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Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister (MaStR) wird ab 1. April stark vereinfacht

Author's iconDominik Broßell
PV-Markt
Lesezeit 4 Minuten
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Die Bundesnetzagentur plant, die Anmeldung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) ab April 2024 wesentlich zu vereinfachen. Zukünftig sind lediglich fünf Angaben für die Registrierung nötig statt bisher zwanzig – ein großer Schritt zur Entbürokratisierung.

Auf Balkonkraftwerke kommen im Jahr 2024 noch mehr Neuerungen zu, unter Anderem die lang ersehnte Anhebung der Einspeisegrenze von 600 auf 800 Watt.

Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung.

Klaus Müller
Präsident der Bundesnetzagentur

Weniger Hürden, mehr Sonnenenergie: Das Balkonkraftwerk wird immer zugänglicher

Ab dem 1. April erleichtert die Bundesnetzagentur das Prozedere rund um die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) erheblich. Ziel ist es, den BürgerInnen die Teilnahme an der Energiewende so einfach wie möglich zu machen.

Das zementiert die Sonderstellung des Balkonkraftwerks auf dem Solarmarkt als das ideale Einstiegsmodell in die private Solarstromproduktion.

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Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solaranlagen oder Mini-Solaranlagen genannt, sind für diejenigen Haushalte attraktiv, die keine große Solaranlage mit mehr als vier Solarmodulen installieren können aber trotzdem Stromkosten sparen und ein Teil der privaten Energiewende sein möchten. Die kompakten Anlagen haben viele mögliche Anwendungsbereiche, darunter Flachdächer (Garage, Carport, usw.) und Gartenflächen, Balkone, Schrägdächer (Haus, Gartenhaus, Bitumendach, etc.) und Fassaden.

Darüber hinaus gibt es für Balkonkraftwerke stark vereinfachte Spielregeln. So ist zum Beispiel keine Elektrofachkraft notwendig, um die kleinen Solaranlagen zu installieren und mit der Solarstromproduktion zu beginnen. Die sogenannte Einspeisevergütung entfällt ebenfalls, weil Balkonkraftwerke ausschließlich für den Eigenverbrauch konzipiert sind.

Wer ein Balkonkraftwerk kauft, kann ab Lieferung das Gerät selbstständig aufbauen und sofort in Betrieb nehmen, sofern es vorher beim Netzbetreiber angemeldet wurde. Abschließend muss die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister angemeldet werden, bis heute sind dazu zwanzig Angaben notwendig. Letzterer Schritt wird jetzt zum 1. April deutlich vereinfacht und kann wahrscheinlich in nur wenigen Minuten erledigt sein, denn es werden dann nur noch fünf Informationen abgefragt.

Du machst es dir jedoch am einfachsten, wenn Du nach dem Kauf eines priwatt-Balkonkraftwerks unseren Anmeldeservice nutzt. Dann kümmern sich unsere Solar-ExpterInnen für Dich um die ordnungsgemäße Anmeldung.


Deutlicher Anstieg der Solarenergie-Nutzung

Im vergangenen Jahr registrierten die Deutschen 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen im MaStR, darunter 300.000 Balkonkraftwerke. Diese Zahlen von der Bundesnetzagentur unterstreichen die wachsende Bedeutung der Solarenergie in der Bevölkerung und die Notwendigkeit einer einfachen Möglichkeit zur Anmeldung.


Entbürokratisierung ist das langfristige Ziel

Das Bundesministerium plant weitere Schritte zur Vereinfachung und Beschleunigung der Solarenergie-Nutzung. Dazu gehört unter anderem die Abschaffung der Meldepflicht bei Netzbetreibern für Balkonkraftwerke, wodurch eine Registrierung im MaStR ausreichen wird. Das wird im Endeffekt bedeuten, dass zwischen dem Kauf und der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks keine Extraschritte mehr notwendig sind. Schließlich kann die (dann vereinfachte) Registrierung im MaStR bis zu ein Monat später erfolgen. Das bedeutet, dass VerbraucherInnen noch schneller mit der Solarstromproduktion anfangen, Stromkosten sparen und sich an der Energiewende beteiligen können.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen


Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist notwendig und wird durch die Neuregelungen erheblich vereinfacht.

Welche Angaben sind für die Registrierung erforderlich?

Ab April 2024 musst Du neben Deinen persönlichen Daten nur noch fünf spezifische Informationen zu Deinem Balkonkraftwerk angeben. Bisher waren 20 Pflichtfelder vorgesehen.

Was bringt mir die Registrierung meines Balkonkraftwerks?

Durch die Registrierung stellst Du sicher, dass Dein Balkonkraftwerk rechtlich korrekt betrieben wird. Zusätzlich vereinfacht die Bundesnetzagentur durch automatische Meldungen an den Netzbetreiber das Verfahren für Dich.

Kann ich mit einem Balkonkraftwerk wirklich Stromkosten sparen?

Ja, mit einem Balkonkraftwerk produzierst Du Deinen eigenen Solarstrom, der direkt in Deinem Haushalt genutzt werden kann, wodurch Du langfristig Stromkosten einsparst.

Gibt es weitere Pläne zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken?

Die Bundesregierung diskutiert derzeit ein Gesetzespaket, das unter anderem vorsieht, die im MaStR einzutragenden Daten weiter zu reduzieren und die Meldepflicht bei Netzbetreibern abzuschaffen, was die Nutzung von Balkonkraftwerken noch unkomplizierter machen wird.

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Dominik Broßell

Als Autor sammelte Dominik in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen, bevor er in erneuerbaren Energien sein Herzensthema fand. Im priwatt-Blog informiert er regelmäßig über alles Wissenswerte rund um Solartechnik und Co.

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