Balkonkraftwerk anmelden in Bayern – so geht’s!

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Dominik Broßell

Redakteur

PV-MarktLesezeit 5 Minuten
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Mit einem Balkonkraftwerk kannst Du auch in Bayern nachhaltigen Solarstrom erzeugen – egal, ob Du zur Miete wohnst oder ein Eigenheim besitzt. Bevor Du loslegst, muss Deine Anlage jedoch angemeldet werden.

Hier erfährst Du Schritt für Schritt, wie die Anmeldung in Bayern funktioniert – von der Registrierung im Marktstammdatenregister bis zu möglichen Anpassungen am Stromzähler.

So registrierst Du Dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister

Seit Mai 2024 ist die Anmeldung durch das Solarpaket 1 deutlich einfacher. So funktioniert es in Bayern:

Anmeldeprozess starten: Zur Bundesnetzagentur-Website navigieren und den Anmeldeprozess starten.

Anlagentyp auswählen: Wähle „Registrierung einer Anlage“ und dann „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“.

Benutzerkonto anlegen: Falls Du noch kein Konto hast, registriere Dich und hinterlege Deine persönlichen Daten.

Technische Angaben eintragen: Trage abschließend alle relevanten Daten zu Deiner Anlage ein. Welche das genau sind, erfährst Du weiter unten.

Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist, ist Dein Balkonkraftwerk offiziell registriert und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. Falls sich später Änderungen ergeben – beispielsweise durch den Einbau eines Batteriespeichers – solltest Du Deine Daten im Marktstammdatenregister aktualisieren.

Ist die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks in Bayern anders?

Nein, die Anmeldung läuft in Bayern genauso ab, wie in allen anderen Bundesländern. Seit Inkrafttreten des Solarpakets 1 im Mai 2024 reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Alle Photovoltaikanlagen werden dort nach einem einheitlichen Verfahren eingetragen.

Früher war zusätzlich eine Meldung beim örtlichen Netzbetreiber erforderlich, was je nach Region unterschiedlich geregelt war. Diese Pflicht entfällt nun – auch in Niedersachsen gibt es keine besonderen Vorgaben mehr für die Anmeldung von Balkonkraftwerken.

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Solarpaket 1 – Was hat sich geändert?

Mit dem neuen Solarpaket 1 wurde die Anmeldung von Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht. Die wichtigste Neuerung: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt vollständig. Das bedeutet, dass Du Dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren musst.

Zusätzlich wurden folgende Änderungen beschlossen:

Die zulässige Modulleistung für Balkonkraftwerke wurde auf bis zu 2 kWp (2000 Watt) erhöht.

Die maximale Wechselrichterleistung liegt nun bei 800 Watt.

Balkonkraftwerke dürfen auch mit einem alten, rückwärtslaufenden Ferraris-Zähler betrieben werden. Das macht die Inbetriebnahme schneller und unkomplizierter, da ein sofortiger Zählerwechsel nicht mehr erforderlich ist.

Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben, da es Strom ins öffentliche Netz einspeist. Der Netzbetreiber muss darüber informiert sein, um die Netzstabilität sicherzustellen und Wartungsarbeiten gefahrlos durchzuführen. Außerdem helfen die gesammelten Daten dabei, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben.

Auch Dein Stromzähler spielt eine Rolle: Ältere Ferraris-Zähler drehen sich beim Einspeisen rückwärts, was eine genaue Verbrauchsabrechnung verhindert. Falls ein Zählerwechsel erforderlich ist, wird Dein Netzbetreiber durch die Anmeldung automatisch darüber informiert.

Welche Daten brauchst Du für die Anmeldung?

Damit Dein Balkonkraftwerk korrekt registriert werden kann, sind folgende Angaben erforderlich:

Datum der Inbetriebnahme: Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach der ersten Nutzung erfolgen.

Anzahl der Module: Meist bestehen Balkonkraftwerke aus zwei bis vier Solarmodulen, je nach Modell sind auch mehr möglich.

Gesamtleistung der Module: Die Leistung wird in Watt-Peak (Wp) angegeben und ergibt sich aus der Summe der einzelnen Module. Beispiel: Zwei Module mit jeweils 445 Wp ergeben zusammen 890 Wp. Die maximale Modulleistung darf 2000 Wp nicht überschreiten.

Wechselrichterleistung: Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Strom um und speist ihn ins Hausnetz ein. Seine Leistung darf maximal 800 W betragen. Diese Angabe findest Du auf dem Wechselrichter oder im Datenblatt des Herstellers.

Zählernummer: Deine Zählernummer steht direkt auf dem Gerät oder auf Deiner Stromrechnung.

Ist es strafbar, ein Balkonkraftwerk nicht anzumelden?

Ja, die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks ist strafbar – unabhängig davon, ob Du eine Einspeisevergütung erhältst oder nicht. Netzbetreiber benötigen diese Informationen, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Überlastungen zu vermeiden.

Wird Dein Balkonkraftwerk nicht innerhalb eines Monats registriert, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis sind die Strafen jedoch meist deutlich geringer. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel zum Thema.

Welche Balkonkraftwerke müssen nicht angemeldet werden?

Mobile Solaranlagen: Hast Du eine Anlage ohne festen Standort, z. B. auf einem Campingplatz oder in einem Wohnmobil, entfällt die Anmeldepflicht.

Inselanlagen: Wird Dein Balkonkraftwerk nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen, sondern ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt, ist ebenfalls keine Anmeldung erforderlich.

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Fazit: Die Balkonkraftwerk-Anmeldung in Bayern ist in wenigen Minuten erledigt

Seit 2024 ist die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks in Bayern so unkompliziert wie nie zuvor. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt, sodass Du Deine Anlage nur noch online im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren musst. Durch diesen vereinfachten Prozess gibt es keine regionalen Unterschiede mehr – die Anmeldung läuft in Bayern nach demselben Verfahren wie in ganz Deutschland.

Aber warum den ganzen Aufwand selbst übernehmen? Nutze unseren kostenlosen Anmeldeservice! Wir kümmern uns um die gesamte Registrierung, sodass Du Dich entspannt zurücklehnen und direkt mit dem Stromsparen starten kannst.

Noch kein Balkonkraftwerk? Deine Reise zu mehr Unabhängigkeit startet hier:

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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