Dein Balkonkraftwerk im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht: Das musst Du wissen
Die Installation von Balkonkraftwerken – kompakte Photovoltaikanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Diese Entwicklung wird durch die Energiewende und gestiegenes Umweltbewusstsein beflügelt.
Neueste gesetzliche Änderungen erleichtern nun den Zugang für MieterInnen und EigentümerInnen.
Welche Neuerungen genau gelten und wie Balkonkraftwerke zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen können, erfährst Du hier.
Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke im Überblick
Seit dem 4. Juli 2024 hat sich der rechtliche Spielraum für Balkonkraftwerke erheblich erweitert:
- Mieterrechte: MieterInnen können Balkonkraftwerke nun einfacher installieren. Die Zustimmung des Vermieters darf nur in Ausnahmefällen verweigert werden. Wichtig bleibt jedoch die Abstimmung über die Platzierung, um bauliche oder ästhetische Vorgaben einzuhalten.
- Eigentumsrecht: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können die Installation nicht mehr grundsätzlich ablehnen. Sie behalten jedoch Einfluss auf die konkrete Ausführung, etwa durch Anforderungen an die Befestigung oder die optische Gestaltung.
- § 20 Abs. 2 WEG und § 554 Abs. 1 BGB: Diese neuen Regelungen stärken die Rechte von MieterInnen und EigentümerInnen, indem sie Balkonkraftwerke zu privilegierten baulichen Maßnahmen erklären.
Diese Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt offiziell in Kraft. Sie schaffen klare Verhältnisse und erleichtern die Planung sowie den Betrieb von Balkonkraftwerken erheblich.
Rechtliche Herausforderungen und Lösungen
Trotz der Verbesserungen bleiben einige offene Fragen, die die Nutzung von Balkonkraftwerken betreffen:
Haftungsfragen bei Balkonkraftwerken
Wer haftet bei Schäden, z. B. durch herabfallende Module?
Schäden an Deinem Balkonkraftwerk sind in der Regel über die Hausratversicherung abgesichert, da die Anlage als Hausrat gilt – auch bei Montage am Balkon. Die Versicherung deckt Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Überspannung nach Blitzeinschlag.
Für Schäden, die Dein Balkonkraftwerk an Dritten verursacht – etwa durch herabfallende Module – greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung, die Sach-, Personen- und Vermögensschäden reguliert.
Ist die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden, fällt sie unter die Wohngebäudeversicherung, abhängig vom individuell vereinbarten Schutzumfang. Ertragsausfälle werden hingegen nicht versichert, da Balkonkraftwerke keinen Einkommensausfall generieren.
Balkonkraftwerk und Denkmalschutz
In denkmalgeschützten Gebäuden könnten Einschränkungen gelten. Hier ist eine vorherige Rücksprache mit den Behörden notwendig.
Der Denkmalschutz dient dazu, historisch oder kulturell bedeutsame Gebäude zu erhalten. Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, gelten strenge Vorschriften, die auch die Installation von Balkonkraftwerken betreffen können.
Hier die wichtigsten Aspekte, die Du zum Thema Denkmalschutz kennen musst:
- Genehmigungspflicht: Jede bauliche Veränderung, einschließlich der Installation von Balkonkraftwerken, muss mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
- Optische Beeinträchtigung: Balkonkraftwerke dürfen das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändern. In der Praxis bedeutet das oft, dass sichtbare Solarmodule an Fassaden oder Balkonen nicht erlaubt sind.
- Alternative Lösungen: Möglich sind diskret platzierte Module, z. B. auf der Rückseite des Gebäudes oder an weniger auffälligen Stellen. Mini-Solaranlagen wie eben Balkonkraftwerke, die sich leicht entfernen lassen, sind hier oft bevorzugt.
Rückbaupflichten für Balkonkraftwerke
Beim Auszug müssen MieterInnen die Rückbauverpflichtungen beachten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Rückbaupflicht besagt, dass bauliche Veränderungen beim Auszug in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden müssen, sofern die Vermieterseite oder die Wohnungseigentümergemeinschaft dies verlangt. Das betrifft auch Balkonkraftwerke.
Hier die wichtigsten Punkte zur Rückbaupflicht:
- Regelungen im Mietvertrag: Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Rückbaupflicht. MieterInnen sollten vor der Installation prüfen, ob und welche Verpflichtungen darin festgelegt sind.
- Anlage entfernen: Wird der Rückbau verlangt, müssen die Solarmodule, Halterungen und etwaige Verkabelungen fachgerecht entfernt werden.
- Kosten: Die Kosten für den Rückbau trägt in der Regel der Mieter bzw. die Mieterin.
Es gibt allerdings Ausnahmen:
- Wurde das Balkonkraftwerk genehmigt und ausdrücklich als dauerhafte Verbesserung anerkannt, kann die Rückbaupflicht entfallen.
- EigentümerInnen haben meist keine Rückbaupflicht, müssen aber bei Verkauf der Immobilie klären, ob die Käuferseite die Anlage übernehmen möchte.
Fazit: Das Balkonkraftwerk ist weiterhin das Zukunftsmodell der privaten Energiewende
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird die Nutzung von Balkonkraftwerken einfacher und attraktiver. Sie sind nicht nur eine Möglichkeit, Stromkosten zu senken, sondern auch ein Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Ob als Einstieg in die Photovoltaik oder als Ergänzung zu größeren Anlagen: Ein Balkonkraftwerk lohnt sich sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen.