Balkonkraftwerk anmelden – So funktioniert es in 2024
Ein Balkonkraftwerk ist eine großartige Möglichkeit, grünen Strom zu erzeugen – unabhängig davon, ob Du in einer Mietwohnung oder in einem Haus lebst. Um jedoch vollständig rechtssicher zu sein, musst Du Dein Balkonkraftwerk anmelden.
In diesem Beitrag erfährst Du, wo und wie Du Dein Balkonkraftwerk registrieren musst und was sich 2024 bei der Balkonkraftwerk-Anmeldung geändert hat.
Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden? Alle Infos auf einen Blick:
Grundsätzlich muss jede installierte Solaranlage, die an einem festen Standort betrieben wird, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kurz MaStR) angemeldet werden. Für kleinere PV-Anlagen wie Balkonkraftwerke gilt glücklicherweise ein vereinfachtes Anmeldeverfahren, das komplett online durchgeführt werden kann und kostenlos ist.
Aber wann gilt Deine Anlage als Balkonkraftwerk? Seit Mai 2024 dürfen die Solarmodule Deiner Mini-PV-Anlage zusammen eine Spitzenleistung von bis zu 2.000 Watt haben, während der Wechselrichter maximal 800 Watt leisten darf. Wenn Deine Solaranlage diese Werte überschreitet, gilt sie als normale PV-Anlage und muss entsprechend anders angemeldet werden.
Nach der Inbetriebnahme hast Du einen Monat Zeit, um Dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anzumelden. Seit dem Solarpaket 1 entfällt außerdem die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber.