Solarstrom einspeisen ohne Anmeldung: Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?
Darf ich eine gewisse Menge Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen?
Für Mini-Solaranlagen mit bis zu zwei Solarmodulen – dazu zählen Balkonkraftwerke – gilt derzeit noch die Obergrenze von 600 Watt Einspeiseleistung. Diese Leistung ist geringer als bei größeren Photovoltaikanlagen, die ganze Dächer von Gebäuden zieren und aus mehreren Modulen bestehen. Weniger Einspeiseleistung bedeutet weniger Strom. Sollten Verbraucherinnen mit ihrer Mini-Solaranlage 600 Watt Einspeiseleistung überschreiten, dann sind Anmeldung und Installation der Solaranlage erschwert.
Allerdings wird sich das bald ändern: 2024 wird die 600-Watt Grenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt angehoben. Dann kannst Du in Zukunft noch mehr Leistung aus Deiner Mini-PV-Anlage herausholen.
Zwar sind Anmeldung und Installation der Solaranlage immer notwendig, doch bei einer Mini-Photovoltaikanlage mit weniger als 600 Watt denkbar einfach. Nun könnten pfiffige BetreiberInnen auf die Idee kommen, einfach mehrere Anlagen zu kaufen, die die Einspeiseleistung von 600 W einhalten, und an ihre eigene Steckdose anzuschließen. Durch das Vorhandensein mehrerer Anlagen wird mehr Strom generiert, wobei die erlaubte Maximalleistung der einzelnen Anlagen nicht überschritten wird. Aber gleich vorweg: Dieser Trick funktioniert nur bedingt, denn es ist nur ein Balkonkraftwerk pro Stromkreis erlaubt.
Hier geht's zu unseren 800-Watt-fähigen Balkonkraftwerken:
Solarstrom ohne Anmeldung einzuspeisen, ist unter keinen Umständen möglich!
Weder der Anschluss und die Nutzung von Mini-Solaranlagen noch die Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz sind ohne eine Anmeldung der Anlage gestattet. Entgegen häufig gestellten Fragen, ob es nicht eine Bagatellgrenze für Mini-PV-Anlagen mit bis zu 600 Watt Leistung gäbe, sieht die Realität zur Zeit leider anders aus. Mit dem Solarpaket 1 ändert sich das 2024 allerdings.
Update: Nach aktuellen Informationen wird der Rest des Solarpakets I am 22. März 2024 zur Abstimmung im Bundestag stehen. Schau regelmäßig in unserem Blog vorbei, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Schon kleinere Anlagen müssen vor der Installation und Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine direkte Nutzung ohne Anmeldung beim Betreiber ist nicht gestattet. Zudem ist laut Marktstammdatenregisterverordnung die Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtend. Im Gegensatz zur Anmeldung beim Netzbetreiber darf die Registrierung bei der Bundesnetzagentur auch nach der Installation und Inbetriebnahme der Mini-PV-Anlage erfolgen.
Falls Deine Solaranlage eine Gesamtleistung über 600 Watt hat und Du den selbst erzeugten Strom aus der Plug-and-Play-Anlage für eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz einspeisen möchtest, dann fallen weitere Meldepflichten an. Die Prüfung durch die Netzbetreiber fällt gründlicher aus und das Finanzamt wird hellhörig.
Wann muss die PV-Anlage angemeldet werden? Immer vor Betrieb die Erlaubnis vom Netzbetreiber einholen
Dank der Norm VDE-AR-N 4105 ist es jedem Nutzer und jeder Nutzerin gestattet, Plug-and-Play-Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 600 Watt selbst anzumelden und anzuschließen. Der Anschluss darf bereits an eine gewöhnliche Schukodose erfolgen. Die Plug-and-Play-Geräte sowie deren Komponenten müssen allerdings die Sicherheitsrichtlinien des Netzbetreibers erfüllen.
Früher war auch bei Mini-Photovoltaikanlagen mit bis zu 600 Watt Gesamtleistung noch vorgesehen, dass eine Elektrofachkraft die Anmeldung und Installation der Mini-Photovoltaikanlage übernimmt. Dies gilt seit der Norm VDE-AR-N 4105 nicht mehr.
Anders stellt es sich allerdings bei einer Gesamtleistung von mehr als 600 Watt dar: Hier muss eine Fachkraft zum Check und ggfs. für Anpassungen der Hausinstallation hinzugezogen werden. Erst durch die Prüfung und die Anmeldung der Anlage erteilt der Netzbetreiber eine Zustimmung zur Anlagennutzung.
Anmeldung der Mini-PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur zur Datenerfassung
Die Registrierung einer Mini-PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur dient nicht der Prüfung der Anlage oder Zustimmung zur Nutzung. Im Gegensatz zu Netzbetreibern ist das Ziel der Bundesnetzagentur, Daten zu sammeln und die Bürokratie zu reduzieren. Die Regierung möchte Informationen zur Energiewende haben und jedem Besucher auf der Website zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Kenntnis über die Existenz jeder einzelnen Mini-Solaranlage in jedem Haushalt – ob auf dem Balkon, Dach, im Garten oder anderswo – erforderlich. Die von Nutzern angegebenen Daten werden vertraulich behandelt.
Vor Einführung des Marktstammdatenregisters teilten bzw. teilen sich die Daten von Privatnutzern und Unternehmen auf verschiedene Register auf, was zu einem enormen bürokratischen Aufwand führte. Durch die Erfassung der Daten von Nutzern und Unternehmen in einem Register, dem Marktstammdatenregister, wird die Bürokratie reduziert. Aus diesem Grund und für ein präzises Monitoring der Energiewende sind BetreiberInnen von Mini-Photovoltaikanlagen gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung dazu verpflichtet, u. a. folgende Informationen zu ihrer Plug-and-Play-Anlage bei der Anmeldung anzugeben:
- Namen
- Adressen
- Standorte
- Technologien
- Leistungsdaten
Bei Einspeisung genauere Prüfung der Plug-and-Play-Geräte
Wir haben uns in unserem Artikel Stromeinspeisung oder nicht? ausführlich der Frage gewidmet, warum sich insbesondere bei Mini-Solaranlagen eine Stromeinspeisung finanziell nicht lohnt: Die Einspeisevergütung pro kWh ist geringer als die Kosten für den von Netzbetreibern bezogenen Strom. Aufgrund der hohen Kosten bei Strombezug ist ein Eigenverbrauch wirtschaftlicher. Also erübrigen sich Fragen nach der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eigentlich.
Dennoch gehen wir in Kürze auf diesen Aspekt ein. Ehe Strom ins Netz eingespeist wird, wird von Netzbetreibern eine noch genauere Prüfung der Solaranlage durchgeführt als bei einer Mini-PV-Anlage, die ausschließlich zur Deckung des Eigenverbrauchs an Strom vorgesehen ist. Hierbei steht der Konformitätscheck der Anlage mit dem Netz des Anbieters im Fokus. Ist eine Konformität mit dem Netz gegeben, so darf der gewonnene Sonnenstrom verkauft werden. Die Erträge aus dem Verkauf müssen als Einkünfte versteuert werden, was für zusätzlichen Aufwand in der Steuererklärung sorgt.
Einspeisung ins Netz lohnt sich nicht!
Nicht nur der wirtschaftliche Nutzen dabei, den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen, ist geringer als ein Eigenverbrauch des Stroms. Auch der bürokratische Aufwand vor dem Anschluss der Anlage, der Qualitätscheck und die steuerliche Rechenschaft machen eine Stromeinspeisung nicht lukrativ. Insbesondere MieterInnen oder EigentümerInnen von Wohngebäuden, denen nur der Balkon oder andere kleine Flächen zum Aufbau der Mini-Solaranlage zur Verfügung stehen, sollten den Strom selbst nutzen und von einer Stromeinspeisung definitiv absehen.
Strom ohne jegliche Anmeldung einzuspeisen und selbst zu nutzen – um auf die erwähnte Frage des Beitrags einzugehen und eine Antwort zu nennen – ist außerdem verboten.
Eine Energiesteckvorrichtung muss nicht sein, eine normale Steckdose reicht bei Mini-Solaranlagen aus.
Ein hin und wieder vorkommender Irrglaube ist, dass es für den Anschluss und die Anmeldung einer Mini-Solaranlage einer speziellen Energiesteckvorrichtung bedarf. Dies trifft auf Mini-Solaranlagen mit einer Maximalleistung von 600 Watt jedoch nicht zu. Es ist erlaubt, die Anlagen selbstständig anzumelden und anzuschließen, wobei ein haushaltsüblicher Schuko-Stecker in eine Steckdose gesteckt wird – wegen dieses möglichen einfachen Vorgangs heißt es überhaupt Plug-and-Play-Solaranlage.
Wieland-Steckdose als Alternative
Auf der anderen Seite gibt es als Alternative zum Schukostecker die Energievorrichtung, die man auch als Wieland-Steckdose bezeichnet. Diese unterscheidet sich vom Schukostecker dahingehend, als dass sie normgerecht ist und die Schutzziele der Norm DIN VDE V 0628-1 einhält. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie beispielsweise stuft einen Schukostecker jedoch als ausreichend ein und bezeichnet die Empfehlungen der Bundesnetzagentur zum Einbau einer Wieland-Steckdose als eine "wirtschaftlich motivierte Amtsanmaßung".
Wer hat nun Recht? Falls Du Dir Hilfe bei der Entscheidung zwischen einer Wieland-Steckdose und dem Schukostecker wünscht, dann kannst Du Dir gern in unserem Ratgeber Wieland oder Schuko die wichtigsten Informationen zu diesem Thema abholen.
Pro Wohnung ist nur eine Mini-PV-Anlage möglich
Alle Mini-Solaranlagen und deren Komponenten (PV-Module, Wechselrichter etc.) gelten pro Wohnung als eine Anlage. Es ist also keine Option, zu behaupten, man habe mehrere Mini-PV-Anlagen mit je 600 Watt Einspeiseleistung an verschiedene Steckdosen angeschlossen und wolle diese als einzelne Anlagen registrieren.
Zugegebenermaßen hätte dies seine Vorteile: Man könnte theoretisch mehr Leistung, z. B. bei drei Anlagen 1.800 Watt, erzielen und darüber hinaus von den vereinfachten Regelungen für Mini-Solaranlagen profitieren. Denn im Vergleich zu den größeren Photovoltaikanlagen hat eine eine Mini-PV-Anlage wie das Balkonkraftwerk besondere Vorzüge:
- Leichtere und eigenständige Inbetriebnahme;
- kein erforderlicher Austausch der Hausinstallation;
- nur Eigenversorgung ohne Einspeisevergütung.
Zum letzten Punkt sei erklärt: Genügt eine PV-Anlage den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien, so kann eine Einspeisevergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom in Anspruch genommen werden. Bei der – wohlbemerkt: freiwilligen – Entscheidung für eine Einspeisung mit Vergütung muss nach §9 des EEGs (Erneuerbare Energien Gesetz) dem Netzbetreiber die Möglichkeit zur Drosselung der Netzeinspeisung auf 70 % des Leistungsmaximums gewährt werden. Bei einer Mini-Solaranlage für den Garten und andere Aufstellorte wie priFlat Duo und priFlat Duo XL ist hingegen alles einfacher, weil der generierte Strom von vornherein nur zum Eigenverbrauch genutzt wird. Die Inanspruchnahme einer Einspeisevergütung wäre hier nicht lukrativ.
Aber wieso ist für Mini-Solaranlagen eine maximale Einspeiseleistung von 600 Watt vorgeschrieben? Der Grund hierfür ist in den Sicherheitskriterien zu suchen: Bis 600 Watt Wechselrichterleistung – so Untersuchungen am PI Photovoltaik-Institut Berlin AG – kann eine Mini-Solaranlage ohne Anpassungen am Leitungsschutz sicher betrieben werden.
Natürlich ist es erlaubt, zusätzliche PV-Module zu kaufen und einen Wechselrichter mit einer höheren Einspeiseleistung zu verwenden. Allerdings nimmt der Aufwand bis zur Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks dann deutlich zu...
Achtung: Diese Regeln gelten, wenn PV-Module und Wechselrichter die 600 Watt Einspeiseleistung toppen!
Für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage oberhalb einer Einspeiseleistung von 600 Watt legt u. a. das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bestimmte Vorschriften fest. Hierzu gehören die Hinzunahme einer Elektrofachkraft bei der Installation. Laut aktualisierter Stellungnahme der Clearingstelle der EEG darf nicht mehr der Eigentümer einer Mini-Solaranlage selbst den Anschluss vornehmen. Stattdessen übernimmt diesen ein vom Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur. Dies ist nachvollziehbar, da ab einer Einspeiseleistung von über 600 Watt die vorhandene Hausinstallation eventuell nicht mehr die notwendige Sicherheit gewährleistet und ausgetauscht werden muss. So kann beispielsweise der Austausch der Sicherungen notwendig sein.
Wie jede Mini-Solaranlage bis 600 Watt Eispeiseleistung muss auch eine Photovoltaikanlage mit höherer Leistung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist komplizierter als bei Mini-PV-Anlagen bis 600 Watt Einspeiseleistung. Hierzu trägt vor allem der gründlichere Check der Mini-Photovoltaikanlage bei.
Fazit: Mehr Leistung und Ertrag im Tausch gegen mehr Aufwand.
Jeder Verbraucher hat die Freiheit, sein Balkonkraftwerk "zu tunen". Durch den Zukauf von Solarmodulen und eines leistungsstärkeren Wechselrichters ist es möglich, die Leistung und den Stromertrag jeder Mini-Photovoltaikanlage zu steigern. Auch von vornherein kann die Anschaffung eines leistungsstärken Balkonkraftwerks mit mehr als 600 Watt Leistung erfolgen.
Zu bedenken ist dabei allerdings der gesteigerte Aufwand: Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Installation der Photovoltaikanlage sind nicht mehr "einfach so" machbar, weil zum einen eine Elektrofachkraft vom Netzbetreiber die Hausinstallation anpassen muss, zum anderen das Anmeldeverfahren mehr Angaben und Geduld erfordert. Möchtest du mehr über Balkonkraftwerke und Solaranlagen erfahren, können wir Dir unseren Blog empfehlen.
FAQ: Weitere Fragen und Antworten rund um Verbrauch und Einspeisung
Wie viel Solarstrom darf ich erzeugen?
Für eine Mini-Solaranlage ist die Einspeisung von bis zu 600 W bzw. 0,6 kW gestattet. Die Solarmodule sind auch höhere Leistungswerte zulässig, für eine maximale Stromausbeute ist das sogar zu empfehlen. Allerdings ist der Wechselrichter auf eine Maximalleistung von 600 W begrenzt. Der Einbau eines Wechselrichters mit höheren Leistungswerten führt zu strengeren Auflagen bei der Anmeldung und verpflichtet zum Check und Anschluss der Plug-and-Play-Solaranlage durch eine Elektrofachkraft des Netzbetreibers.
Was passiert, wenn Solarstrom nicht verbraucht wird?
Während der Erzeugung von Strom kommt es im Sommer tagsüber manchmal zu Stromüberschüssen. Der überschüssige Strom kann ohne Stromspeicher nicht selbst verbraucht werden, weswegen er unvergütet ins Netz eingespeist wird. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, kannst Du Dir unseren Artikel zum Thema Balkonkraftwerk mit Speicher durchlesen. Dort erfährst Du, warum sich ein Stromspeicher als Lösung zur Speicherung Deiner Stromüberschüsse lohnt.
Wie viel Strom darf ich einspeisen?
Falls Du Dich für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz entschieden hast, dann darfst Du so viel Strom einspeisen, wie Du möchtest. Hast Du nur den eigenen Verbrauch deines selbst erzeugten Stroms geplant, dann erfolgt eine automatisierte Stromeinspeisung lediglich der Strommenge, die Du nicht selbst verbrauchen kannst; also des Stromüberschusses. Mit einem Stromspeicher kannst Du diese automatisierte Stromeinspeisung umgehen.
Kann ich als Eigenverbraucher Photovoltaik-Förderungen erhalten?
Auch, wenn Deine Mini-Solaranlage nur für den eigenen Verbrauch vorgesehen ist, so kannst Du Dir Solar-Förderungen sichern. Im Gegensatz zu den Angeboten für größere Photovoltaikanlagen gibt es keine staatlichen Solar-Förderungen bei Mini-Photovoltaikanlagen. Stattdessen existieren städtische, regionale und kommunale Angebote.