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Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt? - VDE schlägt neue Regelungen vor

Author's iconHenry Seyffert
PV-Markt
Lesezeit 4 Minuten
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Steht bald eine Revolution für Balkonkraftwerke an? Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) möchte die Energiewende beschleunigen und schlägt einige wichtige Vereinfachungen beim Umgang mit Balkonkraftwerken vor. Die rechtliche Umsetzung der Vorschläge gilt mittlerweile als sehr wahrscheinlich. Wir erklären Dir alle Änderungen, die der VDE fordert und zeigen Dir, wie Du ideal vorbereitet bist.

Folgende Forderungen stehen momentan zur Debatte:

  1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt Einspeiseleistung
  2. Mini-PV-Anlagen dürfen an jedem Stromzählertyp verwendet werden
  3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebnahme von Mini-PV-Anlagen
  4. Duldung des Schuko-Steckers für die Einspeisung bis 800 Watt

Sind bald für ein Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt? – Forderung einer Bagatellgrenze 

Update vom 22. August 2023:
Das "Balkonkraftwerk 800 Watt" kommt Anfang 2024!
Aktueller Hinweis: Leider wurde der Großteil des Solarpakets I nicht rechtzeitig im Dezember vom Bundestag verabschiedet. Damit wird die 800-Watt-Grenze zum 01.01.2024 noch nicht wirksam sein.

Update: Nach aktuellen Informationen wird der Rest des Solarpakets I am 22. März 2024 zur Abstimmung im Bundestag stehen. Schau regelmäßig in unserem Blog vorbei, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Bitte beachte hierzu unseren Blogartikel.

In Europa gilt seit 2016 eine Richtlinie namens Regulation for Generators (RFG), in der für elektrische Erzeugungsanlagen eine Bagatellgrenze von 800 Watt festgelegt ist. Das bedeutet, dass bis zu dieser Grenze die private Stromerzeugung als “nicht relevant” angesehen wird. Um den Zugang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern, schlägt der VDE vor, diese Richtlinie zu übernehmen und die Bagatellgrenze bis 800 Watt Einspeiseleistung auch in Deutschland einzuführen.

Momentan liegt die Grenze, bis zu der Du Dein Balkonkraftwerk vereinfacht anmelden und selbst anschließen darfst, bei einer Einspeiseleistung von 600 Watt. Dieser Wert bezieht sich auf die Ausgangsleistung des Wechselrichters der Mini-PV-Anlage.

Im Klartext heißt das, dass durch diese Bestrebungen die Grenze um 200 Watt angehoben und somit auch die Rentabilität der Balkonkraftwerke erhöht werden soll. Deine Stecker-Solaranlage rechnet sich dann noch eher, sodass sie sich bereits nach 4-6 Jahren vollständig amortisiert.

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Upgradefähiger Wechselrichter: So bist Du ideal vorbereitet

Wenn Du momentan überlegst, Dir ein Balkonkraftwerk zuzulegen, stellst Du Dir wahrscheinlich die Frage, ob es Sinn macht, mit dem Kauf auf die Gesetzesanpassung zu warten. Es gibt glücklicherweise aber eine Möglichkeit, wie Du gewissermaßen zwei Fliegen mit einer Klappe schlägst: ein Upgradefähiger Wechselrichter.

Mit den Balkonkraftwerk-Komplettsets von priwatt hältst Du die derzeitigen Einspeisebestimmungen von 600 Watt ein. Sobald die gesetzliche Grenze von 800 Watt eingeführt wird, kannst Du dann über die Wi-Fi-Verbindung der Anlage ein Over-The-Air-Update des Wechselrichters durchführen. Ab diesem Punkt nutzt Du das gleiche Gerät als 800-Watt-Wechselrichter und kannst frühestmöglich und ohne zusätzliche Anschaffungskosten mit noch mehr grünem Strom zur Reduzierung Deiner Stromkosten beitragen.

Wusstest Du schon?
Um sowohl die derzeit gültige Einspeisegrenze von 600 Watt voll auszunutzen als auch für die geforderten 800 Watt bestens vorbereitet zu sein, bieten Dir die Stecker-Solaranlagen von priwatt bereits jetzt PV-Module mit einer Spitzenleistung von mindestens 400 Watt Peak pro Modul.

Zu unseren 800-Watt-fähigen Sets:

Mini-Solaranlagen an jedem Stromzählertyp betreiben

Bisher ist die Verwendung eines Stromzählers ohne Rücklaufsperre (z.B. Ferrariszähler) für Balkon-PV-Anlagen nicht gestattet, da diese alten Zähler bei der Einspeisung von Strom zurückdrehen und somit die Menge des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz verfälschen.

Der VDE möchte das ändern: Balkonkraftwerke bis zur geforderten Bagatellgrenze von 800 Watt sollen an jedem Zählertyp verwendet werden dürfen. Dies würde Dir einigen Aufwand ersparen und ermöglicht es, mit der eigenen Stromproduktion zu beginnen, ohne vorher auf den Wechsel des Stromzählers zur modernen Messeinrichtung warten zu müssen.

Einfachere Anmeldung Deines Balkonkraftwerks

Auch die Anmeldung und Inbetriebnahme soll weiter vereinfacht werden. So möchte der VDE die Anmeldung von Balkonkraftwerken beim lokalen Netzbetreiber überflüssig machen, indem nur noch die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur notwendig ist.

Übrigens: Wir unterstützen Dich kostenlos bei der Anmeldung beim Netzbetreiber und übernehmen die Registrierung Deines Balkonkraftwerks im MaStR sogar komplett für Dich! Schaue dazu einfach bei unserem kostenlosen Anmeldeservice vorbei und folge dort der Schritt-für-Schritt Anleitung!

Schuko-Stecker-Anschluss wird für Mini-PV-Anlagen bis 800 Watt geduldet 

Auch die Diskussion um den Anschluss von Stecker-Solaranlagen könnte bald ein Ende haben. Der VDE – bisher Verfechter des Anschlusses per Wieland-Stecker – bevorzugt zwar weiterhin die Installation durch eine Elektrofachkraft, um die Tauglichkeit zu prüfen, spricht sich nun aber dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis 800 Watt zu dulden.

Häufig kommt es momentan aufgrund der verschiedenen Weisungen noch immer zu Unsicherheiten bei Balkonkraftwerk-Interessierten, was den Anschluss einer Stecker-Solaranlage betrifft. Mit der Duldung des ohnehin gesetzeskonformen Schuko-Steckers durch den VDE dürften endgültig alle Zweifel beseitigt werden.

Fazit: Wie sind die Forderungen zu bewerten?

Aktueller Hinweis: Leider wurde der Großteil des Solarpakets I nicht rechtzeitig im Dezember vom Bundestag verabschiedet. Damit wird die 800-Watt-Grenze zum 01.01.2024 noch nicht wirksam sein.

Update: Nach aktuellen Informationen wird der Rest des Solarpakets I am 22. März 2024 zur Abstimmung im Bundestag stehen. Schau regelmäßig in unserem Blog vorbei, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Bitte beachte hierzu unseren Blogartikel.

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein Positionspapier, die Regelungen haben bis auf Weiteres also lediglich Empfehlungscharakter. Dennoch kannst Du die Forderungen des VDE durchaus ernst nehmen und sogar als richtungsweisend für zukünftige Entwicklungen im Bereich Stecker-Solaranlagen ansehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen und fordert seinerseits eine Anpassung der Produktnorm VDE V 0126-95 an die 800-Watt-Grenze sowie die Aufnahme des Anschlusses per Schuko-Stecker in die Norm. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Umweltbundesamt (UBA) stehen mittlerweile hinter den Vorschlägen. Dafür hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vorgelegt, mit der die Nutzung von Balkonkraftwerken künftig erleichtert werden soll.

Wie Du siehst, steht der Umsetzung der geforderten Punkte im Grunde nichts mehr im Weg. Deswegen wird bereits für den Monat Mai eine konkrete Stellungnahme der Bundesregierung erwartet, die das weitere Vorgehen klärt. Bis es zur tatsächlichen Verabschiedung oder Gesetzesanpassung kommt, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.

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Henry Seyffert

Als Bachelor der Kommunikations- und Medienwissenschaft ist er bei priwatt für die textlichen Inhalte zuständig, die Du online bei uns findest. Ursprünglich in der Automobilbranche tätig, hat er vor einiger Zeit seine Leidenschaft für erneuerbare Energien entdeckt und setzt nun sein Wissen ein, um die Energiewende voranzubringen.

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