Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Chancen und Herausforderungen 2025

Dominik Broßell
Redakteur

Die Energiewende verändert grundlegend, wie Strom erzeugt und genutzt wird. Haushalte setzen vermehrt auf Solaranlagen, Wärmepumpen, Stromspeicher oder Ladeeinrichtungen für Elektroautos. Dadurch steigt der Stromverbrauch im Niederspannungsnetz, also dem Bereich, in dem Privathaushalte und kleinere Unternehmen direkt am Netzanschluss hängen. Das stellt die Verteilnetzbetreiber vor neue Herausforderungen. Sie müssen die Netzauslastung so steuern, dass Überlastungen vermieden werden und die Integration dieser neuen Technologien gleichzeitig gelingt. In diesem Blogbeitrag findest Du alle wichtigen Informationen zum Thema „steuerbare Verbrauchseinrichtungen” und erfährst, wie Du die damit verbundenen Herausforderungen als Chancen nutzen kannst.
Einführung: Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Unter steuerbaren Verbrauchseinrichtungen versteht man Geräte mit hoher elektrischer Leistung, die im Alltag eine zentrale Rolle spielen: Wärmepumpen für die Wärmewende, Wallboxen zum Laden von E-Autos oder moderne Batteriespeicher. Im Gegensatz zu klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine greifen sie stärker ins Stromnetz ein und können so zur Herausforderung für die Netzstabilität werden. Gleichzeitig bieten sie die Chance, flexibel gesteuert und gezielt in die Energieversorgung eingebunden zu werden.
Um die Netzsicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur daher neue Regeln für solche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erlassen. Sie gelten für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Grundlage ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Integration dieser Verbraucher in das Niederspannungsnetz neu regelt.
Die Idee ist simpel: Bei einer Überlastung des Netzes soll der Netzbetreiber Verbrauchseinrichtungen, die viel Strom benötigen, zeitweise drosseln dürfen. Im Gegenzug erhalten die BetreiberInnen eine deutliche Reduzierung der Netzentgelte, deren Höhe je nach gewähltem Modell variiert.
Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören:
- Wärmepumpen für Heizung und Raumkühlung
- Ladeeinrichtungen für E-Autos (z. B. Wallboxen oder Ladesäulen)
- Stromspeicher bzw. Batteriespeicher mit einer Ladeleistung über 4,2 kW
- Weitere Anlagen mit einer Mindestleistung von 4,2 kW
Damit sind insbesondere die zentralen Bausteine der Wärme- und Mobilitätswende gemeint. Haushalte und Unternehmen, die solche Geräte anschließen möchten, müssen sich ab sofort mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Der § 14a EnWG und die neuen Festlegungen der Bundesnetzagentur
Die Steuerung großer Stromverbraucher ist seit Januar 2024 nicht mehr nur eine technische Frage, sondern unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Die Grundlage dafür bildet § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, nach der Verteilnetzbetreiber in bestimmten Situationen den Strombezug von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen steuern oder begrenzen dürfen. Hintergrund ist die zunehmende Belastung der Stromnetze durch die Wärmewende, den Hochlauf der Elektromobilität und den Ausbau von Batteriespeichern.
Während Netzbetreiber früher nur in Ausnahmefällen eingreifen konnten, ist die Steuerung heute Teil eines umfassenden Konzepts, das sowohl die Netzsicherheit gewährleistet als auch Haushalte und Unternehmen durch geringere Netzentgelte entlastet. Mit den neuen Regelungen wird also ein Ausgleich geschaffen. Einerseits dürfen Netzbetreiber in den Betrieb eingreifen, andererseits profitieren die BetreiberInnen dieser Geräte finanziell durch spürbare Kostensenkungen.
Eckpunkte der Neuregelung ab Januar 2024
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur definieren sehr genau, wann und wie ein Netzbetreiber eingreifen darf. Dabei geht es nicht um willkürliche Eingriffe, sondern um einheitliche Standards, die bundesweit gelten. Die wichtigsten Punkte sind:
- Geltungsbereich: Betroffen sind alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Dazu gehören insbesondere Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos und Stromspeicher mit hoher Ladeleistung.
- Mindestleistung: Eine Anlage muss mindestens 4,2 kW Anschlussleistung haben, um als steuerbar im Sinne des § 14a EnWG zu gelten. Kleinere Geräte, wie klassische Haushaltsgeräte, bleiben außen vor.
- Steuerung durch den Netzbetreiber: Im Falle einer drohenden Überlastung darf der Strombezug auf 4,2 kW reduziert werden. Diese Grenze stellt sicher, dass eine Grundversorgung weiter möglich bleibt, selbst wenn das Netz stark belastet ist.
- Gegenleistung für Haushalte und Unternehmen: Als Ausgleich erhalten BetreiberInnen eine deutliche Reduzierung der Netzentgelte. Damit soll die Bereitschaft gefördert werden, die eigene Anlage in das System einzubinden.
- Übergangsregelungen: Bestandsanlagen, die bereits vor 2024 installiert wurden, dürfen bis Ende 2028 nach den bisherigen Regeln weiterlaufen. Erst ab 2029 müssen auch sie an die neuen Strukturen angepasst werden.
Sicherheit durch Mindestversorgung
Ein zentraler Punkt der neuen Regelungen ist, dass Netzbetreiber eine vollständige Abschaltung nicht zulassen dürfen. Sie sind vielmehr dazu verpflichtet, eine Mindestversorgung von 4,2 kW sicherzustellen. Das bedeutet in der Praxis:
- Eine Wärmepumpe kann auch im Fall einer Netzüberlastung weiterhin heizen oder für Warmwasser sorgen, wenn auch mit reduzierter Leistung.
- Eine Wallbox lädt ein Elektroauto langsamer, bleibt aber funktionsfähig.
- Ein Stromspeicher kann in den Minimalbetrieb schalten und so weiterhin Energie puffern, ohne dass das System komplett ausfällt.
Diese Vorgabe ist entscheidend, um die Akzeptanz bei den Haushalten zu sichern. VerbraucherInnen behalten die Kontrolle über ihre Geräte, gleichzeitig wird das Stromnetz stabilisiert.
Warum steuerbare Verbrauchseinrichtungen wichtig sind
Das Problem der Belastung des Niederspannungsnetzes entsteht vor allem dann, wenn viele Verbrauchseinrichtungen gleichzeitig betrieben werden. Ein Beispiel: In einer Straße laden zehn NachbarInnen am Abend nach der Arbeit ihr E-Auto mit voller Leistung, während zusätzlich mehrere Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser laufen. Dadurch wird die Netzanschlussleistung des Straßenzugs überschritten und die Kabel und Transformatoren geraten an ihre Grenzen. Ohne Gegenmaßnahmen könnten Netzteile überhitzen, die Spannung im Netz könnte instabil werden oder es könnte im schlimmsten Fall zu kompletten Stromausfällen kommen.
Hier setzt § 14a EnWG mit seinen neuen Regelungen an. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen ermöglichen es dem Verteilnetzbetreiber, in kritischen Situationen einzugreifen und den Strombezug zeitweise zu reduzieren, wobei eine Grundversorgung von mindestens 4,2 kW stets gewährleistet bleibt. Dadurch wird verhindert, dass wichtige Geräte wie Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektroautos komplett ausfallen. Stattdessen laufen sie mit geringerer Leistung weiter.
Ziele der Regelungen im Überblick
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur verfolgen mehrere zentrale Ziele:
- Netzsicherheit gewährleisten: Durch die Möglichkeit, Lastspitzen im Niederspannungsnetz abzufedern, wird die Versorgung auch in Zeiten hoher Nachfrage stabil gehalten.
- Integration erneuerbarer Energien unterstützen: Steuerbare Lasten erleichtern es, den Verbrauch besser mit der Einspeisung von Solar- oder Windstrom zu verbinden. Das steigert die Effizienz und reduziert fossile Spitzenlastkraftwerke.
- Flexibilität schaffen: Indem Anlagen wie Stromspeicher oder Wallboxen intelligent gesteuert werden, gewinnt das Netz mehr Spielraum und kann Engpässe wesentlich leichter ausgleichen.
- Haushalte finanziell entlasten: Als Gegenleistung für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung profitieren Betreiber von einer deutlichen Reduzierung der Netzentgelte. So lohnt sich die Integration gleich doppelt.
Balance zwischen Nutzung und Stabilität
Das Ziel der neuen Struktur ist eine Balance: Auf der einen Seite können Haushalte ihre modernen Geräte, vom Stromspeicher über die Wärmepumpe bis zum E-Auto, weiterhin nutzen und von mehr Unabhängigkeit profitieren. Auf der anderen Seite bleibt das Stromnetz stabil und sicher. Damit werden steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu einem entscheidenden Baustein der Energiewende: Sie verbinden individuelle Vorteile für die BetreiberInnen mit einem Beitrag zur Stabilität des gesamten Energiesystems.
Welche Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Die Bundesnetzagentur definiert in ihren Festlegungen genau, welche Geräte betroffen sind. Dazu gehören derzeit:
Wärmepumpen
Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Wärmewende. Sie ersetzen fossile Heizungen und nutzen Strom, um Wärme für Heizung und Warmwasser bereitzustellen. Typische Anlagen haben Leistungen zwischen 5 und 15 kW und liegen damit klar über der Grenze von 4,2 kW. Auch Systeme zur Raumkühlung fallen darunter.
Ladeeinrichtungen für E-Autos
Dazu gehören private Wallboxen und öffentliche Ladestationen. Einphasige Wallboxen starten bei 3,7 kW, leistungsfähigere Modelle bei 11 oder 22 kW. Damit sind praktisch alle Ladeeinrichtungen für E-Autos von den neuen Regelungen betroffen.
Strom- und Batteriespeicher
Stromspeicher gelten ebenfalls als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wenn sie mehr als 4,2 kW Ladeleistung haben. Sie können bei Netzüberlastung gedrosselt werden, damit die Netzanschlussleistung nicht überschritten wird.
Haushaltsgeräte
Klassische Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Trockner oder Kühlschränke sind nicht betroffen, da sie unterhalb der 4,2 kW Grenze liegen. Sie gelten nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von § 14a EnWG.
Anmeldung und Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung
Damit steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher rechtlich und technisch korrekt betrieben werden können, ist eine formale Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig. Nur so ist gewährleistet, dass die neuen Geräte nicht nur am Netzanschluss funktionieren, sondern auch in die Steuerung durch den Netzbetreiber integriert werden können.
Anmeldung beim Netzbetreiber
In der Regel erfolgt die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung durch den Installationsbetrieb oder das Fachunternehmen, das die Anlage liefert und einbaut. Im Zuge der Anmeldung prüft der Netzbetreiber, ob die technischen Voraussetzungen vorliegen und ob die Anlage nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur in das Niederspannungsnetz eingebunden werden kann. Dabei geht es vor allem um Fragen der Netzsicherheit und darum, ob eine zuverlässige Kommunikation zwischen Gerät und Steuerungssystem möglich ist.
Ein weiterer Aspekt der Anmeldung ist die Auswahl des passenden Entgeltmodells (zum Beispiel Modul 1 pauschal oder Modul 2 prozentual). Erst wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen, kann die Reduzierung der Netzentgelte gewährt werden.
Inbetriebnahme durch Fachpersonal gemäß § 14a
Nach der Anmeldung folgt die Inbetriebnahme. Diese darf ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen arbeiten mit einer Leistung von mindestens 4,2 kW und müssen korrekt in den bestehenden Netzanschluss integriert werden. Unsachgemäße Arbeiten könnten nicht nur die Sicherheit des Haushalts, sondern auch die Stabilität des Stromnetzes gefährden.
Das Fachpersonal stellt sicher, dass die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 14a EnWG) erfüllt werden und die Einrichtung technisch so vorbereitet ist, dass sie bei Bedarf auf die Steuerbefehle des Netzbetreibers reagiert. Dadurch wird im Fall einer Überlastung des Netzes eine Begrenzung auf 4,2 kW gewährleistet, ohne dass der Betrieb der Anlage komplett unterbrochen werden muss.
Vereinbarung mit dem Netzbetreiber
Ein wesentlicher Bestandteil der Inbetriebnahme ist die formale Vereinbarung mit dem Netzbetreiber. In dieser wird festgelegt, wie die Steuerung durch den Netzbetreiber im Detail erfolgt und welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben. Erst nach Abschluss dieser Vereinbarung können Betreiber von der Reduzierung der Netzentgelte profitieren.
Die Vereinbarung ist somit keine bloße bürokratische Formalität, sondern die rechtliche Grundlage, um an den neuen Regelungen gemäß § 14a EnWG teilzunehmen. Sie schafft Klarheit über die Kommunikation zwischen Verbraucher und Netzbetreiber, legt Verantwortlichkeiten fest und stellt sicher, dass die Anlagen im Einklang mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur betrieben werden.
Module für die Reduzierung der Netzentgelte
Ein zentrales Element der neuen Festlegungen der Bundesnetzagentur ist die finanzielle Entlastung von Haushalten und Unternehmen, die ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das Netz anschließen und deren Steuerung durch den Netzbetreiber zulassen. Im Gegenzug für die Begrenzung des Strombezugs im Fall einer Überlastung auf 4,2 kW erhalten die Betreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die neuen Regelungen nicht nur zu akzeptieren, sondern aktiv zu unterstützen.
Um diese Entlastung möglichst fair und flexibel zu gestalten, hat die Bundesnetzagentur verschiedene Modelle entwickelt, die in der Praxis als Module bezeichnet werden. BetreiberInnen können bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber entscheiden, welches Modell sie nutzen möchten.
Modul 1: Pauschale Reduzierung
Modul 1 sieht eine einfache und transparente Lösung vor. Haushalte und Unternehmen, die ab Januar 2024 beispielsweise eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Stromspeicher in Betrieb nehmen, erhalten eine pauschale Entlastung bei den Netzentgelten.
Der Vorteil dabei ist, dass die Höhe der Reduzierung unabhängig davon ist, wie oft oder wie intensiv die angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen tatsächlich genutzt werden. Ob ein Haushalt seine Wallbox täglich für ein Elektroauto nutzt oder nur gelegentlich, ist unerheblich – die Entlastung bleibt in jedem Fall gleich. Das macht dieses Modell besonders attraktiv für Betreiber, die Planungssicherheit wünschen und ihre Kosten von vornherein besser kalkulieren möchten.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung
Modul 2 ist flexibler, aber auch komplexer: Hier beträgt die Entlastung 60 % des Arbeitspreisanteils der Netzentgelte, also für jede verbrauchte Kilowattstunde. Dadurch profitieren insbesondere Haushalte und Unternehmen mit einem hohen Verbrauch steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.
Um dieses Modell nutzen zu können, ist jedoch eine separate Messung erforderlich, in der Regel über einen zusätzlichen Zähler, der den Stromverbrauch der steuerbaren Anlage (zum Beispiel Wärmepumpe oder Wallbox) getrennt erfasst.
Für BetreiberInnen mehrerer leistungsstarker Anlagen, wie beispielsweise einer Wärmepumpe und einer Ladeeinrichtung für E-Autos, kann Modul 2 besonders attraktiv sein. Denn hier orientiert sich die finanzielle Entlastung direkt am tatsächlichen Stromverbrauch dieser Geräte. Gleichzeitig steigt jedoch auch der administrative Aufwand, da der Netzbetreiber den Verbrauch gesondert erfassen und abrechnen muss.
Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte
Modul 3 ist seit April 2025 verfügbar und geht über die bisherigen Modelle hinaus. Die Netzentgelte werden hier abhängig von der tatsächlichen Netzauslastung gestaltet. Es wird zwischen Hochlast-, Standard- und Niedriglastzeiten unterschieden.
Für BetreiberInnen bedeutet das: Wer seine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher, bevorzugt in netzfreundlichen Zeiten nutzt, profitiert von deutlich günstigeren Netzentgelten. Umgekehrt fallen die Entgelte in Zeiten hoher Netzbelastung entsprechend höher aus.
Technische Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (iMSys), das eine zeitvariable Steuerung und Abrechnung ermöglicht.
Das Modell soll einerseits mehr Flexibilität schaffen und andererseits Anreize setzen, den Verbrauch stärker an das tatsächliche Netzgeschehen und die Einspeisung erneuerbarer Energien anzupassen. Damit trägt Modul 3 nicht nur zur Stabilität des Netzes bei, sondern kann auch die Akzeptanz der VerbraucherInnen erhöhen, da der eigene Beitrag zur Energiewende direkt spürbar wird.
Vorteile und Chancen der Neuregelung im Überblick
Die Neuregelung nach § 14a EnWG ist nicht nur eine technische Vorgabe, sondern bringt auch spürbare Vorteile für alle Beteiligten. Sowohl private Haushalte als auch Unternehmen und Netzbetreiber, die für die Stabilität des Stromnetzes verantwortlich sind, profitieren davon.
Für Haushalte bedeutet die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung vor allem eine finanzielle Entlastung. Wer eine Wärmepumpe, eine Wallbox zum Laden von Elektrofahrzeugen oder einen leistungsstarken Stromspeicher nutzt und diese steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber anmeldet, kann sich über eine deutliche Reduzierung der Netzentgelte freuen. Das senkt die laufenden Stromkosten spürbar und macht die Investition in moderne Technik wirtschaftlich attraktiver.
Auch die Netzbetreiber selbst profitieren: Durch die Möglichkeit, den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen bei drohender Überlastung kurzzeitig auf 4,2 kW zu begrenzen, können sie die Netzstabilität sichern. So lassen sich teure Netzausfälle vermeiden und Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur können effizienter gesteuert werden.
Ein weiterer großer Vorteil ist die bessere Integration erneuerbarer Energien. Immer mehr Anlagen, wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, speisen ins Niederspannungsnetz ein. Gleichzeitig steigt der Verbrauch durch die Wärme- und Mobilitätswende. Mit steuerbaren Lasten können Schwankungen im Angebot erneuerbarer Energien besser ausgeglichen werden, da flexible Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge gezielt verschoben werden können.
Die neue Regelung führt nicht zuletzt zu einer steigenden Energieeffizienz. Durch die intelligentere Steuerung von Geräten und die Vermeidung von Lastspitzen sinkt der unnötige Stromverbrauch. Haushalte und Unternehmen nutzen die vorhandene Energie somit gezielter und nachhaltiger.
Unterm Strich schafft die Neuregelung somit eine Win-Win-Situation: VerbraucherInnen profitieren von niedrigeren Stromkosten, Netzbetreiber von stabileren Strukturen und die Gesellschaft insgesamt von einem stabileren, effizienteren und klimafreundlicheren Energiesystem.
Herausforderungen und Kritik
So wichtig die neuen Regelungen nach § 14a EnWG für die Energiewende sind, sie bringen auch Herausforderungen mit sich. Viele dieser Punkte betreffen nicht nur die Technik, sondern auch das Vertrauen der VerbraucherInnen und die praktische Umsetzung im Alltag.
Akzeptanz bei VerbraucherInnen
Einer der größten Kritikpunkte ist die mangelnde Akzeptanz. Viele Haushalte empfinden es als Eingriff in ihre Privatsphäre, wenn der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Steuerung ihrer Geräte übernimmt. Auch wenn die Festlegungen der Bundesnetzagentur klarstellen, dass eine vollständige Abschaltung nicht erlaubt ist und eine Mindestversorgung immer gewährleistet werden muss, bleibt bei einigen BetreiberInnen die Sorge bestehen, dass ihre Wärmepumpe, ihre Wallbox oder ihr Stromspeicher nicht jederzeit wie gewohnt arbeiten. Hier ist eine transparente Kommunikation entscheidend, um Vertrauen zu schaffen.
Technische Integration
Ein weiterer Knackpunkt ist die technische Integration. Noch sind längst nicht alle Geräte für eine Steuerung durch den Netzbetreiber vorbereitet. So nutzen manche Wärmepumpen proprietäre Schnittstellen, nicht jede Wallbox unterstützt die gängigen Standards und auch bei Stromspeichern gibt es teilweise Kompatibilitätsprobleme. In der Praxis bedeutet das, dass Betreiber beim Kauf sehr genau auf die unterstützten Schnittstellen achten müssen, damit die spätere Integration ins Niederspannungsnetz reibungslos funktioniert.
Komplexität bei Anmeldung und Modulen
Auch die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung sowie die Auswahl des passenden Netzentgelt-Moduls sind nicht trivial. Wer sich für Modul 1 (pauschale Reduzierung) oder Modul 2 (prozentuale Reduzierung) entscheidet, sollte die jeweiligen Vor- und Nachteile kennen. Ohne fachkundige Beratung laufen BetreiberInnen Gefahr, sich für eine Lösung zu entscheiden, die langfristig nicht zu ihrem Verbrauchsverhalten passt.
Sicherheit und Datenschutz
Nicht zuletzt ist auch die Sicherheit ein zentrales Thema. Da steuerbare Verbrauchseinrichtungen Daten mit dem Netzbetreiber austauschen, muss gewährleistet sein, dass diese Kommunikation nicht manipuliert oder missbraucht werden kann. Dafür sind verschlüsselte Protokolle, klare Verantwortlichkeiten und ein transparenter Umgang mit Verbrauchsdaten entscheidend. Andernfalls droht ein Vertrauensverlust, der die Verbreitung der Technologie bremsen könnte.
Übergangsfristen für Bestandsanlagen
Für BetreiberInnen von vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommenen Anlagen gelten Übergangsfristen. Diese dürfen bis Ende 2028 nach den alten Bedingungen betrieben werden. Ab 2029 müssen sie dann vollständig in die neuen Strukturen integriert sein und den neuen Regelungen nach § 14a EnWG entsprechen. Die Übergangszeit ist so gewählt, dass Haushalte und Unternehmen genügend Zeit haben, ihre Anlagen technisch und vertraglich anzupassen. Für viele bedeutet das, sich rechtzeitig mit Nachrüstungen oder einer Modernisierung der Geräte zu befassen.
Rolle des Netzbetreibers
Der Netzbetreiber ist die zentrale Schnittstelle, wenn es um die Umsetzung der neuen Vorgaben geht. Seine Aufgaben sind vielfältig und entscheidend für das Funktionieren der Steuerung:
- Er nimmt die Anmeldung neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen entgegen und prüft, ob die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Er sorgt für die Integration der Geräte ins Niederspannungsnetz, damit die Kommunikation zuverlässig funktioniert.
- Er übernimmt die Steuerung im Fall einer Überlastung und stellt sicher, dass die Begrenzung auf 4,2 kW korrekt umgesetzt wird.
- Er informiert die BetreiberInnen umfassend über die Festlegungen der Bundesnetzagentur, die Auswahl der Module und die Möglichkeiten zur Reduzierung der Netzentgelte.
Damit ist der Netzbetreiber nicht nur technischer Dienstleister, sondern auch Bindeglied zwischen Gesetz, Technik und Verbrauchern. Er trägt Verantwortung dafür, dass die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz praxistauglich umgesetzt werden und die Netzsicherheit jederzeit gewährleistet bleibt.
Fazit: Chancen nutzen, Herausforderungen meistern
Die neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Sie legen den Grundstein dafür, dass Wärmepumpen, Wallboxen für Elektroautos und Stromspeicher sicher ins Stromnetz integriert werden können.
Auch wenn es Herausforderungen bei der Anmeldung, der Technik und der Akzeptanz gibt, überwiegen die Chancen: Haushalte sparen Netzentgelte, das Netz bleibt stabil und die Wärmewende sowie die Elektromobilität kommen schneller voran.
Wer seine Geräte ab Januar 2024 in Betrieb nimmt oder eine Neuanschaffung plant, sollte sich daher frühzeitig mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur vertraut machen. So lassen sich Fehler vermeiden und die Vorteile der reduzierten Netzentgelte optimal nutzen.
FAQ
Was ist der Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Der Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen sieht reduzierte Netzentgelte vor, sofern der Netzbetreiber im Bedarfsfall deine Anlage steuern darf. Dadurch sinken Deine Stromkosten, während das Stromnetz gleichzeitig bei Überlastung stabilisiert wird. Grundlage ist § 14a EnWG.
Ist jede Wallbox eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Nicht jede Wallbox zählt automatisch zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Es gibt mehrere entscheidende Kriterien: So muss die Ladeeinrichtung eine Mindestleistung von 4,2 kW erreichen und über eine technische Schnittstelle zur Steuerung durch den Netzbetreiber verfügen. Viele moderne Modelle sind bereits für die Vorgaben nach § 14a EnWG vorbereitet und lassen sich problemlos integrieren. Ältere Geräte erfüllen diese Anforderungen oft nicht.
Woher weiß ich, ob meine Wärmepumpe steuerbar ist?
Ob eine Wärmepumpe steuerbar ist, erfährst Du beim Hersteller, in den technischen Unterlagen oder direkt beim Netzbetreiber. Entscheidend ist, ob die Anlage über eine geeignete Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung verfügt und gemäß § 14a EnWG betrieben werden kann. In vielen Fällen geben auch Fachbetriebe oder Energieberater eine klare Einschätzung, ob Deine Wärmepumpe die Anforderungen erfüllt.
Welche Geräte zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei EWE NETZ?
Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von EWE NETZ zählen Ladeeinrichtungen für Elektroautos mit einer Leistung ab 4,2 kW, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung sowie bestimmte Batteriespeicher. Diese Geräte können durch den Netzbetreiber bei hoher Netzauslastung gesteuert oder in ihrer Leistung reduziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Geräte technisch geeignet sind und ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

