Adé Netzbetrieb, hallo Balkonkraftwerk.
Mit der Anmeldung beim Netzbetreiber kann auch ein Zählerwechsel bei Dir Zuhause anfallen. Deinen alten Stromzähler ohne Rücklaufsperre kannst Du leider nicht behalten, weil er nur für die Strommessung in eine Richtung geeignet ist. So fließt bei einem gängigen Einbahnsystem der Strom aus dem öffentlichen Stromnetz in Richtung Deines Hausstromnetzes. Bei den alten Ferraris-Zählern mit Drehscheibe kann das rechtliche Konsequenzen mit sich bringen, weil die Aufzeichnungen durch Rückwärtsdrehen verfälscht werden. Er ist folglich nicht für den Anschluss einer kleinen PV-Anlage geeignet.
Stattdessen brauchst Du einen Stromzähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler. Was viele nicht wissen: Bis 2032 sind moderne Messsysteme wie Zweirichtungszähler ohnehin laut Gesetz durch den örtlichen Netzbetreiber einzubauen. Aus diesem Grund kommen im Regelfall keine Austauschkosten auf Dich als NutzerIn zu.
Hinweis: Nach Ansicht einiger Netzbetreiber benötigst Du neben einem Zweirichtungszähler (oder Stromzähler mit Rücklaufsperre) auch eine geeignete Energiesteckvorrichtung nach der Norm VDE V 0628-1. Ein Schuko-Stecker, der von vielen Haushalten rechtskonform für den Betrieb von Mini-PV-Anlagen verwendet wird, ist aus Sicht der Netzbetreiber nicht geeignet. Anforderungen an die Wahl der Steckvorrichtung können diese allerdings nicht stellen, sodass die Wahl des Steckers ganz bei Dir liegt.