Balkonkraftwerk genehmigungsfrei? Das musst Du wissen

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Dominik Broßell

Redakteur

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Balkonkraftwerke machen die Energiewende auch für MieterInnen greifbar – ganz ohne Dach, Handwerkswissen oder hohe Kosten. Aber ist die Installation eigentlich genehmigungsfrei? Und brauchst Du die Erlaubnis Deiner Vermietung? Wir klären, was es zu beachten gibt.

Was ist ein Balkonkraftwerk überhaupt?

Ein Balkonkraftwerk – auch Stecker-Solargerät genannt – ist eine kompakte Photovoltaikanlage für Dein Zuhause. Die Installation ist denkbar einfach: Du montierst ein bis vier Solarmodule am Balkon, auf der Terrasse, an der Fassade oder dem Dach, verbindest sie mit einem Wechselrichter oder an einen Speicher mit integrierten Wechselrichter und speist den erzeugten Strom über eine Steckdose direkt in Deinen Haushaltsstromkreis ein.

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Brauche ich eine Genehmigung für mein Balkonkraftwerk?

Nein – aber Du brauchst in vielen Fällen die Zustimmung.

✅ Keine klassische Genehmigungspflicht

Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks mit bis zu 2.000 Watt Modulleistung (DC) und 800 Watt Wechselrichterleistung (AC) ist keine behördliche Genehmigung erforderlich. Wichtig ist lediglich die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – die mittlerweile auch den Netzbetreiber automatisch informiert. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

Darf der Vermieter mein Balkonkraftwerk verbieten?

Nicht ohne triftigen Grund.

Seit Oktober 2024 gelten Balkonkraftwerke offiziell als „privilegierte bauliche Veränderung“ – das bedeutet: Eigentümergemeinschaften und VermieterInnen dürfen die Installation nicht mehr einfach ablehnen.

Allerdings ist die Zustimmung weiterhin erforderlich – insbesondere bei Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Diese Zustimmung darf aber nicht grundlos verweigert werden.

Das bedeutet konkret:

✔️ MieterInnen haben Anspruch auf Zustimmung
✔️ Die Zustimmung muss vor der Installation eingeholt werden
✔️ Die Ablehnung ist nur bei triftigen Gründen zulässig (z. B. bauliche Risiken oder Denkmalschutz)

Wie hole ich die Zustimmung ein?

Schriftlich und mit Vorankündigung. Auch wenn Du ein gesetzliches Anrecht hast: Du solltest Dein Vorhaben transparent und gut vorbereitet kommunizieren. Dazu gehört:

✔️ Ein kurzes, schriftliches Anschreiben mit Beschreibung des Projekts
✔️ Hinweise auf die Rückbaubarkeit und Sicherheit der Anlage
✔️ Optional ein Musterschreiben (z. B. vom Berliner Mieterverein)

Fazit: Genehmigungsfrei – aber zustimmungspflichtig

Ein Balkonkraftwerk ist nicht genehmigungspflichtig, solange es die gesetzlich festgelegten Leistungsgrenzen einhält. Du brauchst aber die Zustimmung Deiner Vermietung oder Eigentümergemeinschaft – diese darf jedoch nur aus besonderen Gründen verweigert werden. Mit der richtigen Vorbereitung und Kommunikation steht Deinem Weg zur eigenen Energiewende also nichts mehr im Weg.

Noch Fragen?

Wir unterstützen Dich nicht nur beim Kauf und der Installation, sondern übernehmen auf Wunsch auch die komplette Anmeldung im Marktstammdatenregister.

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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