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Energiepauschale noch bis Ende 2024: Der Zuschuss für MieterInnen und HausbesitzerInnen im Überblick

Author's iconDominik Broßell
Wirtschaftlichkeit
Lesezeit 9 Minuten
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Stromkosten senken und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun – das klingt doch nach einer Win-win-Situation, oder? Die Energiepauschale, die 2024 ausläuft, macht genau das möglich. Egal, ob Du MieterIn oder HausbesitzerIn bist, es gibt etliche Zuschüsse, die Dir helfen können, Deine monatlichen Energiekosten zu reduzieren. Klingt gut? Klar! Aber wie genau funktioniert das mit der Pauschale und wie sicherst Du Dir den Zuschuss? 

Keine Sorge, wir helfen Dir durch den Bürokratie-Dschungel und zeigen Dir, wie Du das Maximum für Dich herausholst.  

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Zusammenfassung: 7 interessante Fakten zur Energiepauschale 2024

  1. Die Energiepauschale 2024 richtet sich sowohl an MieterInnen als auch an HausbesitzerInnen.
  2. ArbeitnehmerInnen im Dienstverhältnis erhalten die Pauschale automatisch über ihren Arbeitslohn.
  3. Die Energiepauschale ist eine einmalige Zahlung, die im Jahr 2022 eingeführt und im Jahr 2024 ausläuft.
  4. Rentnerinnen und Rentner bekommen die Pauschale über die Rentenversicherung ausgezahlt.
  5. WohngeldempfängerInnen profitieren zusätzlich von einem Heizkostenzuschuss.
  6. Selbstständige und Freiberufler müssen die Pauschale über ihre Steuererklärung beantragen.
  7. Mit dem Ende des Jahres 2024 läuft die Energiepauschale planmäßig aus.

Was steckt hinter der Energiepauschale 2024?

Um die finanziellen Belastungen durch steigende Energiepreise zu mildern, wurde die Energiepreispauschale im Jahr 2022 von der Bundesregierung eingeführt - mit Ende 2024 als Frist. Diese Energiekostenpauschale sollte hauptsächlich Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützen, sei es durch den Arbeitslohn oder über spezifische Zuschüsse. Aber wie hoch fällt diese Einmalzahlung eigentlich aus?

Die Höhe der Pauschale hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Deinem Dienstverhältnis oder Deinem Status als Rentnerin oder Rentner. Unabhängig davon, ob Du als ArbeitnehmerIn oder Selbstständige tätig bist, die Pauschale zielt darauf ab, die durch hohe Energiepreise bedingten finanziellen Belastungen abzufedern.

Ein wichtiges Detail ist, dass die Energiepauschale als Einmalzahlung erfolgt. Die Auszahlung wird in der Regel durch Deinen Arbeitgeber über den Arbeitslohn abgewickelt. Dazu hat er noch bis Ende 2024 Gelegenheit, sollte er es noch nicht getan haben. Für RentnerInnen und WohngeldempfängerInnen gelten separate Regelungen. 

Für die meisten BürgerInnen wird die Pauschale automatisch ausgezahlt, ohne dass ein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss. Wichtig ist, dass diese Unterstützung nicht dauerhaft ist, sondern für das Jahr 2024 gilt und mit dem Ende des Jahres ausläuft.

Wie das Entlastungspaket 2024 noch mehr finanziellen Spielraum schafft

Neben der Energiepauschale 2024 gibt es weitere Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die steigenden Energiekosten Dir nicht die Laune verderben. Das Entlastungspaket 2024 bringt verschiedene Hilfen mit sich, die nicht nur MieterInnen und HausbesitzerInnen entlasten, sondern auch ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen unterstützen. Besonders Haushalte, in denen mindestens ein Mitglied in einem Dienstverhältnis steht, profitieren direkt von den Preisbremsen. 

Hier erfährst Du, wie der Abwehrschirm, der Klimabonus und die Inflationsausgleichsprämie dabei helfen, den Geldbeutel zu schonen, und welche steuerlichen Vorteile auf Dich warten.

Der Abwehrschirm und seine Auswirkungen auf Haushalte

Der sogenannte Abwehrschirm ist eine Maßnahme, die Haushalte davor schützen soll, durch extreme Energiepreise finanziell in die Bredouille zu geraten. Durch diese Schutzmaßnahme werden die Preisbremsen bei Gas und Strom aktiviert und verhindern, dass Du plötzlich astronomische Beträge zahlen musst. 

Diese Regelung sorgt dafür, dass die monatlichen Rechnungen überschaubar bleiben und Du nicht mehr für Energie zahlen musst, als nötig ist. Ein klarer Pluspunkt für Haushalte, die sich vor unkalkulierbaren Preissprüngen schützen möchten.

Klimabonus und Inflationsausgleichsprämie 

Zusätzliche Bausteine im Entlastungspaket 2024 sind der Klimabonus und die Inflationsausgleichsprämie. Der Klimabonus belohnt Haushalte, die besonders umweltfreundlich handeln – sei es durch den Einsatz von erneuerbaren Energien oder energiesparende Maßnahmen.

Das bedeutet, dass Du als BesitzerIn eines Balkonkraftwerks oder einer anderen PV-Anlage direkt profitieren kannst.

Die Inflationsausgleichsprämie hingegen wirkt dem allgemeinen Preisanstieg entgegen und sorgt dafür, dass Dein Haushaltseinkommen nicht von der Inflation aufgefressen wird. Auch Rentnerinnen und Rentner können sich freuen, da die Prämie direkt an sie ausgezahlt wird, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu dämpfen. 

Wer erhält die Energiepauschale 2024?

Die Energiepauschale 2024 richtet sich an verschiedene Gruppen, die durch die steigenden Energiekosten entlastet werden sollen. Für jede Gruppe gibt es spezifische Regelungen zur Auszahlung und zur Höhe der Pauschale:

  • Rentnerinnen und Rentner:

Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt über die Rentenversicherung. Es ist keine separate Antragstellung nötig, und die Höhe der Unterstützung variiert je nach individuellem Einkommen. Eine Erhöhung der Pauschale für besonders bedürftige Rentnergruppen ist möglich.

  • ArbeitnehmerInnen im Dienstverhältnis:

Die Energiepauschale wird direkt über den Arbeitslohn ausgezahlt, in der Regel automatisch über den Arbeitgeber. Hier hängt die Höhe der Pauschale oft von der Lohnsteuerklasse ab. Arbeitnehmer in einem festen Dienstverhältnis können sich also auf eine automatische Auszahlung verlassen.

  • Selbstständige und Freiberufler:

Diese Gruppe erhält die Energiepauschale durch eine Steuergutschrift, die im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2024 geltend gemacht werden kann.

  • WohngeldempfängerInnen:

Neben der allgemeinen Energiepreispauschale haben WohngeldempfängerInnen Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie den Heizkostenzuschuss, der im Rahmen des Entlastungspakets bereitgestellt wird.

  • EmpfängerInnen von BAföG:

Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen, erhalten ebenfalls eine Einmalzahlung, um ihre Energiekosten zu decken.

Die Bundesregierung hat insgesamt mehrere Milliarden Euro bereitgestellt, um sicherzustellen, dass diese Entlastungen auch tatsächlich bei den Menschen ankommen, die es am dringendsten benötigen.

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Wie Du den Antrag für die Energiepauschale 2024 stellst

Keine Sorge, das Antragsverfahren für die Energiepauschale 2024 ist kein Hexenwerk – auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht so wirkt. Für einige Gruppen, wie Selbstständige, Freiberufler oder Wohngeldempfänger, ist es notwendig, selbst aktiv zu werden und einen Antrag zu stellen. 

Zunächst solltest Du alle wichtigen Unterlagen parat haben. Für Selbstständige und Freiberufler läuft die Beantragung meist über die Steuererklärung für das Jahr 2024. Das bedeutet: Wenn Du ohnehin Deine Steuererklärung machst, kannst Du die Pauschale dort ganz einfach angeben. Praktisch, oder? 

Für WohngeldempfängerInnen gilt es, bei der zuständigen Behörde – in der Regel dem örtlichen Wohngeldamt – einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dort wirst Du gebeten, einige Unterlagen wie Deinen Wohngeldbescheid einzureichen, damit die Behörde Deine Berechtigung prüfen kann.

Kleiner Tipp: Egal, ob Du Deinen Antrag online einreichst oder persönlich vorbeischaust, achte darauf, alle nötigen Dokumente vollständig dabei zu haben. Das erspart Dir lästiges Hin- und Herschicken und macht den Prozess schneller und unkomplizierter. Und hey, so schwer ist das Ganze wirklich nicht – wir sind sicher, Du packst das!

Welche Dokumente werden benötigt?

Damit Du den Antrag schnell und reibungslos stellen kannst, solltest Du die folgenden Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument zur Identifikation
  • Wohngeldbescheid (für Wohngeldempfänger)
  • Steuerbescheide oder Steuererklärungsunterlagen (für Selbstständige und Freiberufler)
  • Nachweise über Deinen Arbeitslohn oder Einkommensnachweise (falls erforderlich)
  • Mietvertrag oder Nachweise über Nebenkosten, falls das Wohngeldamt diese anfordert

Diese Dokumente sollten idealerweise alle griffbereit sein, damit Du Deinen Antrag problemlos einreichen kannst. Achte darauf, dass alles vollständig ist – je mehr Du vorbereitest, desto schneller hast Du die Energiepauschale in der Tasche!

Die Preisbremsen: Gaspreisbremse und Strompreisbremse 2024

Die Gaspreisbremse und Strompreisbremse 2024 sind Maßnahmen der Bundesregierung, um die extrem gestiegenen Energiekosten zu dämpfen. Diese Maßnahmen gelten für das gesamte Jahr 2024 und sorgen dafür, dass für einen bestimmten Basisverbrauch der Energiepreise gedeckelt werden. So bleibt die Höhe Deiner monatlichen Rechnungen überschaubar. Alles, was über diesen Basisverbrauch hinausgeht, wird zu Marktpreisen berechnet.

Zusätzlich zu den Preisbremsen haben diese Maßnahmen auch Auswirkungen auf die Netzentgelte, die ein großer Bestandteil Deiner Stromkosten sind. Durch die Preisdeckelung werden auch die Netzentgelte stabilisiert, sodass Du nicht durch versteckte Kosten überrascht wirst. Die Bundesregierung hat hier Milliarden bereitgestellt, um die Zahlungen an Energieversorger auszugleichen und sicherzustellen, dass diese Entlastungen tatsächlich bei den Haushalten ankommen.

Wann endet die Energiepauschale?

Die Energiepauschale 2024 ist als temporäre Unterstützung gedacht, die Dir im Laufe des Jahres hilft, Deine Energiekosten zu senken. Aber wann genau läuft diese Entlastung aus? Die Pauschale gilt für das gesamte Jahr 2024 und endet planmäßig mit dem 31. Dezember.

Das bedeutet: Du hast das ganze Jahr über Anspruch auf die Einmalzahlung oder automatische Zahlungen je nach Berechtigung. Für die meisten von uns läuft alles von selbst, und Du musst Dich nicht um zusätzliche Anträge oder Fristen kümmern. Aber nach dem Jahresende ist Schluss – ab da greift die Pauschale nicht mehr. Was danach kommt, hängt von möglichen neuen Beschlüssen der Bundesregierung ab, aber für 2024 bist Du gut abgesichert.

Fazit: Die Energiepauschale 2024 bietet spürbare Entlastung für alle Haushalte

Die Energiepauschale 2024 ist eine willkommene Unterstützung für Mieter und Hausbesitzer, die durch steigende Energiekosten belastet sind. Mit klaren Regelungen für verschiedene Zielgruppen – ob Rentnerinnen, Arbeitnehmer oder Selbstständige – sorgt sie dafür, dass finanzielle Engpässe abgefedert werden. 

Besonders praktisch ist, dass für viele die Auszahlung automatisch erfolgt, sodass der bürokratische Aufwand gering bleibt. Die zusätzlichen Maßnahmen wie Preisbremsen und der Heizkostenzuschuss runden das Entlastungspaket ab und bieten noch mehr finanziellen Spielraum.

Auch wenn die Energiepauschale nur für das Jahr 2024 gilt und dann ihr Ende findet, ermöglicht sie den betroffenen Haushalten eine spürbare Entlastung in schwierigen Zeiten. Für Mieter und Hausbesitzer lohnt es sich, genau zu prüfen, welche weiteren Zuschüsse und Förderungen verfügbar sind, um das Maximum an Unterstützung herauszuholen. So lässt sich nicht nur die Stromrechnung drücken, sondern gleichzeitig auch ein Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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FAQ zur Energiepauschale 2024 

Wie wird die Energiepauschale 2024 ausgezahlt, wenn ich in einem Dienstverhältnis bin?

Wenn Du in einem Dienstverhältnis arbeitest, wird die Energiepauschale automatisch über Deinen Arbeitslohn ausgezahlt. Dein Arbeitgeber kümmert sich um die Abwicklung, sodass Du keine zusätzlichen Anträge stellen musst. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Jahr 2024.

Wann endet die Energiepauschale 2024?

Die Energiepauschale ist eine temporäre Unterstützung und gilt nur für das Jahr 2024. Mit dem Ende des Jahres, am 31. Dezember 2024, laufen die Zahlungen aus. Danach sind bisher keine weiteren Zuschüsse in dieser Form von der Bundesregierung geplant.

Muss ich einen Antrag auf die Energiekostenpauschale stellen?

In den meisten Fällen musst Du keinen extra Antrag auf die Energiekostenpauschale stellen. Arbeitnehmer, Rentner und viele Wohngeldempfänger erhalten die Auszahlung automatisch. Nur Selbstständige und Freiberufler müssen die Pauschale über die Steuererklärung geltend machen.

Wie hoch ist die Energiepauschale für Wohngeldempfänger?

Wohngeldempfänger profitieren nicht nur von der Energiekostenpauschale, sondern erhalten auch zusätzliche Entlastungen wie den Heizkostenzuschuss. Die genaue Höhe der Pauschale hängt von Deiner persönlichen Situation ab und wird von der jeweiligen Behörde festgelegt.

Kann ich die Energiepauschale mehrmals erhalten?

Nein, die Energiepauschale ist eine einmalige Unterstützung und wird nur einmal im Jahr 2024 ausgezahlt. Du erhältst sie automatisch über Deinen Arbeitslohn, Deine Rente oder durch einen Antrag, je nachdem, in welcher Gruppe Du bist.

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Dominik Broßell

Als Autor sammelte Dominik in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen, bevor er in erneuerbaren Energien sein Herzensthema fand. Im priwatt-Blog informiert er regelmäßig über alles Wissenswerte rund um Solartechnik und Co.

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