Keine Umsatzsteuer bei Photovoltaik 2025: Alles, was Du wissen musst

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Dominik Broßell

Redakteur

WirtschaftlichkeitLesezeit 5 Minuten
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Null Prozent Umsatzsteuer beim Kauf von PV-Anlagen – was bedeutet das eigentlich genau? Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen. Das klingt nach Steuerfreiheit – und das ist es auch. Wir erklären Dir, was hinter der Regel steckt, was sie für Dich als Käufer:in oder Betreiber:in einer PV-Anlage bedeutet und worauf Du achten musst.

Warum gibt es den Nullsteuersatz?

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde § 12 Absatz 3 in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Ziel: Den Ausbau von Photovoltaik durch Bürokratieabbau und finanzielle Entlastung fördern. Seitdem gilt für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikprodukte ein Umsatzsteuersatz von 0 % – statt wie bisher 19 %.

Begünstigt sind auch wichtige Komponenten wie:

  • PV-Module
  • Wechselrichter
  • Batteriespeicher (stationär ab 5 kWh)
  • Energiemanagementsysteme
  • Zählerschränke und deren Ertüchtigung

Was gilt 2025 – und was nicht?

✅ Steuerfrei sind:

  • Neue PV-Anlagen, die nach dem 01.01.2023 geliefert oder installiert werden.
  • Erweiterungen bestehender Anlagen, z. B. durch einen Speicher.
  • Dachintegrierte PV-Anlagen und Solardachziegel, sofern die PV-Komponenten separat ausgewiesen sind.
  • Reparaturen mit Austausch von Bauteilen.
  • Balkonkraftwerke ab 300 W mit bis zu 4 Modulen – auch diese gelten als netzgekoppelte Anlagen.

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❌ Nicht steuerfrei sind:

  • Reine Wartungsarbeiten ohne Komponententausch.
  • Garantie- und Wartungsverträge.
  • Miete von PV-Anlagen (Regelsteuersatz 19 %).
  • Mobile PV-Anlagen < 300 W (z. B. fürs Camping, sogenannte Wohnmobil-Anlagen, usw.).

Muss ich meine PV-Anlage beim Finanzamt melden?

Grundsätzlich ja – BetreiberInnen gelten als Unternehmer nach dem UStG. Aber: Für kleine private PV-Anlagen gibt es auch 2025 vereinfachte Regelungen. Wenn Du ausschließlich eine begünstigte Anlage betreibst und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst, entfällt die Pflicht zur steuerlichen Anmeldung und zur Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens (§ 138 AO).

Was passiert mit dem Strom, den ich selbst verbrauche?

Normalerweise müsste privat genutzter Strom aus der PV-Anlage als „unentgeltliche Wertabgabe“ versteuert werden. Doch keine Sorge: Wenn Deine Anlage zum Nullsteuersatz gekauft wurde, fällt für den selbst verbrauchten Strom keine Umsatzsteuer an – selbst dann, wenn Du Deine Anlage dem Unternehmen zugeordnet hast.

Was ist mit Vorsteuer und Umsatzsteuererstattung?

Früher haben viele Solar-BetrieberInnen auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, um sich die Umsatzsteuer auf die Anschaffung erstatten zu lassen. Das ist seit dem Nullsteuersatz nicht mehr nötig. Du bekommst ohnehin keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt – also gibt es auch nichts zurückzuholen. Gleichzeitig entfällt der Aufwand, sich mit dem Finanzamt wegen Vorsteuerfragen auseinanderzusetzen.

Wie sieht es bei Leasing oder Mietkauf aus?

Hier kommt es auf den Einzelfall an:

  • Mietkauf oder Leasing mit Eigentumsübergang: möglich steuerfrei, wenn als Lieferung gewertet.
  • Reine Miete: nicht steuerfrei, da keine Lieferung → 19 % Umsatzsteuer.

Gibt es eine Leistungsgrenze?

Nein. Die Leistung der PV-Anlage (z. B. über 30 kWp) ist nicht ausschlaggebend – entscheidend ist der Ort der Installation. Auch große Anlagen auf Mietshäusern oder Vereinsgebäuden können begünstigt sein.

Wie lange gilt die Regelung?

Die gute Nachricht: Unbefristet! Der Nullsteuersatz wurde dauerhaft eingeführt – ein Ablaufdatum ist aktuell nicht vorgesehen. Du kannst also auch 2025, 2026 und darüber hinaus von der Regel profitieren.

Fazit: 0 % Umsatzsteuer = 100 % Vorteil

Die Umsatzsteuerregelung für PV-Anlagen erleichtert den Einstieg in die Solarenergie enorm. Du profitierst von einer echten Netto-Preissenkung, weniger bürokratischem Aufwand und steuerlicher Klarheit – ob für große Dachanlagen oder kompakte Balkonkraftwerke.

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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