Balkonkraftwerk anmelden – das musst Du für 2025 wissen!

Dominik Broßell
Redakteur

Ein Balkonkraftwerk ist eine großartige Möglichkeit, grünen Strom zu erzeugen – unabhängig davon, ob Du in einer Mietwohnung oder in einem Haus lebst. Um jedoch vollständig rechtssicher zu sein, musst Du Dein Balkonkraftwerk anmelden.
In diesem Beitrag erfährst Du, wo und wie Du Dein Balkonkraftwerk registrieren musst und was sich 2025 bei der Balkonkraftwerk-Anmeldung geändert hat.
Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden? Alle Infos auf einen Blick:
1. Grundsätzlich muss jede installierte Solaranlage, die an einem festen Standort betrieben wird, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kurz MaStR) angemeldet werden.
2. Seit Mai 2024 dürfen die Solarmodule Deiner Mini-PV-Anlage zusammen eine Spitzenleistung von bis zu 2.000 Watt haben, während der Wechselrichter maximal 800 Watt leisten darf.
3. Seit dem Solarpaket 1 entfällt die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber auch für 2025.

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Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden - so gehts!
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist seit der Einführung des Solarpakets 1 im Mai 2024 stark vereinfacht worden. So funktioniert's:
Besuche das Marktstammdatenregister: Öffne den Registrierungsassistenten auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Hier ist der Link: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Wähle Deine Anlageart: Klicke auf „Registrierung einer Anlage“ und wähle dann „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“ aus.
Gib Deine persönlichen Daten an: Falls Du noch keines hast, musst Du jetzt ein Benutzerkonto erstellen. Dazu werden einige Angaben zu Deiner Person benötigt.
Fülle technische Daten aus: Im Nachgang werden technische Informationen zu Deiner Anlage abgefragt.
Damit ist Dein Balkonkraftwerk offiziell angemeldet und Du bist rechtlich auf der sicheren Seite! Falls Du später Änderungen an Deiner Anlage vornimmst, etwa indem Du einen Batteriespeicher nachrüstest, musst Du die Daten im Marktstammdatenregister aktualisieren.
Solarpaket 1 – Das ändert sich bei der Anmeldung
Mit dem neuen Solarpaket 1, das im Mai 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde, ist die Anmeldung von Balkonkraftwerken jetzt noch einfacher geworden:
Die wichtigste Änderung: Dank der neuen Richtlinie entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Du musst Deine Anlage jetzt also nur noch im Marktstammdatenregister registrieren. Dafür musst Du nun auch Deine Zählernummer angeben, damit Deine Anlage korrekt zugeordnet werden kann.
Neu ist auch, dass Balkonkraftwerke maximal mit einer Modulleistung bis zu 2 kWp bzw. 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt angemeldet werden können. Außerdem darfst Du Dein Balkonkraftwerk jetzt auch betreiben, wenn Du noch über einen alten Stromzähler verfügst, der rückwärts läuft. Das vereinfacht den Start und spart Zeit.

Warum ist die Anmeldung meines Balkonkraftwerks überhaupt wichtig?
Dein Balkonkraftwerk muss angemeldet werden, weil es Strom ins öffentliche Netz einspeist. Der Netzbetreiber muss darüber informiert sein, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Wartungsarbeiten sicher durchführen zu können. Außerdem werden der Politik durch die Anmeldung wichtige Daten zur Verfügung gestellt, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland genutzt werden können.
Ein weiterer Grund ist Dein Stromzähler: Ältere Ferraris-Zähler laufen bei Einspeisung von selbst erzeugten Solarstrom rückwärts, was die genaue Berechnung Deines Verbrauchs für den Netzbetreiber unmöglich macht. Unter Umständen muss Dein Zähler also ausgetauscht werden, der Netzbetreiber wird über die Anmeldung im Marktstammdatenregister automatisch darüber benachrichtigt.
Welche Daten werden für den Anmeldeprozess benötigt?
Datum der Inbetriebnahme: Das Inbetriebnahmedatum sollte weniger als einen Monat zurückliegen, da Du Dein Balkonkraftwerk innerhalb dieser Frist anmelden musst.
Anzahl der Module: Die meisten Balkonkraftwerke bestehen aus 2 bis 4 Solarmodulen, aber auch mehr Module sind möglich, je nach Modell und Konfiguration.
Gesamtleistung der Module: Die maximale Leistung Deiner Solarmodule wird in Watt-Peak (Wp) angegeben, bei der Gesamtleistung wird die Performance jedes einzelnen Moduls zusammengerechnet. Ein Beispiel: Bei zwei Modulen mit jeweils 445 Watt-Peak beträgt die Gesamtleistung 890 Watt. Dieser Wert darf 2000 Watt nicht überschreiten.
Wechselrichterleistung: Der Wechselrichter ist dafür verantwortlich, den erzeugten Solarstrom in Dein Hausnetz einzuspeisen. Seine Leistung wird in Watt (W) gemessen und darf bei Balkonkraftwerken maximal 800 Watt betragen. Die genaue Leistung findest Du im Datenblatt des Herstellers oder direkt auf dem Wechselrichter selbst.
Zählernummer: Die Zählernummer Deines Stromzählers kannst Du direkt auf dem Zähler ablesen oder auf Deiner Stromrechnung finden.

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Was passiert, nachdem Du Dein Balkonkraftwerk angemeldet hast?
In den meisten Fällen hat der gesamte bürokratische Aufwand mit der Anmeldung Deines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister erledigt. Du musst weder das Finanzamt noch Deinen Netzbetreiber gesondert über die Inbetriebnahme Deiner Mini-Solaranlage informieren.
Wenn Du noch über einen alten Stromzähler ohne Rücklaufsperre verfügst, wird sich Dein Netzbetreiber höchstwahrscheinlich innerhalb der nächsten Wochen bei Dir melden, um einen Termin für den Zähleraustausch zu vereinbaren. Mehr dazu erfährst Du in diesem Blogartikel.
Ansonsten musst Du Deine Daten im Marktstammdatenregister nur dann aktualisieren, wenn Du Dein Balkonkraftwerk erweiterst, Deinen Standort änderst oder die Anlage abbaust.

Balkonkraftwerk anmelden oder nicht? Welche Strafen drohen bei einer Nichtanmeldung?
Die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks ist gesetzliche Pflicht, obwohl Du keine Einspeisevergütung für Deinen überschüssigen Strom erhältst. Netzbetreiber benötigen Informationen über die installierten Anlagen, um Überlastungen zu vermeiden.
Wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht innerhalb eines Monats anmeldest, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und riskierst ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Strafen allerdings sehr viel niedriger aus. Auch zu diesem Thema haben wir einen längeren Artikel geschrieben, den Du hier findest.
Welche Balkonkraftwerke müssen nicht angemeldet werden?
Wenn Du Deine Solaranlage nicht an einem festen Standort betreibst, z. B. auf einem Campingplatz oder in einem Wohnmobil, entfällt die Anmeldepflicht.
Auch wenn Du Dein Balkonkraftwerk ausschließlich als Inselanlage betreibst, d.h. die Anlage nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, ist keine Anmeldung erforderlich.
Betreiberwechsel und Stilllegung: Das musst Du wissen
Für MieterInnen sind Balkonkraftwerke besonders attraktiv, da sie problemlos mit umziehen können. Ziehst Du um, musst Du den neuen Standort Deiner Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) aktualisieren – das Datum der ersten Inbetriebnahme bleibt dabei unverändert.
Befindet sich Dein neuer Wohnsitz in einem anderen Netzgebiet, musst Du zusätzlich den neuen Netzbetreiber im MaStR hinterlegen und den bisherigen entfernen. Verkaufst Du Dein Balkonkraftwerk, ist dieser Vorgang als "Betreiberwechsel" zu registrieren.
Möchtest Du Dein Balkonkraftwerk dauerhaft stilllegen, musst Du dies ebenfalls im MaStR melden. Wichtig: Stillgelegte Anlagen werden – im Gegensatz zu fehlerhaften oder doppelt erfassten Einträgen – nicht gelöscht. Sie verbleiben im Register für energiestatistische Zwecke, wie die Bundesnetzagentur ausdrücklich betont.
Wenn Du Dein Balkonkraftwerk nachrüstest und sich damit die Spezifikationen Deiner Anlage ändern, zum Beispiel die Modul- oder Wechselrichterleistung, musst Du auch diese Änderungen im Marktstammdatenregister hinterlegen.
Muss ich einen Batteriespeicher anmelden?
Ja, auch ein Batteriespeicher muss im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Die Anmeldung funktioniert ähnlich wie bei einem Balkonkraftwerk:
- Registrierung: Melde Dich zunächst im MaStR mit Deinen persönlichen Daten an.
- Einheit erfassen: Im Dashboard wählst Du die Option „Einheit erfassen“.
- Angaben machen: Trage die relevanten Informationen zu Deinem Batteriespeicher ein.
- Verknüpfung mit Deinem Balkonkraftwerk: Falls Dein Batteriespeicher in Verbindung mit einer bestehenden Anlage genutzt wird, kannst Du ihn nach der Registrierung mit Deinem Balkonkraftwerk verknüpfen. Alternativ kannst Du beide Einheiten direkt zusammen anmelden, wenn Du sie gemeinsam erworben hast.
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Fazit: Spar Dir den Aufwand mit dem Anmeldeservice von priwatt
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist dank der neuen Regelungen 2024 einfacher als je zuvor, da die Anmeldung beim Netzbetreiber komplett entfällt und nur noch ein Online-Formular im Marktstammdatenregister ausgefüllt werden muss.
Aber warum nicht einfach den Aufwand komplett sparen? Mit unserem kostenlosen Anmeldeservice kümmern wir uns um den gesamten bürokratischen Aufwand, damit Du Dich auf’s Strom sparen konzentrieren kannst.
Hier findest Du unsere Balkonkraftwerke:
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FAQ- Häufige Fragen
Muss ich meinen Stromspeicher separat im MaStR anmelden?
Ja, Dein Stromspeicher muss zusätzlich zu Deiner Solaranlage oder zu Deinem Balkonkraftwerk angemeldet werden. Wenn Du eine neue Anlage registrierst, kannst Du den Batteriespeicher aber auch gleich mit eintragen. Eine genauere Anleitung findest Du hier.
Brauche ich einen zweiten Stromzähler für mein Balkonkraftwerk?
In den meisten Fällen ist ein zweiter Stromzähler für ein Balkonkraftwerk nicht nötig. Solltest Du jedoch noch einen älteren Ferraris-Zähler haben, der durch die Einspeisung rückwärts läuft, wird Dein Netzbetreiber diesen austauschen.
Sind Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von 800 Watt erlaubt?
800-Watt-Balkonkraftwerke sind seit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 erlaubt. Wenn Du über einen upgradefähigen Wechselrichter verfügst, kann Du die Nennleistung jetzt erhöhen.
Was ist, wenn mein Balkonkraftwerk die maximale Wechselrichter- und Modulleistung überschreitet?
In diesem Fall gilt Deine Anlage nicht als Balkonkraftwerk und kann nicht mehr vereinfacht angemeldet werden. Unser Kundensupport hilft Dir in diesem Fall gerne weiter.

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.