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Solarspitzengesetz 2025 ist jetzt wirksam - das musst Du wissen! 

Author's iconDominik Broßell
PV-Markt
Lesezeit 8 Minuten
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Seit dem 25. Februar 2025 ist das sogenannte Solarspitzengesetz (offiziell: “Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen”) in Kraft getreten. Damit ändern sich einige Regelungen zur Vergütung Deiner PV-Anlage: Während negativer Börsenstrompreise entfällt jetzt die Einspeisevergütung komplett und neue PV-Anlagen werden ohne smarte Steuerung zunächst auf 60 % ihrer Leistung gedrosselt

Aber was bedeuten diese Änderungen im Detail und wer ist überhaupt betroffen? In diesem Artikel fassen wir alle relevanten Informationen zum neuen Gesetz zusammen, damit Du optimal auf die Änderungen vorbereitet bist. 

Alle wesentlichen Änderungen des Solarspitzengesetzes in unserer Übersicht: 

Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen:

Sinkt der Börsenstrompreis unter null, gibt es für Solaranlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden, keine Vergütung mehr für eingespeisten Solarstrom.

Einspeisebegrenzung auf 60 % ohne Smart Meter:

Ohne ein intelligentes Messsystem (iMSys), auch als Smart Meter bezeichnet, dürfen neue PV-Anlagen nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. 

Direktvermarktung für kleinere Anlagen wird einfacher:

PV-Anlagen unter 100 kWp können ihren Strom jetzt leichter direkt an der Börse verkaufen.

Beschleunigung des Smart-Meter-Ausbaus und Erhöhung der Entgelte:

Der Einbau eines Smart-Meters wird für PV-Anlagen mit 7 kWp Leistung verpflichtend, gleichzeitig erhöhen sich die Entgelte für intelligente Messsysteme um 20 bis 40 € pro Jahr und um 50 € pro Jahr für die Steuerungstechnik. 

Flexiblere Nutzung von Stromspeichern:

Speicher dürfen nun mit Netzstrom geladen werden und für die Einspeisung eine Förderpauschale erhalten, solange die PV-Anlage in der Direktvermarktung betrieben wird. 

Mit einem Batteriespeicher kannst Du Deinen Eigenverbauch erheblich steigern und Deine Solaranlage so rentabler machen.

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Ab wann gilt das neue Solargesetz und was bezweckt es? 

Das Solarspitzengesetz gilt für alle Solaranlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Bestandsanlagen, die vor diesem Datum installiert wurden, sind zum allergrößten Teil nicht von den neuen Änderungen betroffen

Die Richtlinien sollen die Überproduktion von Solarstrom einschränken und damit weiteren effektiven Ausbau der PV-Kapazität in Deutschland fördern. Mit den Gesetzesänderungen sollen BetreiberInnen dazu motiviert werden, ihre Anlagen netz- und marktfreundlicher zu steuern, vor allem durch eine flexiblere Nutzung von Batteriespeichern. Außerdem sollen Netzbetreiber durch den erhöhten Ausbau von intelligenten Messsystemen ihre Steuerungsfunktionen zukünftig besser wahrnehmen können. 

Wie diese Ziele in der Praxis umgesetzt werden, erfährst Du im nächsten Abschnitt. Dort erklären wir jede neue Regelung im Detail

Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Die Preise für Strom sind nicht festgeschrieben, sondern werden jeden Tag durch Angebot und Nachfrage an der Strombörse, dem EPEX-Spot-Markt bestimmt. Gerade an sonnigen oder windreichen Tagen kann durch den erheblichen Anteil der erneuerbaren Energien im Strommix ein Überangebot entstehen - es wird also mehr Strom eingespeist als verbraucht werden kann. 

Um das Netz zu stabilisieren, erhalten VerbraucherInnen in diesen Zeiten eine Vergütung für den Strombezug. Der Strompreis ist in diesen Zeiten also negativ. Bisher hatte diese Änderung der Marktpreise aber keine Auswirkungen auf die staatlich garantierte Einspeisevergütung. Das ändert sich jetzt: 

Denn sobald der Börsenstrompreis ins Negative fällt, entfällt die Einspeisevergütung für diesen Zeitraum komplett! Das ist nicht ganz unerheblich. Im Jahr 2024 gab es insgesamt 457 Stunden mit negativen Strompreisen – etwa 5,22 % der Gesamtjahreszeit.

Um Einnahmeverluste auszugleichen, werden diese unvergüteten Stunden anteilig (Faktor 0,5) in die Berechnung der EEG-Förderung einbezogen. Dadurch bleibt die Gesamtsumme der Einspeisevergütung über die gesamte Förderperiode hinweg nahezu unverändert. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. sollte sich Deine Solaranlage dadurch finanziell genauso lohnen wie vor der Regelung. 

Was bedeutet das für Dich? 

Wenn Du eine neue PV-Anlage installierst, erhältst Du jetzt keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Preise negativ sind. Dafür verlängert sich Deine Förderlaufzeit entsprechend, Deine Anlage bleibt also trotzdem gleich wirtschaftlich. Da Du weniger regelmäßig von der Vergütung profitierst, lohnt sich ein Batteriespeicher, um den Eigenverbrauch zu optimieren.

Unsere Solaranlagen von priwatt können problemlos mit unterschiedlichen Speichergrößen kombiniert werden. Dank unserem individuellen Konfigurator kannst Du Anlagengröße und Batteriespeicher individuell anpassen. 

Einspeisebegrenzung auf 60 % ohne Smart Meter

Die Richtlinie, die neuen AnlagenbetreiberInnen potenziell die meiste Vergütung kosten kann, ist die Einspeisebegrenzung auf 60 % der Anlagenleistung ohne intelligentes Messsystem. In den letzten Jahren haben Netzbetreiber verstärkt gefordert, dass PV-Anlagen steuerbarer werden, um Netzüberlastungen zu vermeiden.

Um den Ausbau dieser steuerbaren Stromzähler zu fördern, dürfen PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, ohne intelligente Steuerung nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Wichtig: Damit wird nur die Einspeiseleistung des Wechselrichters begrenzt, nicht aber die Einspeisemenge. Dafür erhältst Du mit dieser Regelung die volle Einspeisevergütung auch bei negativen Börsenpreisen.

Vor allem im Sommer kann es zu Einspeiseverlusten kommen, wenn die PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als der Wechselrichter ins Netz einspeisen darf. Nach einer Simulation der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin betragen die Verluste mit Volleinspeisung und ohne Speicher etwa 1 % der Anlagenleistung bei Ost-West-Ausrichtung und bis zu 9 % bei reiner Südausrichtung. 

Diese bereits nicht allzu hohen Verluste lassen sich natürlich noch weiter reduzieren, wenn Du überschüssige Energie mit einem Batteriespeicher zwischenspeicherst, in den meisten Fällen sind die Nachteile also nicht besonders groß. Sobald ein intelligentes Messsystem (iMSys) in Deinem Eigenheim installiert und freigeschaltet wurde, entfällt die Begrenzung automatisch.

Was bedeutet das für Dich?

Wenn Du eine neue PV-Anlage planst, solltest Du direkt ein Smart Meter installieren, um die volle Einspeisekapazität sofort nutzen zu können. Der Einbau eines Smart Meters ist ab 2025 für Anlagen ab 7 kWp Leistung verpflichtend, sodass für viele größere Solaranlagen keine Kosten für die Installation anfallen. 

Sobald Du über einen Smart Meter verfügst, lohnt sich ein dynamischer Stromtarif, mit dem Du von den Preisschwankungen an der Strombörse profitieren kannst. Finde jetzt heraus, wie viel Du jährlich sparen kannst. 

Direktvermarktung wird für kleinere Anlagen einfacher

Bislang konnten BetreiberInnen großer PV-Anlagen auf die Einspeisevergütung verzichten und ihren Solarstrom direkt an der Börse verkaufen. Mit der neuen Gesetzgebung wird diese Möglichkeit nun auch für kleinere Anlagen zugänglicher: Bürokratische Hürden wurden abgebaut, finanzielle Einstiegskosten gesenkt – die Direktvermarktung kann sich damit auch für private AnlagenbesitzerInnen lohnen

Der größte Vorteil: Du kannst selbst entscheiden, wann und zu welchem Preis Du Deinen Strom an der Börse verkaufst. Dadurch bist Du nicht mehr an feste Einspeisetarife gebunden, sondern kannst von höheren Preisen in nachfragestarken Zeiten profitieren. Allerdings verzichtest Du dafür auch auf die garantierte Einspeisevergütung

Ein Batteriespeicher ist für die Direktvermarktung besonders vorteilhaft: Er ermöglicht es Dir, den erzeugten Solarstrom zu speichern und erst dann zu verkaufen, wenn der Preis am höchsten ist. Die Wahl zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung bleibt aber freiwillig – Du kannst jederzeit selbst entscheiden, welches Modell sich für Dich am meisten lohnt.

Was bedeutet das für Dich?

Hast Du einen großen Batteriespeicher und kannst flexibel entscheiden, ob Du Strom speicherst oder ins Netz einspeist, kann die Direktvermarktung eine lukrative Option sein. Allerdings erfordert sie eine kontinuierliche Marktbeobachtung – hier hilft eine Energiemanagement-App wie priwatt Orbit, mit der Du jederzeit den besten Verkaufszeitpunkt im Blick behalten kannst.

Beschleunigung des Smart-Meter-Ausbaus und Erhöhung der Netzentgelte

Intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt, bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway. Dieses übermittelt viertelstündlich Energiedaten an den Messstellenbetreiber, wodurch das Stromnetz effizienter gesteuert und Lastspitzen vermieden werden können.

Mit dem Solarspitzengesetz wird der Smart-Meter-Ausbau jetzt weiter forciert: Für Eigenheime mit einer PV-Anlage ab 7 kWp wird der Einbau verpflichtend – Dein Messstellenbetreiber übernimmt die Installation automatisch. Ist für Dich kein Smart Meter vorgeschrieben, kannst Du die Umrüstung auch freiwillig beantragen. Dafür fallen mit dem neuen Gesetz allerdings einmalige Kosten von 100 € an und nicht mehr wie bisher 30 €. Insgesamt erhöhen sich die jährlichen Gebühren für die Nutzung eines Smart Meters um 20 bis 40 €, für zusätzliche Steuerungstechnik um 50 €.

Was bedeutet das für Dich?

Falls Deine PV-Anlage die neuen Anforderungen erfüllt, wirst Du bald von Deinem Messstellenbetreiber kontaktiert, der den Einbau Deines Smart Meters veranlasst. Der freiwillige Einbau kostet zwar mehr, kann sich aber lohnen – insbesondere, wenn Du einen dynamischen Stromtarif nutzt und damit gezielt von günstigen Strompreisen profitierst.

Über priwatt Orbit kannst Du unseren dynamischen Stromtarif voll ausnutzen. Dank smarter Steuerungsfunktionen bist Du optimal auf jedes günstige Preisfenster vorbereitet. 

Stromspeicher lassen sich mit dem Solarspitzengesetz flexibler nutzen

Mit den neuen Regelungen wird es immer wichtiger, Deinen eigenen Solarstrom effizient zu nutzen. Indem Du überschüssige Energie speicherst, kannst Du sie gezielt in wirtschaftlich sinnvollen Momenten verbrauchen – und gleichzeitig das Stromnetz entlasten. Die neuen Vorgaben schaffen attraktive Anreize für Batteriespeicher und machen ihre Integration ins Energiesystem noch lohnenswerter.

Wenn Du in die Direktvermarktung einsteigst, kannst Du nicht nur günstigen Netzstrom laden und später mit Gewinn verkaufen, sondern kannst trotzdem eine Förderpauschale erhalten. Ein Speicher ermöglicht es Dir außerdem, gezielt Zeitfenster zu umgehen, in denen Du keine Einspeisevergütung bekommen würdest.

Was bedeutet das für Dich?

Die neue Richtlinie macht Batteriespeicher – insbesondere in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif – noch attraktiver, um Netzüberlastungen zu reduzieren. Eine große Solaranlage ohne Speicher wird dadurch immer weniger rentabel.

Was bedeutet das Gesetz für Bestandsanlagen? 

Keine Sorge – wenn Deine Solaranlage bereits läuft, ändert sich für Dich erst einmal nicht viel.  Bestandsanlagen sind von den meisten neuen Regelungen nicht direkt betroffen – Du erhältst beispielsweise weiterhin eine Einspeisevergütung, auch wenn der Börsenpreis negativ ist. Bestehende PV-Anlagen können freiwillig auf die neue Regelung umsteigen. Als Anreiz gibt es dafür eine um 0,6 Cent höhere EEG-Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde.

Bestehenden PV-Anlagen müssen in den allermeisten Fällen auch nicht auf 60 % Einspeisebegrenzung gedrosselt werden. Nur wer unter der bisher geltenden 70-Prozent-Regelung nie abgeregelt hat, muss nun auf 60 Prozent drosseln – wie es das neue Gesetz vorsieht. 

Fazit: Das sind unsere Empfehlungen nach dem neuen Solargesetz für 2025

Damit Du das Beste aus dem Solarspitzengesetz 2025 herausholst, lohnt es sich, in smarte Technologien zu investieren. Wenn Du jetzt eine neue Solaranlage installierst, solltest in jedem Fall auf einen Batteriespeicher und einen Smart Meter setzen, um die volle Einspeisekapazität ausnutzen zu können. 

Aber auch bestehende Anlagen profitieren immer mehr von moderner Speicher-Technologie – gerade, wenn Du Dich für die Direktvermarktung entscheidest. Dafür benötigst Du außerdem ein Energiemanagementsystem wie priwatt Orbit, mit dem Du nicht nur die aktuellen Day-Ahead-Preise in Echtzeit einsehen kannst, sondern auch Deinen Solarverbrauch intelligent steuern kannst. 


Insgesamt gibt das Solarspitzengesetz eine deutliche Richtung vor: Auf Einspeisevergütung zu setzen ist nicht mehr rentabel, der Trend geht zur Nutzung von intelligenten Technologien. Mit priwatt bieten wir Dir ein komplettes Ökosystem, mit dem Du das Strommanagement Deines Eigenheims auf das nächste Level bringst.

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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