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Ab jetzt dürfen Stromzähler rückwärts laufen! Solarpaket 1 ändert alles.

Author's iconDominik Broßell
PV-Markt
Lesezeit 4 Minuten
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Am 26. April 2024 wurde das heiß erwartete Solarpaket 1 endlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und bringt erhebliche Erleichterungen für alle Balkonkraftwerk-BesitzerInnen. Vor allem Haushalte mit alten Stromzählern, die rückwärts laufen, dürften sich über das neue Gesetz besonders freuen: Denn ab jetzt darf Dein Stromzähler legal rückwärtslaufen! Zumindest für eine bestimmte Zeit. 

In diesem Artikel erfährst Du, ob Du Deinen Ferraris-Zähler jetzt behalten kannst oder doch einen digitalen Zähler brauchst und inwiefern das Rückwärtslaufen Deines Stromzählers strafbar ist.

Alles Wichtige zur Verabschiedung des neuen Gesetzes haben wir in diesem Blogartikel für Dich zusammengefasst. Wenn Du also genau wissen willst, was auf Dich zukommt, schau unbedingt vorbei.

Mit dem Solarpaket 1 dürfen Stromzähler bis zu vier Monate legal rückwärts laufen. 

Bisher waren das Betreiben eines Balkonkraftwerks mit einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre verboten. Der Grund: Wenn die Mini-Solaranlage mehr Strom erzeugt, als gerade im Haushalt verbraucht wird, läuft ein solcher Zähler rückwärts und zieht die erzeugten Kilowattstunden von Deinem bisher verbrauchten Strom ab. Dein eigentlicher Stromverbrauch kann so nicht mehr korrekt von Deinem Stromanbieter berechnet werden

Ab jetzt erlaubt eine neue Richtlinie im Solarpaket allerdings übergangsweise den Einsatz von rückwärtslaufenden Stromzählern: 

Nach der neuen Regelung müssen Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler ohne Rücklaufsperre innerhalb von 4 Monaten nach Inbetriebnahme vom Messstellenbetreiber durch einen Zweirichtungszähler oder einen modernen, digitalen Stromzähler ausgetauscht werden. Der Wechsel erfolgt automatisch und muss nicht separat von Dir beauftragt werden

Das bedeutet, dass Du bis jetzt zu vier Monate ohne Strafe profitieren kannst, wenn Dein Stromzähler rückwärts läuft: Normalerweise fließt Dein ungenutzter Solarstrom einfach ins öffentliche Netz, ohne dass Du dafür eine Vergütung erhältst. Eine EEG-Umlage wie bei größeren Photovoltaikanlagen gibt es bei Balkonkraftwerken nicht. Mit einem rückwärtslaufenden Zähler führt eine Einspeisung ins Stromnetz aber zu einer Reduzierung Deiner eigenen Stromrechnung. Mit jeder Kilowattstunde, die Dein Balkonkraftwerk erzeugt, sparst Du also auch die Kosten für eine Kilowattstunde verbrauchten Netzstrom – das ist besser als jede Einspeisevergütung!

Kleiner Tipp: Da die Anmeldung Deiner Anlage im Marktstammdatenregister erst bis zu einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen muss, kannst Du noch etwas länger von Deinem Zähler ohne Rücklaufsperre profitieren, wenn Du die Registrierung ein wenig hinauszögerst.

Wenn ein neuer Zähler installiert ist, solltest Du allerdings den Eigenverbrauch Deines erzeugten Stroms optimieren, zum Beispiel mit einem Batteriespeicher

Vereinfachte Anmeldung und höhere Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke mit dem Solarpaket 1.

Das Solarpaket 1 bringt über die Erlaubnis von rückwärtslaufenden Stromzählern hinaus noch weitere Erleichterungen für Balkonkraftwerke: 

Ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes musst Du Dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) anmelden, die Registrierung bei Deinem Netzbetreiber entfällt komplett

Die Anmeldung Deiner Anlage im MaStR übernehmen wir übrigens mit unserem Anmeldeservice komplett kostenlos für Dich. So kannst Du Dich komplett aufs Strom sparen konzentrieren.

Außerdem wird die maximal erlaubte Wechselrichterleistung für Balkonkraftwerke von 600 auf 800 Watt angehoben. Deine Anlage wird so also noch leistungsfähiger.

Alle Wechselrichter unserer Balkonkraftwerk-Komplettsets lassen sich ganz einfach auf 800 Watt upgraden. So profitierst Du ab Tag 1 von der neuen Regelung.

Wenn Du genau wissen möchtest, welche Änderungen mit dem Solarpaket 1 auf Dich zukommen, schau einfach bei unserem Blogartikel zum Thema vorbei. Dort haben wir alle Informationen übersichtlich für Dich zusammengefasst. 

Welche Stromzähler sind erlaubt?

Grundsätzlich sind in Deutschland folgende Arten von Stromzählern für die Nutzung mit Balkonkraftwerken zugelassen:

  1. Analoge Stromzähler mit Rücklaufsperre erfassen den Stromverbrauch mechanisch und sind meist durch eine rotierende Drehscheibe mit Zahnrädern zu erkennen. Sie sind häufig in älteren Gebäuden verbaut, müssen aber bis spätestens 2023 vom Messstellenbetreiber (im Normalfall ist das Dein örtlicher Netzbetreiber) durch einen smarten Zähler ersetzt werden. Läuft der Stromzähler rückwärts, weil er nicht über eine Sperre verfügt, muss er innerhalb von 4 Monaten nach Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks vom Netzbetreiber ausgetauscht werden.
  2. Digitale Stromzähler messen den Stromverbrauch Deines Haushalts elektronisch und zeigen diesen auf einem digitalen Display an. Sie sind leicht an ihrer modernen Optik zu erkennen und verfügen in der Regel über eine Rücklaufsperre. Deshalb sind sie auch für den Einsatz mit Balkonkraftwerken geeignet. 
  3. Ein spezieller Stromzähler-Typ ist der Zweirichtungszähler, der neben dem Verbrauch auch die Einspeisung von Solarstrom ins Netz erfassen kann. Obwohl dieser nicht zwingend für das Betreiben eines Balkonkraftwerks erforderlich ist, wird er gemäß VDE-Norm empfohlen. 
  4. Smart-Meter sind eine Form digitaler Stromzähler, die über ein Smart-Meter-Gateway automatisch Daten an Deinen Netzbetreiber senden können. Damit entfällt die Notwendigkeit, den Zählerstand jährlich manuell messen zu müssen. Auch Smart-Meter verfügen standardmäßig über eine Rücklaufsperre.

Bis wann muss mein Stromzähler gewechselt werden?

Wenn Du noch über einen älteren Zähler ohne Rücklaufsperre verfügst, muss das Gerät innerhalb von 4 Monaten nach Inbetriebnahme Deines Balkonkraftwerks von Deinem Messstellenbetreiber durch einen digitalen Stromzähler ersetzt werden.

Bisher war das Betreiben einer Mini-Solaranlage mit einem Zähler ohne Rücklaufsperre strafbar. Ein Austausch durch den Netzbetreiber musste also so schnell wie möglich erfolgen. Denn wenn das Balkonkraftwerk in der Zwischenzeit bereits Energie produzierte, bewegten sich BetreiberInnen in einem rechtlichen Graubereich

Ist der Austausch des Stromzählers kostenlos?

Der Austausch Deines Stromzählers wird vom Netzbetreiber, bzw. einer beauftragten Elektrofachkraft, durchgeführt und ist für Dich immer kostenlos. Einzelne Messstellenbetreiber stellen den Wechsel allerdings trotzdem in Rechnung. In diesem Fall kannst Du darauf verweisen, dass der Zählerwechsel ohnehin bis spätestens 2032 gesetzlich vorgeschrieben wäre. 

Lenkt der Netzbetreiber immer noch nicht ein, kannst Du Dich auch an Deine örtliche Verbraucherzentrale wenden und Dir dort helfen lassen.

Fazit: Das neue Gesetz ist eine große Erleichterung für Stromzähler ohne Rücklaufsperre.

Mit dem Solarpaket 1 wird die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks erheblich leichter, wenn Dein Stromzähler rückwärts läuft. Da der Austausch jetzt vollständig in der Verantwortung des Netzbetreibers liegt und erst innerhalb von 4 Monaten erfolgen muss, kannst Du jetzt ganz unkompliziert mit der grünen Stromerzeugung loslegen, ohne Deine Anlage halblegal betreiben zu müssen.

Darüber hinaus bietet das Solarpaket noch viele andere wichtige Vereinfachungen für Balkonkraftwerke.  Zum Beispiel die Einführung der Bagatellgrenze von 800 Watt, ein vereinfachter Anmeldeprozess und zusätzliche bauliche Erleichterungen.

Du siehst: Sich ein Balkonkraftwerk anzuschaffen, war noch nie einfacher! Leg also gleich los mit den Mini-Solaranlagen von priwatt.

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Dominik Broßell

Als Autor sammelte Dominik in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen, bevor er in erneuerbaren Energien sein Herzensthema fand. Im priwatt-Blog informiert er regelmäßig über alles Wissenswerte rund um Solartechnik und Co.

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