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Balkonkraftwerk anmelden – einfach erklärt (2023)

Author's iconHenry Seyffert
PV-Markt
Lesezeit 8 Minuten
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Balkonkraftwerke werden nicht ohne Grund immer beliebter. Die innovativen PV-Anlagen bieten eine exzellente Möglichkeit, in die Welt der erneuerbaren Energien einzusteigen: Sie sind auch ohne handwerkliche Vorkenntnisse kinderleicht aufzubauen, funktionieren nach dem Plug&Play-Prinzip und sind dabei extrem effizient. Trotzdem müssen auch diese unkomplizierten "Guerilla-Anlagen" nach der Installation angemeldet werden.

Wie dieser Registrierungsprozess genau funktioniert und was eigentlich passiert, wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht anmeldest, klären wir hier.

Ab Anfang 2024 gelten vereinfachte Spielregeln für die Balkonkraftwerk-Anmeldung! Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) soll vereinfscht werden. Weitere Infos zu allen Balkonkraftwerk-Änderungen 2024 findest Du im Blog.

Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden? 

Balkonkraftwerke profitieren, im Gegensatz zu größeren Solaranlagen, von einem vereinfachten Anmeldeverfahren. Du musst Deine Mini-PV-Anlage lediglich online bei Deinem örtlichen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren. Mini-Solaranlagen müssen weder beim Finanzamt angezeigt noch von einer Elektrofachkraft abgenommen werden. Die Anmeldung ist vollkommen kostenlos und dauert insgesamt ca. eine dreiviertel Stunde.

Mit unserem kostenlosen Anmeldeservice kannst Du Dir diesen Aufwand komplett sparen. Wir übernehmen die Registrierung im MaStR komplett für Dich und unterstützen Dich bei der Anmeldung beim Netzbetreiber. So kannst Du Dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Deinen eigenen grünen Solarstrom zu produzieren.

Wer ist mein Netzbetreiber?

Um Strafen zu vermeiden, solltest Du Dein Balkonkraftwerk nach der Installation so schnell wie möglich bei Deinem örtlichen Netzbetreiber anmelden. Das ist der Eigentümer der Stromleitungen in Deiner Region, der sich um den Ausbau und die Wartung des lokalen Stromnetzes kümmert. Im Normalfall sind das die Stadtwerke oder ein größerer Energieversorger.

Wichtig: Der Netzbetreiber ist nicht automatisch Dein Stromanbieter. Jedes Haus hat einen festen Verteilnetzbetreiber, den Du in der Regel auch nicht wechseln kannst.
Ab Anfang 2024 gelten vereinfachte Spielregeln für die Balkonkraftwerk-Anmeldung! Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) soll vereinfacht werden. Weitere Infos zu allen Balkonkraftwerk-Änderungen 2024 findest Du im Blog.

So findest Du heraus, wer Dein Netzbetreiber ist: 

  • Oft ist der Netzbetreiber namentlich auf der Stromrechnung ausgewiesen. Alternativ kannst Du auch nach einer 13-stelligen Nummer im Dokument suchen. Diese kannst Du dann online in der Liste des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eingeben und Dir den Namen des Netzbetreibers anzeigen lassen.
  • Du kannst auch bei Deinem Stromanbieter anrufen und Dich nach dem zuständigen Netzbetreiber erkundigen. Die Rufnummer findest Du auf der Stromrechnung.
  • Wenn gerade keine Stromrechnung zur Hand ist, kannst Du einfach Deine Postleitzahl in der Online-Datenbank der Störungsauskunft eingeben und so den Namen Deines Netzbetreibers herausfinden. 
Ab Anfang 2024 will die Bundesregierung im Zuge des "Solarpakets 1" die Anmeldung beim Netzbetreiber komplett streichen. Somit wäre lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister weiterhin verpflichtend.

Wie funktioniert die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Wenn Du Deinen Netzbetreiber gefunden hast, musst Du Dein Balkonkraftwerk dort registrieren. Die Anmeldung erfolgt im Normalfall über ein Formular und ist vollständig online möglich. Seit 2019 sieht die sogenannte Netzanschlussnorm vor, dass die Registrierung von Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 600 Watt vereinfacht erfolgen soll. Die meisten Netzbetreiber bieten deshalb ein unkompliziertes Meldeformular auf ihrer Website an, das in etwa 10 bis 20 Minuten ausgefüllt werden kann und immer kostenlos ist. 

Die geforderten Informationen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Meistens musst Du persönliche Daten wie Name, Wohnort und Telefonnummer angeben. Zusätzlich werden Angaben zur PV-Anlage gefordert, z.B. die Gesamtleistung der Module oder die Wechselrichternennleistung. 

Im Zuge unseres kostenlosen Anmeldeservice schicken wir Dir alle benötigten Informationen bequem per E-Mail zu. So hast Du alle wichtigen Daten gleich zur Hand und musst nicht lange suchen.

Wenn der Netzbetreiber nicht über ein eigenes Formular verfügt, bietet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) einen allgemein verwendbaren Musterbrief an, den Du stattdessen ausfüllen und per E-Mail verschicken kannst. Das Meldeformular muss immer vom Inhaber des Stromanschlusses oder von einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. 

Ab Anfang 2024 gelten vereinfachte Spielregeln für die Balkonkraftwerk-Anmeldung! Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) soll vereinfscht werden. Weitere Infos zu allen Balkonkraftwerk-Änderungen 2024 findest Du im Blog.

Wie melde ich mein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister an?

Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) müssen alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen eingetragen werden. Dazu gehören auch Mini-Solaranlagen. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgen und funktioniert für alle Balkonkraftwerk-Besitzer in Deutschland gleich. 

Um Dich zu registrieren, musst Du auf der Website der Bundesnetzagentur ein Konto anlegen. Dazu klickst Du einfach auf den Button "Registrierung starten" und folgst dem weiteren Anmeldeprozess. Auch hier musst Du hauptsächlich persönliche Daten angeben und allgemeine Informationen zu Deiner Anlage eintragen. 

Du kannst Dich außerdem jederzeit erneut einloggen, um veraltete Informationen zu aktualisieren, z.B. bei einer Adressänderung oder der Stilllegung Deiner Solaranlage. Wenn Du das Formular nicht über unseren kostenlosen Anmeldeservice ausfüllen lässt, sondern alle Angaben selbst einträgst, dauert der ganze Prozess etwa 20 bis 25 Minuten. Auch die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. 

Solltest Du Deine bestehende Anlage erweitern wollen, z.B. mit einem Batteriespeicher, musst Du diese Änderung im Marktstammdatenregister angeben. Auch wenn sich die Leistungsdaten der Mini-PV-Anlage ändern, müssen die Angaben aktualisiert werden.

Das ist beispielsweise bei der demnächst anstehenden Anhebung der 600-Watt Grenze auf 800 Watt der Fall. Wenn Du Dich dazu genauer informieren möchtest, schau gerne bei diesem Blogartikel zum Thema vorbei. 

Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

In der Theorie drohen hohe Strafen, wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht anmeldest: Ist Deine Mini-PV-Anlage beispielsweise nicht im Marktstammdatenregister registrierst, kann das nach Paragraph 95 des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Höchststrafe von bis zu 50.000 € geahndet werden. In der Praxis bewegen sich die Bußgelder aber höchstens im dreistelligen Bereich. Eine Rechtsverfolgung findet zudem nur in Einzelfällen statt

Auch wenn Du die Anlage nicht beim Netzbetreiber anmeldest, drohen zusätzliche Strafen: Für jeden Monat, der seit der unangemeldeten Inbetriebnahme der PV-Anlage vergangen ist, muss nachgezahlt werden. Da Balkonkraftwerke aber hauptsächlich für den Eigenverbrauch genutzt werden und deshalb nur sehr wenig Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, ist die Nutzung für den Netzbetreiber nur sehr schwer nachzuvollziehen.

In unserem Artikel zu den möglichen Strafen bei einer Nichtanmeldung von Balkonkraftwerken gehen wir noch einmal genauer auf die gesamte Thematik ein. 

Brauche ich einen neuen Zähler oder eine neue Steckdose?

Wenn Du Deine Mini-Solaranlage beim Netzbetreiber anmeldest, kann es sein, dass Dein Stromzähler ausgetauscht werden muss. Denn alte Stromzähler mit Drehscheibe (sogenannte Ferraris-Zähler) laufen rückwärts, sobald Dein Balkonkraftwerk mehr Energie einspeist, als gerade verbraucht werden kann. Dadurch wird der von Dir bezogene Strom vom Stromanbieter fehlerhaft erfasst und etwaige Steuern und Abgaben können nicht mehr korrekt berechnet werden. 

Deshalb werden solche Zähler nach Inbetriebnahme der Anlage gegen eine moderne elektronische Variante mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungsmessung ausgewechselt. Der Austausch erfolgt vom Netzbetreiber und darf Dir nicht in Rechnung gestellt werden

Einige Netzbetreiber bestehen zusätzlich auf die Installation einer sogenannten Wieland-Steckdose, die im Vergleich mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker für mehr Sicherheit sorgen soll. Nach aktuellem Stand ist diese Maßnahme allerdings nicht notwendig. Grundsätzlich gilt: Die Wahl der Steckvorrichtung liegt außerhalb der Zuständigkeit des Netzbetreibers. Ein Austausch ist also in keinem Fall verpflichtend.

Schau gern in diesem Blogartikel vorbei, wenn Du detailliertere Informationen zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Stecker-Varianten suchst. 

Muss die Vermietung der Anmeldung zustimmen?

Grundsätzlich musst Du Deine Vermietung oder Hauseigentümergemeinschaft um Erlaubnis fragen, bevor Du eine Mini-PV-Anlage an Deinem Balkon oder Deiner Fassade installierst. Erst wenn die Zustimmung vorliegt, darf mit der Montage begonnen werden. Allerdings kann die Vermietung eine Installation nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 (AG Stuttgart, AZ 37 C 2283/20) darf eine Erlaubnis nicht verweigert werden, wenn die Anlage fachmännisch installiert wurde, leicht rückbaubar ist und die Mietsache nicht verschlechtert. 

Trotzdem können VermieterInnen die Montage von Balkonkraftwerken im Mietvertrag explizit untersagen oder spezielle Auflagen fordern. Schau also am besten noch einmal in Deine Vertragsunterlagen, bevor Du Dich für den Kauf einer Mini-Solaranlage entscheidest.

Ab 2024 will die Bundesregierung Balkonkraftwerke in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufnehmen, um den Ausbau von Balkonkraftwerken zu fördern. MieterInnen hätten dann einen Anspruch auf die Zustimmung zur Installation.

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung sein? 

Für alle Stromerzeugungsanlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen können, gilt eine Meldepflicht. Balkonkraftwerke müssen also in jedem Fall angemeldet werden – auch wenn Du keine Einspeisevergütung erhältst.

Für Mini-PV-Anlagen gilt allerdings ein vereinfachtes Anmeldeverfahren: Ausschlaggebend dafür ist die Wechselrichterleistung, die momentan noch 600 Watt nicht überschreiten darf. Eine Grenze für die Größe und Anzahl der Solarmodule gibt es nicht. Deine Anlage kann also so groß sein wie Du möchtest, solange Dein Wechselrichter nicht mehr als 600 Watt einspeisen kann.

Dadurch ist es theoretisch möglich, mehrere Balkonkraftwerke pro Haushalt zu betreiben. Beachte aber, dass nur ein Balkonkraftwerk pro Stromkreis zulässig ist und die Leistung aller genutzten Wechselrichter nicht mehr als 600 Watt betragen darf.

Fazit: Spar Dir den ganzen Aufwand mit unserem kostenlosen Anmeldeservice

Auch wenn es nicht schwer ist, ein Balkonkraftwerk anzumelden, kostet es doch Zeit und bedeutet Zusatzaufwand, den Du Dir sparen kannst. Natürlich sind Strafen für die Nichtanmeldung von Balkonkraftwerken nicht sehr wahrscheinlich, trotzdem lohnt es sich, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Gerade wenn man noch über einen alten Stromzähler verfügt, der nach der Anmeldung kostenlos vom Netzbetreiber ausgetauscht werden kann. 

Deswegen ist unser kostenloser Anmeldeservice für Dich die einfachste Lösung. Wir stellen sicher, dass alle Informationen gesetzeskonform im MaStR angegeben werden und stehen Dir mit unserer Expertise auch bei der Anmeldung beim Netzbetreiber zur Seite. So sparst Du Dir Zeit und Nerven, ohne Dein Balkonkraftwerk illegal betreiben zu müssen.

Ab Anfang 2024 gelten vereinfachte Spielregeln für die Balkonkraftwerk-Anmeldung! Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) soll vereinfscht werden. Weitere Infos zu allen Balkonkraftwerk-Änderungen 2024 findest Du im Blog.
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Henry Seyffert

Als Bachelor der Kommunikations- und Medienwissenschaft ist er bei priwatt für die textlichen Inhalte zuständig, die Du online bei uns findest. Ursprünglich in der Automobilbranche tätig, hat er vor einiger Zeit seine Leidenschaft für erneuerbare Energien entdeckt und setzt nun sein Wissen ein, um die Energiewende voranzubringen.

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