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Einspeisevergütung 2023/2024 für Solaranlage & Balkonkraftwerk: Alles Wissenswerte

Author's iconDominik Broßell
Wirtschaftlichkeit
Lesezeit 12 Minuten
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Du möchtest eine Solaranlage in Betrieb nehmen und interessiert Dich für die finanziellen Vorteile? 

Es gibt zwei grundsätzliche Wege, von einer PV-Anlage zu profitieren: Entweder, Du verbrauchst Deinen Solarstrom selbst und musst so weniger Strom von Deinem Energieversorger beziehen, oder Du speist Deinen überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz ein und wirst dank der Einspeisevergütung auch 2023 dafür vom Staat entschädigt.

Viele Solaranlagen-BesitzerInnen nutzen eine Kombination beider Methoden, um das Maximum aus ihrer Anlage herauszuholen. Dabei qualifizieren sich kleinere Solaranlagen wie das Balkonkraftwerk mit einer maximalen Leistung von 600 Watt (ab Anfang 2024: 800 Watt) nicht für eine Einspeisevergütung. Hier gilt es, die Eigenverbrauchsquote zu optimieren und überschüssigen Solarstrom idealerweise in einem Balkonkraftwerk-Speicher für den späteren Gebrauch zu sammeln.

Vorweg sei gesagt, dass sich aufgrund der aktuell sehr hohen Strompreise der Eigenverbrauch von Solarstrom weitaus mehr rentiert als die Entschädigung durch die Einspeisevergütung. Das gilt für Solaranlagen jeglicher Größe.

Je effektiver Du Deinen Netzstrom mit eigens erzeugten Solarstrom ersetzt, desto früher amortisiert sich Deine Solaranlage. Bei Stecker-Solaranlagen bzw. Mini-PV-Anlagen kann Dir das bereits nach 5 Jahren gelingen. Probiere gerne unseren Ertragsrechner aus.

Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen?

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Entschädigung, die Anlagenbetreiber für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten. Sie wurde in vielen Ländern als Anreiz eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien wie Photovoltaik zu fördern und den Übergang zu sauberer Energie zu unterstützen.

Die Einspeisevergütung wird in der Regel von staatlichen oder regionalen Energiebehörden festgelegt und kann je nach Land, Region und Zeitpunkt unterschiedlich sein. Sie basiert oft auf einem festen Tarif pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) Solarstrom und wird für einen bestimmten Zeitraum garantiert.

Das Ziel der Einspeisevergütung besteht darin, die Kosten für die Investition in erneuerbare Energien auszugleichen und sicherzustellen, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen eine gewisse Rendite für ihre Investition erhalten. Im Laufe der Zeit können sich diese Vergütungen ändern, um den technologischen Fortschritt, die Marktentwicklung und die Kostensenkungen in der Photovoltaikbranche widerzuspiegeln.

Höhe der Einspeisevergütung 2023: Tabelle

Die Höhe der Einspeisevergütung 2023 wird von der Bundesnetzagentur bestimmt. Die aktuellen Vergütungen gelten seit Juli 2022 und sind bis 2024 gültig.

Die Einspeisevergütung ist von drei Faktoren abhängig:

  1. Leistung der Photovoltaik-Anlage(n)
  2. Teileinspeisung oder Volleinspeisung
  3. Klassische Einspeisevergütung oder Direktvermarktung

Einspeisevergütung für Teileinspeisung (2022/2023/2024)

Leistung der PV-AnlageKlassische Einspeisevergütung (Cent/kWh)Direktvermarktung (Cent/kWh)
bis 10 kWp8,208,60
bis 40 kWp7,107,50
bis 100 kWp5,806,20

Einspeisevergütung für Volleinspeisung (2022/2023/2024)

Leistung der PV-AnlageKlassische Einspeisevergütung (Cent/kWh)Direktvermarktung (Cent/kWh)
bis 10 kWp13,0013,40
bis 40 kWp10,9011,30
bis 100 kWp10,9011,30
Die Einspeisevergütung wird durch den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage bestimmt. Nach Festlegung bleibt dieser Betrag über einen Zeitraum von 20 Jahren unverändert bestehen.

Wie erhält man die Einspeisevergütung für Photovoltaik?

Wenn Du von der Einspeisevergütung profitieren willst, musst Du die Inbetriebnahme Deine Photovoltaikanlage anmelden. Diese Meldung erfolgt im Marktstammdatenregister  der Bundesnetzagentur.

Für die Auszahlung Deiner Einspeisevergütung ist dann Dein lokaler Stromnetzbetreiber zuständig, in dessen Netz Du letzten Endes Deinen Solarstrom einspeist. Für die Abrechnung gibt es derzeit zwei gängige Methoden, zwischen denen Dein Netzbetreiber wählt: 

Monatliche Abschlagszahlung und jährliche Abrechnung: In diesem Fall erhältst Du die Einspeisevergütung als monatliche Vorauszahlung. Dein Netzbetreiber schätzt die voraussichtlich eingespeiste Menge an Kilowattstunden Deiner Photovoltaikanlage. Am Ende des Jahres erfolgt eine konkrete Abrechnung, basierend auf den von Dir gemeldeten Zählerständen. Hierbei kann eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung erforderlich sein.

Monatliche Abrechnung: Hier wird der aktuelle Zählerstand Deines Stromzählers monatlich erfasst, und die zu zahlende Einspeisevergütung für den jeweiligen Monat wird ermittelt. Diese Vergütung wird im folgenden Monat ausgezahlt. Eine jährliche Abrechnung ist in diesem Fall nicht notwendig.

Lohnt es sich, die Einspeisevergütung 2023 zu nutzen?

Grundsätzlich gilt derzeit: Die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen ist nur bei größeren Anlagen (bis 10 kWp) wirtschaftlich sinnvoll. 

Eine Beispielrechnung: 

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 10 kWp beträgt der derzeitige Vergütungstarif 8,2 Cent pro Kilowattstunde (Stand Juli 2023). Im Vergleich dazu kostet Dich der Strom vom Netzanbieter derzeit durchschnittlich 34,96 Cent pro kWh (2. Halbjahr 2022). Es lohnt sich also mehr als viermal so viel, eine kWh Deines Stromanbieters zu sparen, als eine kWh Solarstrom vom Staat vergütet zu bekommen.

Erst bei größeren Anlagen fängt die Einspeisevergütung an, eine wichtige finanzielle Rolle zu spielen: Im Normalfall kann der erzeugte Solarstrom dann nicht mehr komplett im Haushalt verbraucht werden  und die Batterie-Speicherkapazität reicht nicht mehr aus, um den kompletten überschüssigen Solarstrom zu speichern.

Entwicklung der Einspeisevergütung und das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)

Im Jahr 2000 führte der Gesetzgeber die Einspeisevergütung ein, um alternative Energiequellen auf dem Markt zu etablieren, die ohne Unterstützung noch nicht wettbewerbsfähig waren. Dazu gehörte auch die Photovoltaik, bis dahin allenthalben eine Nischen-Energiequelle.

Die Einführung der Photovoltaik-Einspeisevergütung erfolgte im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023), das das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 ablöste. In diesem Jahr gab es einige Änderungen am EEG.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist in den letzten zwei Jahrzehnten ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Thema geworden. Für Bereiche wie Biomasse, Windenergie und Photovoltaik wurden die Vergütungssätze allerdings immer geringer. Im Jahr 2004 erreichte der Vergütungssatz mit über 50 Cent pro kWh seinen Spitzenwert, danach sackte er Jahr für Jahr ab, bis er um das Jahr 2020 herum auf unter 10 Cent fiel. Dieser schrittweise Rückgang der finanziellen Unterstützung wird auch als Degression bezeichnet.

Im Zuge des Osterpakets 2022 hat die Bundesregierung immerhin beschlossen, diese Degression bis zum Jahr 2024 auszusetzen. Gleichzeitig wurden die Vergütungssätze leicht angehoben. Allerdings nicht auf ein entsprechendes Niveau, dass sich die Einspeisung gegenüber dem Eigenverbrauch für die meisten Solaranlagen-BesitzerInnen rentieren würde.

Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem die Anlage in Betrieb genommen wurde. Das heißt, dass Du noch den leicht erhöhten Vergütungssatz aus dem Osterpaket 2022 "festmachst", wenn Du bis 2024 Deine neue Solaranlage anmeldest.

Wie wird sich die Einspeisevergütung 2023 / 2024 entwickeln?

Die derzeitigen Vergütungssätze und Regelungen gelten zunächst bis Januar 2024. Danach wirkt die mit dem Osterpaket 2022 in Kraft getretene Degressionsbremse zunächst nicht mehr. Es ist daher zu erwarten, dass die Einspeisevergütung 2024 weiter sinken wird. Gleichzeitig ist kaum denkbar, dass die Strompreise nicht weiter steigen werden.

Eigenverbrauch und Batteriespeicher für Solaranlagen werden somit immer wichtiger werden. 

Sollte der Gesetzgeber hier einlenken, die Degression erneut aussetzen, das EEG ändern oder andere Initiativen auf den Weg bringen, informieren wir Dich umgehend in unserem Blog.

Gilt die Einspeisevergütung 2023 / 2024 für Balkonkraftwerke?

Grundsätzlich spielt die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke keine Rolle. Denn: Solange Deine Solaranlage nicht mehr als 600 Watt erzeugt, gilt das Volumen des erzeugten Solarstroms als “nicht signifikant” und Deine Anlage wird als Mini-PV-Anlage klassifiziert. Dann kannst Du keine Vergütung für eingespeisten Solarstrom bekommen. Du “schenkst” quasi Deinen überschüssigen grünen Strom der Gesellschaft, was immerhin Deinen ökologischen Fußabdruck verbessert. Damit Du aber von Deinem Balkonkraftwerk auch finanziell profitierst, bist Du also angehalten, möglichst viel des erzeugten Solarstroms selbst zu verbrauchen.

Die Obergrenze ist seit dem Mai 2024 auf den europäischen Standard “Balkonkraftwerk 800 Watt” angehoben. Damit steigt auch das Potenzial für den Eigenverbrauch und Du kannst noch mehr Stromkosten sparen.

Tipp: Lieber Eigenverbrauch mit Balkonkraftwerk als geringe Einspeisevergütung

Die finanziellen Vorteile des Eigenverbrauchs im Vergleich zur Einspeisung ins Netz machen das Balkonkraftwerk äußerst attraktiv. Genauer gesagt: Die kosteneffektive und kompakte Stecker-Solaranlage macht die enttäuschend niedrige Einspeisevergütung vergessen.

Mit einer solchen Anlage erzeugst Du Solarstrom nämlich ausschließlich für Deinen eigenen Verbrauch. Sie kann auf Balkonen, Gartenflächen, Terrassen, Fassaden oder Dächern jeder Art installiert werden und zeichnet sich durch ihre benutzerfreundliche Plug-and-Play-Funktion aus. Das Balkonkraftwerk ist zudem durch vereinfachte Anmeldeverfahren besonders zugänglich. Lieferung, Installation in Eigenregie, Anschluss und Inbetriebnahme gelingt schon innerhalb kurzer Zeit. 

Überschüssigen Solarstrom sammelst Du einfach in einem kompakten Stromspeicher. Dann greifst Du darauf zurück, wenn Du den Strom auch tatsächlich verbrauchen kannst, anstatt ihn “gratis” dem Stromanbieter zu schenken.

FAQ: Das Wichtigste im Überblick

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2023?

Das hängt von einigen Faktoren ab. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 10 kWp beträgt der derzeitige Vergütungstarif 8,2 Cent pro Kilowattstunde (Stand Juli 2023).

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Entschädigung, die BetreiberInnen von Photovoltaikanlagen für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten.

Gibt es Einspeisevergütung für Balkonkraftwerk?

Nein. Solange Deine Solaranlage nicht mehr als 600 Watt erzeugt, gilt das Volumen des erzeugten Solarstroms als “nicht signifikant” und Deine Anlage wird als Mini-PV-Anlage klassifiziert. Das gilt in der Regel für Balkonkraftwerke.

Warum sinkt die Einspeisevergütung?

Die Degression der Einspeisevergütung wird mit den gesunkenen Anschaffungskosten von Solaranlagen argumentiert. Das Osterpaket 2022 stoppte bis 2024 die Degression und hob die Vergütungssätze leicht an.

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Dominik Broßell

Als Autor sammelte Dominik in unterschiedlichen Branchen Erfahrungen, bevor er in erneuerbaren Energien sein Herzensthema fand. Im priwatt-Blog informiert er regelmäßig über alles Wissenswerte rund um Solartechnik und Co.

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