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Neues Balkonkraftwerk-Gesetz für Mieter jetzt offiziell: Vermieter dürfen Stecker-Solaranlagen kaum noch verbieten

Author's iconDominik Broßell
PV-Markt
Lesezeit 5 Minuten
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Am Donnerstag, dem 04.07.2024, wurde ein neues Balkonkraftwerk-Gesetz vom Bundestag verabschiedet, bei dem insbesondere MieterInnen hellhörig werden sollten. Denn in Zukunft haben Vermietungen und Wohnungseigentümergemeinschaften entscheidend weniger bei der Anbringung von Mini-Solaranlagen mitzureden.

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Balkonkraftwerk für Mieter – das war der Stand bisher

Bisher waren MieterInnen bei der Installation eines Balkonkraftwerks zu großen Teilen auf die Gnade ihrer Vermietung angewiesen. Denn bis dato galt die Anbringung eines Balkonkraftwerks als sogenannte “bauliche Veränderung” und bedurfte der ausdrücklichen Erlaubnis des oder der WohnungseigentümerInnen. 

Das bedeutete auch, dass die Anbringung einer Mini-Solaranlage z.B. nur aufgrund von ästhetischen Befindlichkeiten verweigert werden konnte. MieterInnen und Umweltverbände forderten aufgrund der hohen politischen und klimatischen Relevanz von Balkonkraftwerken immer wieder eine Änderung dieser Situation

Wenn Du mehr über die bisherigen Richtlinien für Balkonkraftwerke und Deine Rechte als Mieter erfahren möchtest, findest Du alles Wichtige in diesem Artikel.
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Das neue Balkonkraftwerk-Gesetz ändert die Situation für MieterInnen komplett 

Tatsächlich scheint die Politik nun endlich auf diese Forderungen reagiert zu haben: Mit dem neuen Gesetzesentwurf wurden Balkonkraftwerke offiziell in den sogenannten Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen. 

Dort sind besondere bauliche Veränderungen aufgelistet, die nicht einfach von der Vermietung bzw. WEG blockiert werden können. Dazu zählen beispielsweise Umbauten für Barrierefreiheit, der Anschluss an das Glasfaserkabelnetz oder die Montage einer Ladestation für E-Autos. 

Die Vermietung kann die Installation eines Balkonkraftwerks damit nur noch in Ausnahmefällen verhindern, z.B. wegen Einschränkungen beim Denkmalschutz. Mit dem Gesetz fällt eine weitere wichtige Hürde für Mini-Solaranlagen. Denn dank ihrer einfachen Installation und hohen Flexibilität sind Balkonkraftwerke gerade für MieterInnen interessant, denen meist nicht der Platz für große Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung steht. 

Eine weitere Erleichterung nach dem Solarpaket 1 im Juni 2024

Das gestern verabschiedete Gesetz ist nur einer von vielen Schritten beim Bürokratieabbau für Solaranlagen. Bereits im Mai 2024 wurde nach langem Warten das umfangreiche Solarpaket 1 verabschiedet, das unter anderem starke Vereinfachungen bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken einführte und die maximale erlaubte Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt erhöhte. 

Das Solarpaket 1 bringt gerade für Balkonkraftwerk-NutzerInnen entscheidende Veränderungen. Damit Du Dich nicht durch komplizierte Gesetzestexte quälen musst, haben wir alle neuen Entwicklungen in diesem Blogartikel kompakt für Dich zusammengefasst.

Es ist also deutlich, dass die wichtige Rolle von Balkonkraftwerken für die deutsche Energiewende inzwischen erkannt wurde und politische Anreize für den Ausbau der privaten Stromerzeugung geschaffen werden sollen. In unserem Blog halten wir Dich natürlich über alle neuen Entwicklungen zum Thema auf dem Laufenden. 

Positive Reaktion, aber auch ein wenig Kritik

Die Reaktionen auf das neue Balkonkraftwerk-Gesetz fielen größtenteils positiv aus

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (kurz: BSW) lobte die Richtlinie und sprach von einem gesetzlich verankertem “Recht zur Ernte von Sonnenstrom”

Auch die Politik begrüßte den Vorschlag von FDP-Justizminister Buschmann weitestgehend: Der SPD-Abgeordnete Daniel Rinkert bezeichnete das neue Gesetz als wichtigen Schritt für den Abbau von bürokratischen Hürden. Katrin Uhlig von den Grünen betonte die aktive Teilnahme an der Energiewende, die durch die Richtlinie erheblich erleichtert werde.

Es gibt aber auch kritische Stimmen: Für Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, gehen die Änderungen noch nicht weit genug: Im Gesetz würden weder Balkonkraftwerke noch PV-Anlagen richtig definiert werden. Außerdem seien die möglichen Ablehnungsgründe der Vermietung zu unspezifisch ausgeführt. So könnten sich EigentümerInnen unter Umständen noch immer eine Absage ohne ausreichende Begründung erteilen.

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Dominik Broßell

Als Autor sammelte Dominik in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen, bevor er in erneuerbaren Energien sein Herzensthema fand. Im priwatt-Blog informiert er regelmäßig über alles Wissenswerte rund um Solartechnik und Co.

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