im Bundestag verabschiedet?
Voraussichtlich im Verlauf des Aprils 2024 wird der Rest des Solarpakets I vom Bundestag verabschiedet. Ursprünglich sollte es im Dezember 2023 verabschiedet werden, nun müssen sich die Solarbranche und alle Balkonkraftwerk-BesitzerInnen gedulden. In unserem Blog informieren wir Dich regelmäßig über Neuigkeiten.
Wann kommt die 800-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke?
Die 800-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke wird offiziell eingeführt, wenn der Bundestag das komplette Solarpaket I verabschiedet. Die ursprünglich anvisierte Einführung zum 1. Januar 2024 wurde leider verpasst und auf voraussichtlich Frühjahr 2024 verschoben.
Wann kommt das vereinfachte Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke?
Der geplante Wegfall der Meldung beim Netzbetreiber sowie die Vereinfachung der Anmeldung im Markstammdatenregister (MaStR) verspäten sich mit dem Rest des Solarpakets I. Wann diese Neuregelung nun in Kraft tritt, ist derzeit unbekannt. Bis dahin ist weiterhin die zweifache Anmeldung Pflicht. Ein Anmeldeservice hilft hier weiterhin.