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XL-Balkonkraftwerk mit über 2000 Wp in Betrieb nehmen? So funktioniert’s legal auch mit Solarpaket 1!

Author's iconDominik Broßell
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Lesezeit 5 Minuten
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Am 16. Mai trat das Solarpaket 1 in Kraft, das bedeutende Erleichterungen für Balkonkraftwerke mit sich brachte.

Diese Gesetzesänderung vereinfacht nicht nur die Bürokratie durch den Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber, sondern definiert auch neue Leistungsgrenzen: Die Wechselrichterleistung von Balkonkraftwerken, bzw. Stecker-Solaranlagen wird auf 800 Watt und die maximale Modulleistung auf 2000 Watt Peak festgelegt. 

Trotz dieser Fortschritte sorgt die Begrenzung der Modulleistung auf 2000 Watt Peak bei einigen AnwenderInnen für Unmut. Besonders für diejenigen, die größere Balkonkraftwerke mit XL-Modulen und Batteriespeichern betreiben möchten, bedeutet dies eine Einschränkung ihrer Möglichkeiten in Hinblick auf Stromkosteneinsparungen, der angestrebten höheren Unabhängigkeit von Stromversorgern und letzten Endes auch dem eigenen Anteil an der Energiewende

Schließlich könnte diese Leistungsgrenze den eigenständigen Aufbau größerer Anlagen und damit eine höhere Selbstversorgung erschweren – ein Wermutstropfen, so scheint es.

Wie Du trotzdem eine Stecker-Solaranlage mit über 2000 Watt Peak in Betrieb nehmen kannst – und das völlig legal – zeigen wir Dir hier.

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Balkonkraftwerk über 2000 Watt? Es gibt einen Weg!

In Zusammenarbeit mit einem renommierten Energierechtsanwalt haben wir eine Möglichkeit gefunden, wie Balkonkraftwerke bzw. Stecker-Solaranlagen mit mehr als 2000 Watt Modulleistung betrieben werden können.

Das neue Gesetz ist als „Erleichterung“ gedacht, die genutzt werden kann, aber nicht zwingend genutzt werden muss. Technisch mussten Stecker-Solaranlagen schon immer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, was sich durch das EEG nicht ändert.

Neu ist jedoch, dass für die Anmeldung nun die Normen des VDE herangezogen werden und nicht direkt das Gesetz.

Das bedeutet im Klartext: Wenn Balkonkraftwerke weiterhin beim Netzbetreiber über das vereinfachte Anmeldeverfahren angemeldet und im Marktstammdatenregister über das umfangreichere Anmeldeformular „Solaranlage“ registriert werden und mit einer Einspeiseleistung von 600 Watt betrieben werden, können sie ohne eine Begrenzung der Modulleistung genutzt werden.

Passend dazu übernimmt priwatt auf KundInnenwunsch weiterhin die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister über den eigenen Anmeldeservice.

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“Balkonkraftwerk” mit Einspeisevergütung? In diesem Rahmen möglich!

Ein weiterer finanzieller Vorteil ergibt sich für BetreiberInnen von XL-Balkonkraftwerken in diesem rechtlichen Rahmen: Es ist dann sogar möglich, dass der Netzbetreiber eine Einspeisevergütung für den nicht verbrauchten Strom bezahlt – etwas, das bei einem EEG-konformen Balkonkraftwerk nicht möglich ist.

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen hängt davon ab, ob der erzeugte Strom teilweise selbst verbraucht wird (Anlagen mit Eigenverbrauch) oder vollständig ins Netz eingespeist wird (Volleinspeisung).

Bei einer privaten Solaranlage ist es immer ratsam, dass Du Deinen Eigenverbrauch optimierst, also so viel wie möglich Deines Solarstroms im eigenen Haushalt nutzt: Denn Du sparst effektiv mehr Geld, wenn Du 1 kWh Strom Deines Anbieters sparst (durchschnittlich ca. 26 Cent im Mai 2024), statt für 1 kWh, die ins Netz abfließt, durch die Einspeisevergütung kompensiert zu werden (8-11 Cent).

Bei Balkonkraftwerken gilt grundsätzlich, dass Du Deine Eigenverbrauchsquote optimieren möchtest, um Deine finanziellen Vorteile zu maximieren. Schließlich entfällt die Einspeisevergütung und somit “schenkst” Du dem öffentlichen Stromnetz jede Kilowattstunde Deines Solarstrom, die ungenutzt abfließt. Im Rahmen des in diesem Artikel besprochenen XL-Balkonkraftwerks hast du rechtlich allerdings sehr wohl einen Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Das bedeutet, dass Du im Fall eines PV-Überschusses trotzdem eine kleine Kompensation bekommst – und letzten Endes einfach mehr profitierst.

Seit diesem Jahr keine Bauprodukte mehr: XL-Balkonkraftwerke auch auf Flachdach und Schrägdach erlaubt

Seit Ende des Jahres 2023 werden XL-Solarmodule nicht mehr als Bauprodukte eingestuft, sodass sie auch auf Dächern oder an Gebäuden montiert werden dürfen.

Balkonkraftwerke galten nämlich bis dahin noch als Bauprodukte, wodurch strenge baurechtliche Regeln galten. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat daraufhin klargestellt, dass Balkonkraftwerke keine Bauprodukte sind. Diese Änderung erlaubt es, Balkonkraftwerke mit Glas-Modulen über vier Metern Höhe und mit einer Fläche von über zwei Quadratmetern zu installieren. 

Diese Neuerung ermöglicht es mehr Haushalten, leistungsfähigere Balkonkraftwerke mit XL-Modulen zu nutzen, ohne eine bauaufsichtliche Zulassung zu benötigen.

Insbesondere ebnete diese Klarstellung den Weg fürs XL-Balkonkraftwerk auf einem Flachdach. Besonders auf Garagendächer, Carports oder ähnliche geeigneten Flächen hatten viele Haushalte bereits genug Platz für sogar vier XL-Module, waren vor dieser Klarstellung allerdings eingeschränkt. Jetzt ist hier der Weg für diese großen Anlagen frei.

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Aktueller Hinweis: Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) arbeitet aktuell noch an der Überarbeitung seiner geltenden Normen für Balkonkraftwerke

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Dominik Broßell

Als Autor sammelte Dominik in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen, bevor er in erneuerbaren Energien sein Herzensthema fand. Im priwatt-Blog informiert er regelmäßig über alles Wissenswerte rund um Solartechnik und Co.

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