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Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Droht mir eine Strafe?

Author's iconHenry Seyffert
PV-Markt
Lesezeit 5 Minuten
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Balkonkraftwerke werden in den letzten Jahren immer beliebter. Seit Ende 2021 hat sich die Zahl der verkauften Balkonkraftwerke mehr als verdoppelt. Und diese Popularität kommt nicht von ungefähr: Die kompakten Solaranlagen erzeugen unkompliziert günstigen und klimafreundlichen Strom. Sie können ohne die Hilfe einer Elektrofachkraft aufgebaut werden und funktionieren nach dem Plug&Play-Prinzip: Die Anlage muss also nur mit einer handelsüblichen Steckdose verbunden werden und versorgt Deine Haushaltsgeräte danach sofort mit grüner Energie. 

Trotzdem müssen Balkonkraftwerke, genau wie größere PV-Anlagen, beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Da Mini-Solaranlagen im Normalfall nicht von der Einspeisevergütung profitieren und die Installation vergleichsweise einfach ist, würden sich viele KäuferInnen diesen bürokratischen Aufwand gerne sparen. 

Ob das möglich ist und welche Strafen auf Dich zukommen können, wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht anmeldest, klären wir hier.

Müssen Balkonkraftwerke überhaupt angemeldet werden?

Um die Frage gleich zu beantworten: Grundsätzlich müssen alle Solaranlagen – auch Balkonkraftwerke – ordnungsgemäß angemeldet werden. 

Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in Paragraph 9 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dort steht, dass Solaranlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihres erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen dürfen und deshalb zu Prüfungszwecken registriert werden müssen. Die 70-Prozent-Regelung wurde zwar Anfang 2023 ausgesetzt, die Strafen für die Nichtanmeldung von Balkonkraftwerken bleiben aber weiterhin bestehen

Allerdings gilt für kleinere Anlagen ein vereinfachtes Anmeldeverfahren: Wenn die Einspeiseleistung des Wechselrichters die momentan noch geltende Grenze von 600 Watt nicht überschreitet, muss die PV-Anlage beispielsweise nicht beim Finanzamt angezeigt werden. Balkonkraftwerke fallen unter diese Grenze – die Anmeldung kann deshalb ohne Weiteres online erledigt werden.

Übrigens: Ab dem 1. Januar 2024 wird die im europäischen Ausland bereits geltende Bagatellgrenze eingeführt, wodurch die Einspeisegrenze von 600 auf den neuen Standard "Balkonkraftwerk 800 Watt" angehoben wird. Wenn Du wissen möchtest, was das für Dich bedeutet und wie Du Dich schon jetzt vorbereiten kannst, schau einfach bei unserem Blogartikel zum Thema vorbei. 

Muss ich meinen Balkonkraftwerk-Speicher anmelden?

Da Batteriespeicher stetig kosteneffizienter werden, nutzen auch immer mehr Balkonkraftwerk-BesitzerInnen diese innovative Energie für Ihr Zuhause. Das führt allerdings zu neuen Herausforderungen beim Anmeldeprozess: Müssen Stromspeicher individuell registriert werden? Oder sind sie automatisch beim Balkonkraftwerk inbegriffen? 

Grundsätzlich gilt: Ortsfeste Stromspeicher müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden – unabhängig davon, ob das Gerät gleich mit der Solaranlage installiert oder später nachgerüstet wird. Das Registrierungsformular des MaStR bietet eine eigene Auswahloption für Batteriespeicher. Außerdem können Batteriespeicher und Balkonkraftwerk gemeinsam registriert werden.

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Welche Strafen drohen, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht angemeldet habe?

Die Strafe für die Nichtanmeldung Deiner Anlage fällt, zumindest in der Theorie, ziemlich hoch aus. Wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister registrierst, kann dies nach Paragraph 95 des Energiewirtschaftsgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Höchststrafe beträgt dabei satte 50.000 €!

In der Praxis fallen die Bußgelder allerdings wesentlich geringer aus: Wenn überhaupt, werden hier wenige hundert Euro fällig. Seit 2022 gibt es außerdem noch eine zusätzliche Strafe, wenn die Anlage nicht beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet ist. Für Balkonkraftwerke, die z.B. den falschen Stromzähler verwenden, über eine Einspeiseleitung von mehr als 600 Watt verfügen oder falsch registriert sind, muss nachgezahlt werden

Die Netzbetreiber verlangen hier 1 € monatlich pro 100 Watt Modulleistung. Für ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk mit einem 400 Watt Modul müssten also 4 € für jeden Monat seit der Installation nachgezahlt werden. Das kann teuer werden, gerade wenn die Anlage schon einige Zeit in Betrieb ist. 

Trotzdem muss man klarstellen, dass eine Strafverfolgung bisher höchstens in Einzelfällen stattfindet. Die Bundesnetzagentur hat nicht die Ressourcen, jedes installierte Balkonkraftwerk auf eine korrekte Anmeldung zu prüfen. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt an, dass ungefähr die Hälfte der Anlagen ohne Registrierung angeschlossen wird. ExpertInnen gehen jedoch davon aus, dass sogar nur 10 bis 20 Prozent der in Deutschland genutzten Mini-Solaranlagen tatsächlich registriert sind.

Mit unserem kostenlosen Anmeldeservice bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Wir unterstützen Dich bei der Anmeldung beim Netzbetreiber und übernehmen die Registrierung im Marktstammdatenregister sogar komplett für Dich. 

Wie funktioniert die Anmeldung meines Balkonkraftwerks?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist zum Glück recht unproblematisch. Zunächst muss Deine Mini-Solaranlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden, bevor Du mit dem Anschluss beginnst. Im Normalfall ist das Dein Stromversorger. Die Registrierung erfolgt in der Regel über ein Onlineformular und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. 

Außerdem musst Du Deine Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren. In dieser bundesweiten Übersicht werden alle derzeit im Betrieb stehenden Strom- und Gaserzeugungsanlagen festgehalten. Dazu zählen auch steckerfertige Photovoltaik-Anlagen für das Dach, den Garten oder den Balkon. Der gesamte Prozess erfolgt über einen standardisierten Fragebogen auf der Website der Bundesnetzagentur und dauert etwa 20 Minuten. 

Beachte aber, dass das MaStR öffentlich einsehbar ist. Ein böswilliger Nachbar oder Verwandter kann also theoretisch jederzeit überprüfen, ob Dein Balkonkraftwerk korrekt angemeldet ist. Wenn Du Dir bei der Registrierung unsicher bist, ist unser kostenloser Anmeldeservice die beste Option. 

Fazit: Mit unserem Anmeldeservice auf der sicheren Seite sein.

Obwohl die Strafen für die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks hoch sind, fällt das in der Praxis kaum ins Gewicht. Die Wahrscheinlichkeit auf eine tatsächliche Strafverfolgung ist sehr gering. Allerdings ist die Registrierung eines Balkonkraftwerks vergleichsweise einfach und darüber hinaus kostenlos. Es lohnt sich also vorzusorgen, auch wenn ein Gerichtsverfahren zweifelhaft ist.

Wenn Du Dir den bürokratischen Aufwand sparen willst und auf der sicheren Seite sein möchtest, kannst Du einfach unseren Anmeldeservice nutzen. Wir erledigen den nervigen Bürokratieaufwand, damit Du Dich auf das fokussieren kannst, was wirklich wichtig ist: Günstigen und klimafreundlichen Strom zu produzieren. 

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Henry Seyffert

Als Bachelor der Kommunikations- und Medienwissenschaft ist er bei priwatt für die textlichen Inhalte zuständig, die Du online bei uns findest. Ursprünglich in der Automobilbranche tätig, hat er vor einiger Zeit seine Leidenschaft für erneuerbare Energien entdeckt und setzt nun sein Wissen ein, um die Energiewende voranzubringen.

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