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Balkonkraftwerke in Eigentümergemeinschaften: gemeinsam Energie sparen!

Author's iconDominik Broßell
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Lesezeit 4 Minuten
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Balkonkraftwerke sind die perfekte Möglichkeit für Eigentümergemeinschaften, um ihren eigenen Strom zu erzeugen. Diese modular aufgebauten Photovoltaik-Anlagen werden auf dem Balkon oder der Terrasse installiert, wodurch eine Eigenversorgung mit nachhaltigem Strom ermöglicht wird. 

Zu den Vorteilen von Balkonkraftwerken zählen unter anderem die Unabhängigkeit von konventionellen Energieversorgern, die Senkung der Stromkosten und der Beitrag zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes.

Mit der richtigen Planung und Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten kann jeder auf seinem Balkon oder seiner Terrasse einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Zusammenfassung: 9 Fakten, die Du über Balkonkraftwerke in der Eigentümergemeinschaft beachten solltest

  1. Genehmigung der Eigentümergemeinschaft: Vor der Installation eines Balkonkraftwerks muss in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Dies kann in manchen Fällen eine Hürde bedeuten.
  2. Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister: Informiere Deinen Netzbetreiber über die Installation und den Betrieb Deines Balkonkraftwerks. Danach solltest Du Deine Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Tipp: Sobald das gesamte Solarpaket I verabschiedet wird, entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber.
  3. Einhaltung der Erscheinungsbild-Regelungen: In vielen Eigentümergemeinschaften gibt es Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild der Immobilie. Achte darauf, dass Dein Balkonkraftwerk diesen Regelungen entspricht.
  4. Gemeinsame Stromnutzung: Bei Eigentümergemeinschaften kann es sein, dass der durch das Balkonkraftwerk erzeugte Strom gemeinschaftlich genutzt wird. Dies sollte im Vorfeld genau geklärt und vertraglich festgehalten werden.
  5. Haftung: Stelle sicher, dass Du im Falle von Schäden oder Unfällen, die durch Dein Balkonkraftwerk verursacht werden könnten, abgesichert bist. Informiere Dich daher bei Deiner Haftpflicht- und Hausratsversicherung.
  6. Wartung und Sicherheit: Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Balkonkraftwerks sind besonders wichtig, um Beschädigungen an der Bausubstanz und anderen Gefahren vorzubeugen.
  7. Platzbedarf: Bedenke, dass der Platz auf Deinem Balkon begrenzt ist und die Installation eines Balkonkraftwerks Einfluss auf den verfügbaren Raum haben kann.
  8. Hole die Zustimmung der anderen Eigentümer ein: Kläre im Vorfeld, ob es Vertragsbestimmungen gibt, die beispielsweise einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft für die Installation eines Balkonkraftwerks fordern. 
  9. Förderung und Kosten: Informiere Dich über mögliche Förderungen zur Installation von Balkonkraftwerken. Diese unterscheiden sich im Normalfall von Region zu Region.

Eigentümergemeinschaften und deren Bedeutung für Balkonkraftwerke

Eine Eigentümergemeinschaft beschreibt eine Gruppe von Personen, die jeweils Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung in einem Mehrparteienhaus besitzen. Jeder Eigentümer hat das Sondereigentum an seiner Wohnung und zusätzlich ein Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, das heißt an den Teilen des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht explizit einer Wohnung zugeordnet sind

Die Entscheidung für die Installation einer solchen Anlage muss in der Regel von der gesamten Gemeinschaft getroffen werden, wenn die Anlage auf dem gemeinschaftlichen Eigentum angebracht wird. Es muss somit häufig eine Mehrheit der Eigentümer für die Installation stimmen.

Aber eine Eigentümergemeinschaft bietet bei der Installation von Balkonkraftwerken den Vorteil, dass die Anschaffungs- und Installationskosten gemeinschaftlich getragen werden können. Dies reduziert die finanzielle Belastung für den Einzelnen und macht die Investition in erneuerbare Energien attraktiver.

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Rechtliche Rahmenbedingungen von Balkonkraftwerken in Eigentümergemeinschaften

In manchen Fällen ist eine Zustimmung der anderen Eigentümer erforderlich, da das Balkonkraftwerk als bauliche Veränderung gilt. Hierbei ist das unter anderem das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von Bedeutung. Es regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer in einer Gemeinschaft.

Zudem spielen die Regelungen in der Teilungserklärung und der Hausordnung eine bedeutende Rolle. Diese Dokumente können spezielle Bestimmungen hinsichtlich der Installation von Balkonkraftwerken enthalten und sollten daher vor der Planung einer solchen Maßnahme sorgfältig geprüft werden. 

Dabei kann es beispielsweise darum gehen, ob und wo Balkonkraftwerke installiert werden dürfen, welche Anforderungen an die Sicherheit zu erfüllen sind und wie mit erzeugtem Überschussstrom umzugehen ist.

Seit August 2023 gelten Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte, auch wenn sie auf Dächern angebracht werden. Das könnte sich positiv auf Eigentümergemeinschaften auswirken.

Mögliche Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung

Balkonkraftwerke werden nicht immer von Deiner Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Daher solltest Du vor der Installation mit Deiner Versicherung sprechen und prüfen, ob zusätzliche Risiken entstehen. 

Dabei können zusätzliche Versicherungen notwendig werden, beispielsweise gegen Schäden durch Brand, Sturm oder Diebstahl. Ein Großteil der relevanten Schadensfälle werden aber bereits von Deiner Haftpflicht- oder Hausratsversicherung abgedeckt.

So stellst Du sicher, dass Du und die Eigentümergemeinschaft umfassend abgesichert sind, bevor das Balkonkraftwerk installiert wird.

Finanzielle Aspekte von Balkonkraftwerken in der Eigentümergemeinschaft

Ein Balkonkraftwerk kann eine sinnvolle Investition sein, die sich langfristig finanziell auszahlt. In Eigentümergemeinschaften können solche Projekte gemeinschaftlich realisiert und einzelne Kosten reduziert werden. Im besten Fall profitieren alle Parteien und tragen gleichzeitig zur Nutzung erneuerbarer Energien bei.

Generell ist es wichtig, dass die Eigentümergemeinschaft eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse durchführt, bevor sie sich für die Installation eines Balkonkraftwerks oder mehrerer Mini-Solaranlagen entscheidet. Dabei können auch langfristige Aspekte, wie die potenzielle Wertsteigerung des Gebäudes und die zukünftige Entwicklung der Strompreise, berücksichtigt werden.

Anschaffungs- und Betriebskosten von Balkonkraftwerken

Die Anschaffungs- und Installationskosten eines Balkonkraftwerks variieren je nach Größe und Leistungsfähigkeit der Anlage, üblicherweise liegen sie jedoch lediglich bei einigen hundert Euro.

In einer Eigentümergemeinschaft lassen sich diese Kosten teilen, sodass für die einzelnen Parteien eine geringere finanzielle Belastung entsteht. Die laufenden Betriebskosten eines Balkonkraftwerks sind sehr gering und umfassen hauptsächlich die regelmäßige Wartung. 

Dank der geringen Betriebskosten und des günstigen Anschaffungspreises amortisieren sich unsere Balkonkraftwerke bereits nach 4 bis 6 Jahren. Perfekte Angebote für Deinen Gitterbalkon findest Du hier.

Einsparungen bei dem Betrieb von Balkonkraftwerken in Eigentümergemeinschaften

Balkonkraftwerke können in Eigentümergemeinschaften zu erheblichen Einsparungen führen. Der selbst produzierte Strom verringert den Bedarf an teurerem Netzstrom und erhöht die Unabhängigkeit von Stromversorgern. In der Summe kann so die ursprüngliche Investition innerhalb von wenigen Jahren kompensiert und ein finanzieller Überschuss erzielt werden.

Wartungs- und Betriebskosten

Für Eigentümergemeinschaften, die ein Balkonkraftwerk betreiben, fallen glücklicherweise kaum Wartungs- und Betriebskosten an. Dadurch bleiben die laufenden Kosten in der Regel überschaubar. Sie belaufen sich im Durchschnitt auf 1 bis 2 Prozent der ursprünglichen Investitionskosten pro Jahr. Durch die Zusammenlegung der Ressourcen innerhalb der Eigentümergemeinschaft können diese Aufwendungen auf mehrere Schultern verteilt werden, was die Kostenbelastung für den Einzelnen verringert.

Mögliche Konflikte bei dem Betrieb von Balkonkraftwerken in einer Eigentümergemeinschaft

Bei der Implementierung von Balkonkraftwerken in einer Eigentümergemeinschaft sind bestimmte Faktoren zu beachten, um ein reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten.

Eine offene und transparente Kommunikation ist hierbei essenziell, um alle Eigentümer über die Vorteile und Möglichkeiten von Balkonkraftwerken zu informieren und eventuelle Bedenken auszuräumen. Die Einbeziehung aller Beteiligten bei Entscheidungsprozessen und Verhandlungen ist ebenfalls wichtig, um eine gute Zusammenarbeit und das Erreichen gemeinsamer Ziele sicherzustellen.

Ansonsten sollten klare Vereinbarungen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten, Wartung und Instandhaltung getroffen werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden. 

Stolpersteine können sich ergeben, wenn einzelne Eigentümer unterschiedliche Interessen oder Bedenken haben, die dem gemeinsamen Einsatz von Balkonkraftwerken im Weg stehen könnten. In solchen Fällen ist es wichtig, eine offene Dialogkultur zu fördern und nach Lösungen zu suchen, die für alle Parteien akzeptabel sind.

Fazit: Balkonkraftwerke sind eine große Chance für Eigentümergemeinschaften

Die Installation und der Betrieb von Balkonkraftwerken in einer Eigentümergemeinschaft stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, erneuerbare Energie zu nutzen und dabei die Stromkosten im ganzen Haus zu senken. Doch es gilt einige rechtliche, technische und finanzielle Aspekte zu beachten, um einen reibungslosen und konfliktfreien Betrieb sicherzustellen.

Von der Einbeziehung und Zustimmung aller Eigentümer, der Beachtung baulicher Vorschriften und der Vereinbarungen aus Teilungserklärung und Hausordnung, bis hin zur Klärung von Versicherungsfragen, muss das Projekt gut geplant werden. Auch Aspekte wie sichere Installation, Wartung und Reparaturarbeiten sowie der sorgfältige Umgang mit Überschussstrom sollten geklärt sein.

Mögliche Konflikte sollten frühzeitig erkannt und durch offene Kommunikation und klare Absprachen gelöst werden. Das Ziel soll sein, eine Lösung zu finden, die allen Parteien zugutekommt und zur gemeinsamen Nutzung erneuerbarer Energien beiträgt.

Die Einrichtung von Balkonkraftwerken in einer Eigentümergemeinschaft bedeutet also nicht nur eine nachhaltige Stromerzeugung, sondern auch die Stärkung der Gemeinschaft durch das gemeinsame Streben nach einer grünen und kosteneffizienten Energiequelle.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Welche Vorteile ergeben sich aus der Installation von Balkonkraftwerken in einer Eigentümergemeinschaft?

Einer der Hauptvorteile liegt in den Kosteneinsparungen durch reduzierte Stromkosten und geteilte Anschaffungs- und Wartungskosten. Außerdem trägt das Projekt zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz des Gebäudes bei und kann somit seinen Wert leicht erhöhen.

Gibt es Konfliktthemen, die speziell in einer Eigentümergemeinschaft bei der Installation von Balkonkraftwerken auftreten können?

Ja, es können Diskussionen über die Verteilung der Kosten und der Vorteile, die Positionierung der Anlagen, den Umgang mit Überschussstrom oder die optische Beeinträchtigung des Gebäudes entstehen. Um Konflikten vorzubeugen, sind klare Vereinbarungen und eine offene Kommunikation innerhalb der Eigentümergemeinschaft notwendig.

Wer kümmert sich um die Wartung und eventuell anfallende Reparaturen der Balkonkraftwerke in einer Eigentümergemeinschaft?

Dies sollte im Vorfeld in der Eigentümergemeinschaft besprochen und festgelegt werden. Dabei kann eine Einbeziehung in den Wartungs- und Instandhaltungsplan des gesamten Gebäudes eine praktikable Lösung sein, die Ausgaben für Wartung und Reparaturen könnten dann beispielsweise aus der Rücklage der Gemeinschaft bestritten werden.

Wie wirkt sich die Installation von Balkonkraftwerken auf die Gemeinschaftsordnung bzw. die Teilungserklärung aus?

Die Installation eines Balkonkraftwerks kann eine Änderung der Gemeinschaftsordnung oder der Teilungserklärung erfordern, wenn diese den Einbau solcher Anlagen nicht ausdrücklich erlauben. Hier sollte frühzeitig ein gemeinsamer Beschluss gefasst und vertraglich festgehalten werden.

Wie verteilt man den durch die Balkonkraftwerke erzeugten Strom gerecht in einer Eigentümergemeinschaft?

Die erzeugte Energiemenge könnte entsprechend dem Anteil des einzelnen Eigentümers an der Gesamtanlage aufgeteilt und in einer Vereinbarung festgehalten werden. Bei Gemeinschaftsanlagen kann es sinnvoll sein, die Menge des selbst verbrauchten Stroms und den des eingespeisten Stroms separat zu betrachten.

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Dominik Broßell

Als Autor sammelte Dominik in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen, bevor er in erneuerbaren Energien sein Herzensthema fand. Im priwatt-Blog informiert er regelmäßig über alles Wissenswerte rund um Solartechnik und Co.

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