Drei-Quadratmeter-Regel ermöglicht PV-Module über 2 qm in 2024/2025

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Dominik Broßell

Redakteur

PV-MarktLesezeit 4 Minuten
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Im Oktober vergangenen Jahres hat das Deutsche Institut für Bautechnik (kurz: DIBt) die sogenannte “Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)” angepasst. Ab sofort dürfen jetzt auch Solarmodule mit einer Fläche von über 2 Quadratmetern auf Dächern installiert werden - bis maximal 3 m. Diese Drei-Quadratmeter-Regel wird in den meisten Bundesländern bis Ende 2024 ins Landesrecht übernommen.

Hier erfährst Du, was mit der neuen Regelung auf Dich zukommt und wann die Drei-Quadratmeter-Regelung in Deinem Bundesland umgesetzt wird.

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PV-Module größer als 2 Quadratmeter sind jetzt nutzbar

Schon seit längerem gab es Forderungen zur Aufhebung der 2 qm Grenze. Inzwischen wurde die neue Drei-Quadratmeter-Regel offiziell in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) des DIBt aufgenommen. Sechs Bundesländer haben die Richtlinie bereits umgesetzt, mehr als 70 % des deutschen Solarmarkts profitiert so bereits von der neuen Regelung.

Das bedeutet: Ab jetzt darfst Du Balkonkraftwerke mit Modulen über 2 Quadratmeter auf Deinem Dach installieren!

Zumindest, wenn die Regelung in Deinem Bundesland bereits gültig ist. Eine umfassende Übersicht zum aktuellen Stand der Implementierung des Gesetzes in Deinem Bundesland findest Du weiter unten.

Bisher war es ein ziemlicher bürokratischer Aufwand, größere Solarmodule über zwei Quadratmeter auf Dächern mit bis zu 75 Grad Neigung zu installieren. Dafür war eine spezielle Bauartgenehmigung nötig – ein zeitintensiver und aufwändiger Prozess. Diese Vorgaben basierten auf den Bestimmungen des DIBt, die als Richtlinie für die Bundesländer diente.

Dank der aktualisierten Regelung, die jetzt Solarmodule mit bis zu drei Quadratmetern Fläche erlaubt, haben einige Bundesländer ihre Gesetze bereits aktualisiert: Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die neuen Vorschriften in ihre Landesbauordnungen übernommen. Auch Sachsen wird bald folgen. Bis Ende des Jahres wollen die meisten anderen Bundesländer nachziehen.

Die Drei-Quadratmeter-Regel ist eine große Vereinfachung für Verbraucher

Deutschland war mit der bisherigen Zwei-Quadratmeter-Regel ein echter Sonderfall in Europa. Denn in den meisten Ländern gibt es überhaupt keine Größenbeschränkung für Solarmodule. Jetzt profitieren endlich auch EndverbraucherInnen und Gewerbetreibende von größeren und leistungsfähigeren PV-Modulen. So kannst Du Dich über mehr Rechtssicherheit und eine größere Produktauswahl freuen.

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PV-Module über 2 qm werden immer beliebter

Die Nachfrage nach größeren Solarmodulen mit mehr Leistung steigt stetig. Diese wird einerseits durch verbesserte Zell- und Moduleffizienz erreicht, andererseits durch größere Wafer und damit größere Module.

Doch auch bei der Modulfläche gibt es Grenzen: Gerade auf Dächern kann die Montage sehr großer Module schwierig sein, da die Installation im Normalfall ohne größere Geräte stattfinden muss. Ideal sind also Solarpanele, die von einer Person montiert werden können – gerade bei steileren Dächern.

Deshalb zählt nicht nur die Oberfläche des Moduls, sondern vor allem sein Wirkungsgrad. Der Wirkungsgrad eines Moduls beschreibt, wie gut es Sonnenlicht in Strom umwandeln kann. So gibt es auch kleinere Module, die pro Quadratmeter mehr Leistung bringen als größere.

Überblick: Wie steht es um die Drei-Quadratmeter-Regelung in den einzelnen Bundesländern?

In dieser Zusammenfassung siehst Du, welche Landesregierungen das neue Gesetz bereits in ihren eigenen Bauordnungen umgesetzt haben oder wann die Implementierung geplant ist. Bitte beachte, dass diese Liste den Stand im September 2024 repräsentiert und laufenden Anpassungen unterliegen kann.

BundeslandLandesbauordnungStand der Umsetzung
Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)Im August 2024 umgesetzt
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)Im November 2023 umgesetzt
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)Geplant bis Ende 2024
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)Geplant bis Ende 2024
BremenBremische Landesbauordnung Geplant bis März 2025
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)Geplant bis Ende 2024
HessenHessische Bauordnung (HBO)Umgesetzt im August 2023
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)Geplant für 2024
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)Umgesetzt im Dezember 2023
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-WestfalenUmgesetzt im März 2023
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)Im September 2024 umgesetzt
SaarlandSaarländische Landesbauordnung (LBO)Geplant bis Ende 2024
SachsenSächsische BauordnungGeplant für 2024
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)Geplant bis Ende 2024
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung – LBO)Geplant bis Ende Februar 2025
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)Geplant bis Ende 2024

Fazit: Module über 2 qm können jetzt noch flexibler installiert werden

Die neue Drei-Quadratmeter-Regel ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Flexibilität. Auch wenn noch nicht alle Bundesländer nachgezogen sind, wird die Richtlinie bis zum Ende des Jahres höchstwahrscheinlich fast in ganz Deutschland umgesetzt sein.

Diese positiven Schritte machen deutlich, dass Balkonkraftwerke als wichtige Säule der Energiewende erkannt werden. Es lohnt sich also, die Chancen zu nutzen, die Dir diese vereinfachte Regelung bietet.
In unserem Blog halten wir Dich natürlich über alle relevanten Informationen zu diesem und vielen anderen Themen auf dem Laufenden.

Hier findest Du unsere Balkonkraftwerke:

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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