Photovoltaik Mehrwertsteuer 2026: Was muss ich wissen?

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Dominik Broßell

Redakteur

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Seit Januar 2023 profitieren HausbesitzerInnen in Deutschland von einer großen steuerlichen Entlastung: Der sogenannte Nullsteuersatz nach §12 Absatz 3 UStG macht den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen, Speichern und Zubehör komplett mehrwertsteuerfrei. Diese Regelung hat die Anschaffung von Solaranlagen deutlich vereinfacht und die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte verbessert.

Doch mit Blick auf das Jahressteuergesetz 2026 stellt sich die Frage: Bleibt die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bestehen oder ändert sich die Regel?

Update 2026: Neue Regeln für Photovoltaik und Mehrwertsteuer

Ab 2026 tritt in Deutschland eine neue Steuerregelung für BetreiberInnen von Photovoltaik-Anlagen (PV) in Kraft. Seit Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz: Auf die Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten einer PV-Anlage fällt keine Mehrwertsteuer (MwSt) an. Auch 2026 bleibt dieser Nullsteuersatz unbefristet bestehen.

Die bisherige Regelung hat den PV-Markt stark belebt. Viele HausbesitzerInnen haben sich seit 2023 für eigene Anlagen mit Speicher entschieden, um Stromkosten zu senken und unabhängiger vom Netz zu werden. Gleichzeitig steigen durch den Ausbau der Solarenergie die Anforderungen an Abrechnung, Förderung und Kontrolle durch das Finanzamt. Das Update 2026 soll für mehr Klarheit sorgen, etwa bei der Definition steuerfreier PV-Komponenten und der Behandlung von Mehrwertsteuer bei Nachrüstungen oder Erweiterungen.

Die wichtigsten steuerlichen Regelungen 2026 bleiben unverändert: Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp sowie wesentliche Komponenten wie Solarmodule und Speicher bleiben von der MwSt befreit. BetreiberInnen müssen auch künftig keine Umsatzsteuer auf Einnahmen aus eingespeistem Strom abführen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine neue technische Regelung betrifft größere Anlagen: PV-Anlagen ab 7 kW, die ab dem 1. Juni 2026 in Betrieb gehen, müssen mit einer technischen Vorrichtung ausgestattet sein, die eine Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber ermöglicht. Die Kosten für diese Einrichtung trägt die AnlagenbetreiberIn selbst. Sehr kleine Anlagen unter 7 kW Leistung sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Befreiung von der Einkommensteuer für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp, die bereits 2025 ausgeweitet wurde, bleibt ebenfalls in Kraft.

Die Ausgangslage: Nullsteuersatz nach §12 Absatz 3 UStG

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2023 eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen für den Solarmarkt eingeführt: den sogenannten Nullsteuersatz nach §12 Absatz 3 UStG. Seitdem gilt für den Kauf, die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie bestimmtem Zubehör und Speichern ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Das bedeutet: Keine Mehrwertsteuer auf die gesamte Anlage, weder für die Solarmodule, den Wechselrichter, noch für die Montage oder den Anschluss ans Netz.

Die Regelung gilt insbesondere für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kWp, die auf oder in der Nähe von privaten Wohngebäuden installiert sind. Entscheidend ist also nicht nur die Leistung der Anlage, sondern auch der Standort: Befindet sie sich in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus, kann die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden.

Damit wollte der Staat die Anschaffungskosten für private AnlagenbesitzerInnen senken und den Ausbau der Solarenergie beschleunigen. Die Mehrwertsteuerbefreiung sorgt seither für eine spürbare Kostenreduktion von bis zu 19 %.

Auch für das Finanzamt brachte der Nullsteuersatz Erleichterung: BetreiberInnen kleiner PV-Anlagen müssen seitdem keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen mehr abgeben und werden in der Regel als KleinunternehmerInnen eingestuft. Das vereinfacht nicht nur die Abrechnung, sondern verbessert auch die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen, insbesondere, wenn der erzeugte Strom überwiegend im Eigenverbrauch genutzt wird.

Was sich ab 2026 ändern könnte

Ab 2026 gibt es einige Neuerungen, die PV-Anlagen betreffen, insbesondere bei Vergütung und Technik. Die Einspeisevergütung für kleine Anlagen bis 10 kWp wird leicht angepasst: Bei Teileinspeisung liegt sie ab Februar 2026 bei 7,78 Cent/kWh, bei Volleinspeisung bei 12,35 Cent/kWh.

Auch bei negativen Strompreisen gibt es neue Regeln: Anlagen unter 400 kWp können dann in Zeiten eines Stromüberschusses keine Vergütung für den eingespeisten Strom erhalten. Das soll eine bessere Abstimmung zwischen Erzeugung und Netz ermöglichen.

Zudem werden technische Anforderungen erweitert. Neue Anlagen ab 2026 müssen mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet sein, um die volle Leistung einspeisen zu können. Ohne diese Ausstattung dürfen 60 % der Leistung genutzt werden. BetreiberInnen, die frühzeitig nachrüsten, können die volle Leistung ihrer Anlage weiterhin optimal nutzen.

Auswirkungen auf Kauf, Installation und Abrechnung

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen hat seit 2023 die Anschaffungskosten deutlich reduziert. Ab 2026 ergeben sich Änderungen, die direkte Auswirkungen auf Kauf, Installation und Abrechnung haben.

Kauf und Installation

Auch ab 2026 profitieren alle von rund 19 % Ersparnis auf Solarmodule, Wechselrichter, Speicher und Zubehör. Besonders bei Anlagen bis 30 kWp lohnt es sich, den Investitionszeitpunkt zu planen, um weiterhin steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Zudem sollten größere Anlagen ab 7 kW ab Mitte 2026 mit einer Steuerbox bzw. Smart-Meter-Technologie ausgestattet werden, um die volle Leistung ins Netz einspeisen zu können.

Abrechnung und Eigenverbrauch

Die grundlegenden Abläufe bei der Abrechnung bleiben unverändert: Eigenverbrauch reduziert die Stromkosten direkt, während Einspeisung nach den gesetzlichen Vergütungssätzen erfolgt. Ab 2026 ist bei neuen Anlagen die Steuerbarkeit für größere PV-Anlagen relevant, was bei der Planung der Einspeisung und Abrechnung berücksichtigt werden sollte.

Wirtschaftlichkeit und Rendite

Die Nullsteuersatzregelung verbessert weiterhin die Wirtschaftlichkeit: Anschaffungskosten sinken, die Amortisationszeit verkürzt sich. AnlagenbetreiberInnen können durch Eigenverbrauch und Einspeisung mehrere hundert bis tausend Euro an Kosten sparen. Förderprogramme, etwa der KfW, unterstützen zusätzlich und erhöhen die Rentabilität.

Nachweise für das Finanzamt

Auch ab 2026 müssen BetreiberInnen weiterhin Nachweise zu Leistung, Standort und Komponenten bereitstellen. Bei neuen Anlagen oder Erweiterungen können zusätzliche Dokumentationspflichten hinzukommen, etwa zur Speichergröße oder zum Eigenverbrauch, um die Steuerbefreiung zu sichern.

Photovoltaik-Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten

Wer in Photovoltaikanlagen investiert, kann nicht nur von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, sondern auch von Förderungen und passenden Finanzierungsmodellen. Ab 2026 bleibt es besonders wichtig, die Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen, um die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage zu maximieren.

1. Förderungen für PV-Anlagen

  • In Deutschland gibt es verschiedene Programme, z. B. der KfW-Förderung, Landesprogramme oder kommunale Initiativen, die Anschaffungskosten für Solarmodule, Speicher und Wechselrichter reduzieren.
  • Zusätzlich werden manche Förderungen an Bedingungen geknüpft, etwa die Leistung der Anlage, die Eigenverbrauchsquote oder die Einspeisung ins Netz.
  • Für HausbesitzerInnen ist besonders interessant, dass die Kombination aus Förderung und Nullsteuersatz die Investition deutlich attraktiver macht.

2. Finanzierungsmöglichkeiten

  • PV-Anlagen können über Bankkredite, KfW-Darlehen oder Leasingmodelle finanziert werden.
  • Auch komponentenbasierte Finanzierung, etwa für Speicher, Wechselrichter oder Zubehör, ist möglich.
  • Wer frühzeitig plant, kann die Abschreibungsmöglichkeiten nutzen und steuerliche Vorteile optimal kombinieren.

3. Planung von Eigenverbrauch und Einspeisung

  • Die Kombination aus Förderung, Finanzierung und Mehrwertsteuerbefreiung wirkt sich direkt auf die Rendite aus.
  • Eigenverbrauch spart Stromkosten in Cent/kWh, während Einspeisung ins Netz Vergütungssätze generiert.
  • Besonders für Wohngebäude kann die intelligente Nutzung von PV-Anlage und Speicher die Wirtschaftlichkeit deutlich erhöhen.

4. Maßnahmen zur Kostenoptimierung

  • Auswahl von effizienten Solarmodulen und wechselrichtern
  • Nutzung von Förderprogrammen und staatlichen Zuschüssen
  • Optimale Dimensionierung der Speicher für maximalen Eigenverbrauch
  • Kombination aus Förderung, Finanzierung und Steuerbefreiung für die bestmögliche Rendite

Steuerliche Details: Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer & Eigenverbrauch

Neben der Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage ist die steuerliche Behandlung ein zentraler Faktor für die Wirtschaftlichkeit. Besonders relevant sind die Unterschiede zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung ins Netz, die Auswirkungen auf Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Steuerbefreiung haben.

1. Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer

  • Für private BetreiberInnen von PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz nach §12 Absatz 3 UStG.
  • Das bedeutet: Keine Mehrwertsteuer (MwSt) auf Lieferung, Installation und Komponenten.
  • Gewerbliche BetreiberInnen müssen hingegen prüfen, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind. In diesem Fall kann die Mehrwertsteuer teilweise vorsteuerabzugsfähig sein, wodurch sich die Anschaffungskosten reduzieren.

2. Eigenverbrauch

  • Strom, der direkt im Haushalt genutzt wird, zählt zum Eigenverbrauch.
  • Für diesen Eigenverbrauch wird die Mehrwertsteuer in der Regel nicht erhoben, wenn die Anlage unter die Nullsteuersatzregelung fällt.
  • BetreiberInnen sparen dadurch Kosten in Cent/kWh, da kein zusätzlicher Steueraufschlag auf selbst genutzten Strom anfällt.

3. Einspeisung ins Netz

  • Wird Strom in das öffentliche Netz eingespeist, erhält der Betreiber eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber.
  • Die Vergütung kann steuerlich unterschiedlich behandelt werden: Bei steuerbefreiten Anlagen entfällt die Mehrwertsteuer auf die gelieferten Kilowattstunden, bei steuerpflichtigen Anlagen muss sie gegebenenfalls abgeführt werden.
  • Wichtig für die Abrechnung: Die Dokumentation der eingespeisten Strommenge ist erforderlich, um die steuerlichen Vorteile korrekt geltend zu machen.

4. Steuerbefreiung und Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Nullsteuersatzregelung ist u. a. die Installation auf Wohngebäuden oder in unmittelbarer Nähe zum Wohngebäude.
  • Auch die Leistung der PV-Anlage (bis 30 kWp) und die Art der Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher) spielen eine Rolle.
  • Für Nachrüstungen oder Erweiterungen können zusätzliche Regelungen gelten – hier lohnt sich eine Absprache mit dem Finanzamt, um Fehler bei der Umsatzsteuererklärung zu vermeiden.

Wirtschaftlichkeit, Kosten und langfristige Rendite

Ab 2026 wirken sich steuerliche Vorteile, technische Neuerungen und Eigenverbrauch stärker auf die Rentabilität von Photovoltaikanlagen aus. Wer die Gesamtkosten, die Nutzung des selbst erzeugten Stroms und mögliche Speicherlösungen im Blick behält, kann die langfristige Rendite seiner Anlage optimal planen.

Gesamtkosten und Anschaffung

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage bleibt dank des Nullsteuersatzes für Anlagen bis 30 kWp steuerfrei. Dadurch sinken die Anfangsinvestitionen spürbar, insbesondere für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher und weiteres Zubehör. Wer den Kauf gezielt plant, kann diese Einsparungen optimal nutzen. Bei größeren Anlagen ab 7 kW ist die Investition in Smart-Meter- und Steuerbox-Technologie empfehlenswert und Pflicht, um die volle Leistung einspeisen zu können.

Eigenverbrauch vs. Einspeisung

Der Eigenverbrauch selbst erzeugten Stroms reduziert die Stromkosten direkt und wirkt sich positiv auf die Rendite aus. Die Einspeisung ins Netz wird weiterhin nach den gesetzlichen Vergütungssätzen abgerechnet.

Renditeberechnung

Dank Steuerbefreiung und Förderprogrammen verkürzt sich die Amortisationszeit vieler Anlagen deutlich. BetreiberInnen können durch Eigenverbrauch, Einspeisung und steuerliche Vorteile mehrere hundert bis tausend Euro sparen.

Einfluss von Speicher und Erweiterungen

Speicher erhöhen die Flexibilität der PV-Anlage und steigern die Nutzung des selbst erzeugten Stroms, was sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt. Erweiterungen bestehender Anlagen können zusätzliche Einsparungen und Erträge bringen, erfordern jedoch ab 2026 zusätzliche Nachweise gegenüber dem Finanzamt, etwa zu Speichergröße oder Eigenverbrauch.

Alles Wichtige zur Photovoltaik-Mehrwertsteuer 2026 im Überblick

Auch 2026 bleibt die steuerliche Förderung für Photovoltaikanlagen in Deutschland bestehen: Der Nullsteuersatz nach §12 Absatz 3 UStG sorgt weiterhin dafür, dass die Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten von Anlagen bis 30 kWp mehrwertsteuerfrei sind. Damit bleibt die Anschaffung einer Solaranlage besonders für private BetreiberInnen attraktiv und die Wirtschaftlich.

Gleichzeitig bringt 2026 neue technische Anforderungen, insbesondere für größere Anlagen ab 7 kW. Diese müssen mit Smart-Meter und Steuerboxen ausgestattet werden, um die volle Leistung ins Netz einspeisen zu können. Auch die Einspeisevergütung wird leicht angepasst und Regelungen bei negativen Strompreisen treten in Kraft.

Für BetreiberInnen bedeutet das: Wer Kauf, Installation, Eigenverbrauch, Einspeisung und mögliche Speicherlösungen sorgfältig plant, kann die langfristige Rendite der PV-Anlage optimieren. Förderungen und Finanzierungsmodelle lassen sich weiterhin effektiv mit der Steuerbefreiung kombinieren, wodurch Anschaffungskosten gesenkt und Amortisationszeiten verkürzt werden.

Abschließend gilt: Die Photovoltaik-Mehrwertsteuerregelung 2026 bietet nach wie vor klare Vorteile, während technische Neuerungen und Anpassungen die Planung und Nutzung der Anlagen effizienter machen.

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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