Neues Balkonkraftwerk-Gesetz für Mieter jetzt offiziell: Vermieter dürfen Stecker-Solaranlagen kaum noch verbieten
In Zukunft haben VermieterInnen und Wohnungseigentümergemeinschaften kaum noch Mitspracherecht bei der Anbringung von Balkonkraftwerken. Die neue Regelung erleichtert MieterInnen den Zugang zu nachhaltiger Energie und reduziert bürokratische Hürden.