Zweirichtungszähler für Balkonkraftwerk & Solaranlage: Was Du 2025 wissen musst

Dominik Broßell
Redakteur

Wenn Du Strom mit einem Balkonkraftwerk oder einer größeren Photovoltaikanlage erzeugst, spielt der richtige Stromzähler eine zentrale Rolle – nicht nur für die Abrechnung, sondern auch für den regelkonformen Betrieb. In diesem Artikel erklären wir Dir, was ein Zweirichtungszähler ist, wann er zum Einsatz kommt und warum er für viele Anlagen inzwischen Standard ist.
Was ist ein Zweirichtungszähler?
Ein Zweirichtungszähler misst sowohl den Strom, den Du aus dem öffentlichen Netz beziehst, als auch den Strom, den Du selbst erzeugst und in das Netz einspeist. Statt zwei separaten Zählern – einem Einspeise- und einem Bezugszähler – brauchst Du nur ein Gerät, das beide Richtungen erfasst. Das spart Platz im Zählerschrank und reduziert den technischen Aufwand.
1.8.0 / 1.8.X → Strombezug aus dem Netz
2.8.0 / 2.8.X → Einspeisung ins Netz
Moderne digitale Zweirichtungszähler wechseln die Anzeige automatisch – das macht das Ablesen besonders einfach.

Gesetzliche Grundlagen Stromzähler 2024/2025: Was ist erlaubt?
Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Solarpakets I am 16. Mai 2024 gilt eine neue Regelung im EEG (§ 10a Abs. 3), die für Balkonkraftwerke besonders relevant ist. Demnach darfst Du Deine Stecker-Solaranlage auch dann betreiben, wenn noch kein Zweirichtungszähler oder intelligentes Messsystem (Smart Meter) verbaut ist. Dein Stromzähler darf rückwärts laufen.
Voraussetzung: Deine Anlage ist im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen. Der Netzbetreiber erhält darüber automatisch die Information und kümmert sich um den Tausch des Stromzählers – Du selbst musst nichts weiter veranlassen.
1. Ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre darf übergangsweise verwendet werden, solange der Netzbetreiber den Austausch noch nicht vorgenommen hat.
2. Kosten für den Austausch trägt in der Regel der Messstellenbetreiber.
3. Jährliche Betriebskosten für digitale Zweirichtungszähler sind gesetzlich auf 20 Euro gedeckelt.
Ist ein Zweirichtungszähler Pflicht?
Nein, verpflichtend ist der Zweirichtungszähler nur in bestimmten Fällen – z. B. bei der Einspeisung von Strom größerer PV-Anlagen oder bei Smart-Meter-Pflicht. Bei einem Balkonkraftwerk mit einer erlaubten maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt wird die Einspeisung ohnehin nicht vergütet, da lohnt sich der bürokratische Aufwand nicht. Dennoch empfiehlt die aktuelle VDE-Norm ausdrücklich den Einbau eines Zweirichtungszählers – auch aus Gründen der Netztransparenz.

Vorteile des Zweirichtungszählers
Ein Zweirichtungszähler bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, die ihn zur zukunftssicheren Lösung für PV-Anlagen und Balkonkraftwerke machen. Er ersetzt zwei einzelne Zähler – für Strombezug und Einspeisung – und spart so Platz im Zählerschrank. Darüber hinaus erfüllt er alle aktuellen Anforderungen für moderne Solaranlagen und Stromspeicher. Durch seine eichrechtliche Genauigkeit ermöglicht er eine präzise Bilanzierung von eingespeistem und bezogenem Strom. Besonders praktisch: Viele Modelle lassen sich aus der Ferne ablesen, was den Aufwand für die jährliche Abrechnung deutlich reduziert.
1. Kompakt: Ein Gerät ersetzt zwei Einzelzähler
2. Zukunftssicher: Erfüllt alle aktuellen Anforderungen für PV- und Speicheranlagen
3. Eichrechtlich korrekt: Erlaubt eine exakte Bilanzierung von Einspeisung und Bezug
4. Remote-Auslesung möglich: Viele Modelle erlauben Fernablesung durch den Netzbetreiber

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Nachteile – und warum sie nicht schwer wiegen
Natürlich gibt es auch einige wenige Nachteile – diese wiegen in der Praxis jedoch kaum. Die laufenden Kosten für einen digitalen Zweirichtungszähler liegen mit rund 20 Euro pro Jahr zwar über denen eines analogen Geräts, sind jedoch gesetzlich gedeckelt. Außerdem kannst Du den Zähler nicht selbst kaufen, sondern musst ihn vom Messstellenbetreiber mieten. Bei einem Wechsel dieses Betreibers kann es zudem notwendig sein, den Zähler erneut auszutauschen.
1. Höhere laufende Kosten: Rund 20 Euro jährlich statt 8–13 Euro bei analogen Modellen
2. Nicht käuflich: Du kannst den Zähler nicht selbst kaufen, sondern nur mieten
3. Zählerwechselpflicht bei Anbieterwechsel: Bei einem Wechsel des Messstellenbetreibers kann ein neuer Zähler erforderlich sein

Wann brauchst Du keinen Zweirichtungszähler?
In vielen Fällen ist ein Zweirichtungszähler nicht zwingend notwendig. Wenn Du Dein Balkonkraftwerk ohne Einspeisevergütung betreibst, genügt häufig ein vorhandener Zähler mit Rücklaufsperre. Auch wenn Dein Netzbetreiber den Wechsel noch nicht vorgenommen hat, darfst Du Deine Anlage gemäß der Übergangsregelung weiterhin betreiben.
Fazit: Zweirichtungszähler – sinnvoll, aber nicht immer notwendig
Ein Zweirichtungszähler ist eine sinnvolle Ergänzung für viele PV-Anlagen – insbesondere, wenn Du über Eigenverbrauch hinaus Strom ins Netz einspeisen möchtest oder ein Stromspeicher verbaut ist. Für die meisten Balkonkraftwerke bleibt er jedoch optional. Dank der Gesetzesänderung 2024 darfst Du Deine Anlage auch mit älteren, zulässigen Zählern betreiben, solange Du sie ordnungsgemäß im MaStR registrierst.
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