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Balkonkraftwerk-Privilegierung: Neue Regelungen machen die Installation für MieterInnen noch einfacher

Author's iconDominik Broßell
PV-Markt
Lesezeit 9 Minuten
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Mit der Entscheidung des Bundesrats über die Privilegierung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkonkraftwerken stehen MieterInnen und EigentümerInnen in Deutschland vor einer deutlichen Vereinfachung, wenn sie ein Balkonkraftwerk installieren möchten.

Der Bundesrat tagte hierzu am Freitagmorgen, dem 27. September 2024. Der Gesetzesbeschluss "Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" lag schon seit Monatsanfang vor - und ist nach der offiziellen Verabschiedung in Kraft getreten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Vereinfachter Zugang für MieterInnen und WohnungseigentümerInnen: Vermieter und Eigentümergemeinschaften können die Installation von Balkonkraftwerken nicht mehr ohne Begründung ablehnen.
  • Gesetzliche Verankerung im Wohneigentums- und Mietrecht: Das Wohneigentumsgesetz und das Mietrecht wurden angepasst, um die Nutzung von Stecker-Solargeräten zu erleichtern.
  • Förderung der Energiewende: Die neuen Regelungen unterstützen die Verbreitung von Balkonkraftwerken als Teil der Energiewende.
Die offizielle Verkündung des Bundesrats findest Du hier (TOP 9) im Wortlaut.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk, auch als Stecker-Solaranlage oder Mini-PV-Anlage bekannt, besteht aus Solarmodulen, einem Mikro-Wechselrichter und dem nötigen Anschlussmaterial. Diese kompakte Form der Solaranlage ermöglicht es, ohne großen Aufwand Strom zu erzeugen, der direkt in das Hausnetz eingespeist wird. Die Installation ist denkbar einfach, da die Anlage über eine herkömmliche Steckdose angeschlossen wird. Im Gegensatz zu großen Solaranlagen, die oft nur auf Dächern von Eigenheimen installiert werden, sind Balkonkraftwerke auch für MieterInnen eine gute Lösung, da sie flexibel an Balkonen, Fassaden oder auf Garagendächern angebracht werden können.

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Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken

Durch die Gesetzesänderung werden Balkonkraftwerke zu privilegierten baulichen Veränderungen erklärt. Das bedeutet, dass Eigentümergemeinschaften den Einbau solcher Anlagen zur Stromerzeugung nur noch unter bestimmten, triftigen Gründen ablehnen dürfen. Dies gilt ähnlich wie bisher für den behindertengerechten Umbau oder den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Bisher konnten EigentümerInnen ein Balkonkraftwerk nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft installieren, was häufig auf Hindernisse stieß. Diese Hürden werden durch die neue Regelung stark reduziert. Auch MieterInnen profitieren von der Gesetzesänderung: Sie haben nun ebenfalls einen rechtlichen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Stecker-Solaranlage.

Virtuelle Eigentümerversammlungen: Mehr Flexibilität

Neben den Erleichterungen für Balkonkraftwerke führt die Gesetzesänderung auch neue Regelungen für Eigentümerversammlungen ein. Zukünftig können diese rein virtuell stattfinden, wenn drei Viertel der EigentümerInnen zustimmen. Das soll Zeit und Kosten sparen, da die Teilnahme von überall möglich wird. Die rechtliche Gleichstellung von virtuellen und Präsenzversammlungen muss jedoch sichergestellt sein. Für einen Übergangszeitraum bis 2028 bleibt die Pflicht bestehen, mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten – es sei denn, es wird einstimmig darauf verzichtet.

Hintergrund: Warum war eine Privilegierung nötig?

Bisher gab es für MieterInnen und WohnungseigentümerInnen häufig Hindernisse bei der Installation von Balkonkraftwerken. Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaften konnten die Installation solcher Anlagen oft ohne Angabe von Gründen ablehnen. Besonders MieterInnen standen dadurch vor der Herausforderung, ihre Pläne für mehr Nachhaltigkeit nicht umsetzen zu können. In vielen Fällen wurde die Genehmigung verweigert, was zu Frust und teilweise sogar zum Abbau bereits installierter Anlagen führte.

Mit der neuen Privilegierung soll dies geändert werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Zugang zu kleinen Photovoltaikanlagen zu erleichtern und mehr Haushalte in die Lage zu versetzen, Solarstrom zu nutzen. Diese Maßnahme ist Teil der Solarstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), die die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben soll.

Die rechtlichen Änderungen im Detail

  1. Wohneigentumsgesetz (WEG): Durch die Anpassung des WEG können WohnungseigentümerInnen den Einbau von Stecker-Solargeräten als bauliche Veränderung verlangen. Diese Neuerung wird ähnlich wie der behindertengerechte Umbau oder die Installation einer Wallbox behandelt. Das bedeutet, dass die Eigentümergemeinschaft der Installation nur unter bestimmten, streng geregelten Umständen widersprechen kann. Eine Ablehnung ohne konkrete Begründung ist nun nicht mehr möglich.
  2. Mietrecht: Im Mietrecht wurde der § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geändert. Auch MieterInnen können jetzt verlangen, dass ihnen die Installation eines Balkonkraftwerks erlaubt wird. Bisher war dies nur für Maßnahmen wie den behindertengerechten Umbau oder den Einbau einer Wallbox vorgesehen. Der Vermieter kann die Installation nur ablehnen, wenn sie ihm unzumutbar ist, wobei hohe Hürden für die Ablehnung gelten. Das bedeutet, dass die Verweigerung etwa aus ästhetischen Gründen meist nicht als ausreichend gilt.

Was bedeutet die Neuregelung für MieterInnen und EigentümerInnen?

Auch nach der Privilegierung bleibt es notwendig, die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Der entscheidende Unterschied besteht jedoch darin, dass die Installation eines Balkonkraftwerks nur noch aus triftigen Gründen abgelehnt werden kann. Das macht es für MieterInnen und WohnungseigentümerInnen deutlich leichter, ihre Anlage genehmigt zu bekommen.

Die Gesetzesänderung soll zudem dazu beitragen, die Verbreitung von Balkonkraftwerken in Deutschland zu fördern. Indem mehr Haushalte Zugang zu dieser Technologie erhalten, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben, was ein zentrales Ziel der Energiewende darstellt. Die einfache Installation und der verhältnismäßig niedrige Preis machen Balkonkraftwerke zu einer attraktiven Lösung für viele Haushalte.

Vorteile eines Balkonkraftwerks

Die Entscheidung für ein Balkonkraftwerk bringt nicht nur rechtliche Vorteile mit sich, sondern auch ganz praktische. Die wichtigsten Vorteile sind:

  • Kostenersparnis: Balkonkraftwerke ermöglichen es, einen Teil des eigenen Strombedarfs durch selbst erzeugten Solarstrom zu decken. Dies senkt die Stromkosten spürbar.
  • Umweltschutz: Durch die Nutzung von Solarenergie reduzierst Du Deine CO₂-Emissionen und trägst aktiv zur Energiewende bei.
  • Einfache Installation: Dank des Plug&Play-Prinzips lässt sich ein Balkonkraftwerk ohne großen Aufwand installieren und direkt in das Stromnetz einbinden.
  • Flexibilität: Ein Balkonkraftwerk kann an verschiedenen Orten wie Balkon, Fassade oder Garagendach angebracht werden und eignet sich daher sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen.
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Fazit: Ein Balkonkraftwerk lohnt sich mehr denn je

Mit der neuen gesetzlichen Privilegierung wird es für MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einfacher, Balkonkraftwerke zu installieren. Diese Veränderung fördert den Einsatz von Solarstrom und macht die Energiewende zugänglicher. Balkonkraftwerke sind eine effiziente und kostengünstige Lösung für alle, die ihren eigenen Strom produzieren und gleichzeitig die Umwelt schonen möchten.

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Dominik Broßell

Als Autor sammelte Dominik in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen, bevor er in erneuerbaren Energien sein Herzensthema fand. Im priwatt-Blog informiert er regelmäßig über alles Wissenswerte rund um Solartechnik und Co.

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