Gesetzliche Regelungen 2023/2024 fürs Balkonkraftwerk: Wieviel Watt sind erlaubt?
Das Balkonkraftwerk ermöglicht vielen Solarenergie-Begeisterten, auch ohne eigenes Dach Energie aus Sonnenlicht zu erzeugen und im eigenen Haushalt zu nutzen. Alles, was Du brauchst, ist ein eigener Balkon mit Brüstung und idealerweise auftreffendes Sonnenlicht sowie eine Steckdose in der Nähe. Dann kannst Du schon mit Deinem eigenen Solarstrom einen Beitrag zur Energiewende leisten, unabhängiger vom Netzstrom werden und obendrein nach einer gewissen Zeit die Anschaffungskosten Deiner neuen Solaranlage amortisieren. Probiere doch gleich unseren PV-Ertragsrechner aus.
Hier geht's zu Deinem neuen Balkonkraftwerk:
All die genannten Vorteile genießt Du natürlich umso mehr, je mehr Strom Deine Solaranlage erzeugt – bzw. erzeugen darf. Balkonkraftwerke bestehen aus bis zu vier Solarmodulen und sind somit als sogenannte Mini-Solaranlagen kategorisiert. Der Gesetzgeber hat hier eine Obergrenze von 600 Watt als Einspeiseleistung festgelegt, in diesem Rahmen darfst Du die Anlage selbst anschließen, in Betrieb nehmen und vereinfacht anmelden. Gemäß der Bestimmungen darf ein Wechselrichter, integraler Bestandteil eines jeden Balkonkraftwerks, eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt haben. Diese Obergrenze wurde im Mai 2024 angehoben: Ab jetzt gilt als Standard das Balkonkraftwerk 800 Watt.
Die gesetzlichen Regeln für Mini-Solaranlagen bzw. Balkonkraftwerke werden gelockert
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels steht die Anhebung der Obergrenze der Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken von 600 W auf 800 W kurz bevor. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um Millionen Privathaushalte dazu zu ermächtigen, selbst ins Thema Solarenergie einzusteigen. Für die zahlreichen Haushalte in Deutschland, die keine Möglichkeit haben, Solarmodule auf dem Dach oder im Garten zu montieren, allerdings über einen geeigneten Balkon verfügen, ist das Balkonkraftwerk die ideale Lösung.
Der herausragende Vorteil eines Balkonkraftwerks besteht darin, dass es sich problemlos durch Plug & Play anschließen und direkt nutzen lässt. Obwohl derzeit der Anschluss über einen herkömmlichen Schuko-Stecker bereits toleriert wird, plant die Bundesregierung, dieses Thema offiziell in die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 aufzunehmen. Dadurch sollen einheitliche Standards und Richtlinien für den Anschluss von Balkonkraftwerken festgelegt werden.
Diese Entwicklung sowie die Anhebung der Grenze auf 800 W Anfang 2024 werden wichtige Meilensteine auf dem Weg zu mehr Stromverbrauch aus Solarenergie sein. So wird die Umwelt weiter entlastet und VerbraucherInnen wird ein Stück mehr Unabhängigkeit vom Stromnetzbetreiber ermöglicht. Auch für die Regierung ist das ein kleiner, aber wesentlicher Schritt hin zu den selbst gesteckten Klimazielen. Jedes Puzzleteil zählt.
Unter diesen Aspekten wird die Entwicklung der Balkonkraftwerk-Obergrenzen sehr wahrscheinlich nicht bei 800 Watt stehen bleiben. Was spricht gegen 900, 1000, 1200 Watt? Um als Gesellschaft die Energiewende zu meistern, müssen unnötige Barrieren aufgehoben und Regeln für private Solaranlagen gelockert werden. Kurzum: Als BesitzerIn eines Balkonkraftwerks informierst Du Dich am besten stetig über aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung!
Übersicht über die Leistungsstufen von Balkonkraftwerken und ihre Legalität
Viele Balkonkraftwerk-BesitzerInnen stellen sich die Frage, welche Leistung sie aus ihren Stecker-Solarmodulen herausholen dürfen und welche Photovoltaik-Strategie sie am besten verfolgen. Reicht das eigene Balkonkraftwerk für die eigenen Ansprüche oder muss doch eine größere PV-Anlage her?
1. Balkonkraftwerk mit 800 Watt – erlaubt?
Derzeit darf Dein Balkonkraftwerk die Einspeiseleistung-Obergrenze von 600 Watt nicht überschreiten. Dein Wechselrichter muss so eingestellt sein, dass er diesen Rahmen einhält.
Aktuelle Entwicklungen* sprechen allerdings stark dafür, dass Du bald bis zu 800 Watt Energieleistung aus Deinem Balkonkraftwerk herausholen darfst. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) fordert eine Bagatellgrenze von 800 Watt, welche übrigens in der europaweiten Richtlinie namens “Regulation for Generators” (RFG) so festgelegt ist. Viele europäische Länder beziehen sich jetzt schon auf diese Zahl, nur Deutschland bleibt bis dato bei 600 Watt “hängen”. Mehr Informationen zu dieser Thematik bekommst Du in unserem Artikel “Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt?”.
2. Balkonkraftwerk mit 900 Watt – erlaubt?
Nein, für sogenannte Mini-Solaranlagen, zu denen Balkonkraftwerke zählen, gilt eine Einspeisebestimmung von 600 Watt. Nur dann profitieren VerbraucherInnen von der vereinfachten Anmeldung und Installation. Bei einer Leistung über 600 Watt – 900 Watt überschreitet diese Grenze deutlich – entfällt dieses Privileg und es entstehen einige Hürden: Du musst die Anlage mit Hilfe einer Elektrofachkraft installieren. Außerdem fallen dann weitere Anmeldepflichten an, der Netzbetreiber wird Deine Anlage eindringlicher prüfen und auch das Finanzamt schaltet sich ein.
Weil sich dieser Aufwand nicht rentiert, möchtest Du Dich im Rahmen der erlaubten Einspeisevergütung von 600 Watt bewegen. Nach der Verabschiedung des Solarpaket 1 durch den Bundestag darfst Du 2024 immerhin 800 Watt einspeisen. In Zukunft ist es ebenfalls denkbar, dass die Grenze auch noch weiter nach oben verschoben wird – dann sind auch Balkonkraftwerke mit 900 Watt Leistung oder mehr realistisch.
3. Balkonkraftwerk mit 1000 Watt - erlaubt?
Nein, Balkonkraftwerke unterliegen einer maximalen Einspeiseleistung von 600 Watt. Es ist natürlich legal, eine Solaranlage mit 1000 Watt oder mehr zu betreiben, allerdings entfallen dann die Privilegien im Rahmen einer sogenannten Mini-Solaranlage: Unkomplizierte Installation und Anmeldung mit wenigen bürokratischen Barrieren. Da derzeit die Anhebung der Obergrenze von Balkonkraftwerken auf 800 Watt bereits im Gespräch ist, könnten weitere Anhebungen in Zukunft folgen. Es ist somit durchaus denkbar, dass Balkonkraftwerke in Zukunft bis zu 1000 Watt erzeugen dürfen. Halte Dich also über aktuelle Entwicklungen auf Gesetzesebene auf dem Laufenden.
4. Balkonkraftwerk mit 1200 Watt - erlaubt?
Nein, solange Du von den vereinfachten Rahmenbedingungen eines Balkonkraftwerks profitieren möchtest: Dann musst Du die Obergrenze von 600 Watt halten (eine Anhebung dieser Grenze auf 800 W ist für das Jahr 2024 sehr wahrscheinlich). Für eine Solaranlage mit 1200 Watt oder mehr musst Du für die Installation eine Fachexpertin oder einen Fachexperten für Elektrotechnik beauftragen. Außerdem ist die Anmeldung deutlich komplizierter und insgesamt gibt es viel mehr Bürokratie zu bewältigen. Für Mieter gibt es hier noch einige Hürden mehr zu bewältigen, bis eine größere Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden darf.
Übrigens: Es ist leider ebenfalls nicht erlaubt, zwei Balkonkraftwerke mit je 600 W Leistung zu betreiben, um auf 1200 W Gesamtleistung zu kommen. Pro Wohnung ist nämlich nur der Betrieb eines Balkonkraftwerks erlaubt.
Mit priwatt holst Du immer das Maximum aus Deiner Stecker-Solaranlage heraus
Sei schon jetzt für die Zukunft gerüstet! Um sowohl die derzeit gültige Einspeisegrenze von 600 Watt voll auszunutzen als auch für die Anfang 2024 kommenden 800 Watt bestens vorbereitet zu sein, bieten Dir die Stecker-Solaranlagen von priwatt bereits jetzt PV-Module mit einer Spitzenleistung von mindestens 400 Watt pro Modul.
FAQ: Das Wichtigste im Überblick
Ist ein Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt?
Nein, für Balkonkraftwerke (Mini-Solaranlagen) gilt derzeit noch die Einspeisegrenze von 600 Watt. Sobald der Bundestag das Solarpaket 1 verabschiedet hat, wird in Deutschland die Obergrenze 2024 auf 800 Watt anheben.
Ist ein Balkonkraftwerk 900 Watt erlaubt?
Nein. Aktuell gilt für Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen bzw. Mini-Solaranlagen) in Deutschland eine Einspeisegrenze von 600 Watt. Es ist jedoch beschlossen, dass Deutschland Anfang 2024 die Obergrenze auf 800 Watt erhöhen wird.
Ist ein Balkonkraftwerk 1000 Watt erlaubt?
Nein, gemäß den aktuellen Bestimmungen gilt in Deutschland für Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen bzw. Mini-Solaranlagen) eine Einspeisegrenze von 600 Watt. Jedoch gibt es erfreuliche Aussichten für die Zukunft: Nach offizieller Verabschiedung des Solarpakets 1 wird 2024 die Obergrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt erhöht.
Ist ein Balkonkraftwerk 1200 Watt erlaubt?
Nein, nach den derzeitigen Vorschriften in Deutschland dürfen Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen bzw. Mini-Solaranlagen) maximal 600 Watt in das Stromnetz einspeisen. Es gibt jedoch positive Entwicklungen in Aussicht: Nach offizieller Verabschiedung des Solarpakets 1 wird 2024 die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke von 600 auf 800 Watt erhöht.