Balkonkraftwerk Anmeldung für Niedersachsen – so geht's!


Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es Dir, nachhaltigen Solarstrom zu produzieren – egal, ob Du zur Miete wohnst oder ein Eigenheim besitzt. Wenn Du ein Balkonkraftwerk in Niedersachsen betreiben möchtest, musst Du es allerdings erst einmal anmelden.
In diesem Artikel geben wir Dir den kompletten Überblick über die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks in Niedersachsen – von der Registrierung im Marktstammdatenregister bis zum Zählerwechsel des Netzbetreibers.

So meldest Du Dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister an
Seit Mai 2024 ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister dank des Solarpakets 1 deutlich einfacher geworden. Hier erfährst Du, wie es in Niedersachsen funktioniert:
Registrierungsseite aufrufen: Besuche die Website der Bundesnetzagentur und starte den Anmeldeprozess.
Anlagentyp auswählen: Klicke auf „Registrierung einer Anlage“ und wähle „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“.
Persönliche Daten eingeben: Falls Du noch kein Benutzerkonto hast, musst Du jetzt eines erstellen und Deine Daten hinterlegen.
Technische Informationen ergänzen: Im letzten Schritt trägst Du technische Details zu Deiner Anlage ein. Welche das genau sind, erfährst Du weiter unten.
Damit ist Dein Balkonkraftwerk offiziell registriert und Du erfüllst alle gesetzlichen Vorgaben. Falls Du später Änderungen vornimmst, etwa einen Batteriespeicher hinzufügst, solltest Du die Daten im Marktstammdatenregister aktualisieren.
Unterscheidet sich die Anmeldung in Niedersachsen von anderen Bundesländern?
Nein, die grundsätzliche Anmeldung funktioniert überall in Deutschland gleich. Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 im Mai 2024 ist lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister Bundesnetzagentur notwendig, in der alle Photovoltaikanlagen in Deutschland nach demselben Verfahren eingetragen werden.
Vorher war zusätzlich noch eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber notwendig, bei der es lokale Unterschiede geben konnte. Inzwischen gibt es auch in Niedersachsen keine Ausnahmen bei der Anmeldung Deiner Mini-Solaranlage.
Solarpaket 1 – Das musst Du bei der Anmeldung wissen
Mit dem neuen Solarpaket 1, das im Mai 2024 verabschiedet wurde, wird die Anmeldung von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht. Die wichtigste Änderung: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt vollständig. Das bedeutet, dass Du Dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren musst.
Zudem wurde die zulässige Modulleistung für Balkonkraftwerke auf bis zu 2 kWp (2000 Watt) erhöht, während die maximale Wechselrichterleistung bei 800 Watt liegt. Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft Deinen Stromzähler: Auch mit einem alten, rückwärtslaufenden Ferraris-Zähler darfst Du Dein Balkonkraftwerk nun betreiben. Das beschleunigt den Installationsprozess erheblich, da ein Zählerwechsel nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Warum ist die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks überhaupt wichtig?
Die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks ist wichtig, weil es Strom ins öffentliche Netz einspeist. Der Netzbetreiber muss darüber informiert sein, um die Netzstabilität zu sichern und Wartungsarbeiten gefahrlos durchzuführen. Zudem liefern die Anmeldedaten wertvolle Erkenntnisse für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.
Auch Dein Stromzähler spielt eine Rolle: Ältere Ferraris-Zähler drehen sich beim Einspeisen rückwärts, was eine präzise Verbrauchsabrechnung verhindert. Falls nötig, wird Dein Netzbetreiber durch die Anmeldung automatisch über einen erforderlichen Zählerwechsel informiert.
Was brauchst Du für die Anmeldung?
Für die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks benötigst Du folgende Daten:
Datum der Inbetriebnahme: Dein Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme angemeldet werden.
Anzahl der Module: In der Regel bestehen Balkonkraftwerke aus 2 bis 4 Modulen, je nach Modell sind auch mehr möglich.
Gesamtleistung der Module: Die Leistung wird in Watt-Peak (Wp) angegeben. Sie ergibt sich aus der Summe der einzelnen Module. Zum Beispiel: Zwei Module mit je 445 Wp ergeben zusammen 890 Wp. Die maximale Modulleistung darf 2000 Wp nicht überschreiten.
Wechselrichterleistung: Der Wechselrichter speist den erzeugten Solarstrom in Dein Hausnetz ein. Seine Leistung (in Watt) darf maximal 800 W betragen. Du findest diese Angabe auf dem Wechselrichter oder im Datenblatt des Herstellers.
Zählernummer: Die Nummer Deines Stromzählers steht direkt auf dem Gerät oder auf Deiner Stromrechnung.

Ist es strafbar, wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht anmeldest?
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben – auch wenn Du keine Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom erhältst. Netzbetreiber benötigen diese Informationen, um das Stromnetz stabil zu halten und Überlastungen zu vermeiden.
Meldest Du Dein Balkonkraftwerk nicht innerhalb eines Monats an, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis fallen die Strafen jedoch deutlich niedriger aus. Mehr dazu erfährst Du in unserem ausführlichen Artikel.
Welche Balkonkraftwerk-Arten müssen nicht angemeldet werden?
Mobile Solaranlagen: Wenn Deine Anlage keinen festen Standort hat, z. B. auf einem Campingplatz oder in einem Wohnmobil, entfällt die Anmeldepflicht.
Inselanlagen: Wird Dein Balkonkraftwerk nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen, sondern ausschließlich zur Eigenversorgung genutzt, ist auch keine Anmeldung erforderlich.

Welche Änderungen müssen im MaStR angegeben werden?
Sollte sich der Status Deines Balkonkraftwerks nach der Anmeldung ändern, müssen diese im Marktstammdatenregister angepasst werden. Hier findest Du die häufigsten Varianten:
Standortwechsel und Umzug
Falls Du umziehst, musst Du den neuen Standort Deiner Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) aktualisieren – das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum bleibt dabei bestehen.
Wechsel des Netzgebiets
Zieht Deine Anlage in ein anderes Netzgebiet, musst Du im MaStR zusätzlich den neuen Netzbetreiber hinterlegen und den bisherigen entfernen.
Betreiberwechsel bei Verkauf
Wenn Du Dein Balkonkraftwerk verkaufst, muss der neue Eigentümer als Betreiber im MaStR eingetragen werden.
Stilllegung der Anlage
Soll Dein Balkonkraftwerk dauerhaft außer Betrieb genommen werden, musst Du die Stilllegung im MaStR registrieren. Diese Einträge bleiben bestehen und werden nicht gelöscht, da sie für energiestatistische Zwecke genutzt werden.
Anpassung bei Nachrüstung
Ändern sich technische Spezifikationen wie die Modul- oder Wechselrichterleistung, musst Du diese Aktualisierung ebenfalls im MaStR hinterlegen.

Fazit: Die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks in Niedersachsen ist kinderleicht
Dank der neuen Regelungen ab 2024 ist die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks in Niedersachsen so unkompliziert, wie nie zuvor: Die Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt, sodass Du Deine Anlage nur noch online im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren musst. Dank des neuen Prozesses gibt es außerdem keine örtlichen Unterschiede mehr bei der Anmeldung.
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