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EEG 2023: Vergütung und Neuerungen ▷ Was sich für Dich ändert

Author's iconLukas Hoffmeier
PV-Markt
Lesezeit 9 Minuten
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Wegfall der EEG-Umlage, EEG 2023 Vergütung und Abschaffung der 70%-Regelung – alle Neuerungen für Dich im Überblick

Es sind turbulente Zeiten für die Energiebranche in Deutschland. Als Reaktion auf die steigenden Strompreise hatte die Bundesregierung bereits im April 2022 beschlossen, die sogenannte EEG-Umlage als Teil der Stromrechnung abzuschaffen. Ab 2023 tritt eine weitere Änderung für BetreiberInnen von Photovoltaik-Anlagen in Kraft: Die Abschaffung der 70%-Regelung.

Aber reicht das, um den teuren Strom erschwinglicher zu machen und was bedeutet das speziell für Dich als BesitzerIn einer Stecker-Solaranlage? In diesem Artikel erklären wir Dir alles Wichtige zum EEG 2023.

Durch die EEG-Umlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien und die voranschreitende Umstellung auf Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse finanziert werden. Seit dem Jahr 2000 wurde dieser auch als “Ökostromumlage” bezeichnete Betrag von allen StromkundInnen der Bundesrepublik Deutschland getragen. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 27. April entfiel der Beitrag ab 1. Juli 2022 für alle StromverbraucherInnen.

Was bedeutet ‘EEG’? 

Das seit dem 01. April 2000 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG regelt die Stromeinspeisung aus erneuerbaren Quellen und deren Zubau, aber legt auch die Einspeisevergütungen für Stromerzeuger fest. Wenn Du als BetreiberIn einer Ökostrom-Anlage – dazu zählen auch Stecker-Solaranlagen – den produzierten Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeist, wird er von den Übertragungsnetzbetreibern weiterverkauft. Du erhältst dann die gesetzlich festgelegte Vergütung. Im Jahr 2000 noch bei ungefähr 50 Cent pro Kilowattstunde gestartet, liegt sie heute allerdings bei weniger als 10 Cent pro Kilowattstunde Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Bei Bezugspreisen jenseits der 30 Cent kann die Einspeisevergütung bei der Nutzung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen also getrost ignoriert werden. 

Seit mehr als 20 Jahren wird mit der EEG-Umlage der Ausbau von erneuerbaren Energien und damit auch die Erzeugung von Ökostrom in Deutschland gefördert. Der für die Energiewende so wichtige Betrag kann dementsprechend nicht einfach ausgesetzt werden. Zukünftig wird die EEG-Umlage deswegen vollständig durch den Bundeshaushalt finanziert.

Wie hoch war die EEG-Umlage 2022?

2022 lag die EEG-Umlage bis zum Juli bei 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Nachdem die Werte zwischenzeitlich auf fast 7 ct/kWh anstiegen, waren sie damit 2022 auf dem tiefsten Wert seit 10 Jahren. Das liegt neben den hohen Einnahmen, die das EEG-Konto zuletzt hatte, auch am gestiegenen Preis an der Strombörse. Dieser wird durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ausgegliche. Dazu kommen Faktoren wie die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen und die Liquiditätsreserve des EEG-Kontos, die die Umlage beeinflussen. Die Höhe der EEG-Umlage wird jährlich im Oktober von den vier Übertragungsnetzbetreibern für das darauffolgende Jahr ermittelt.

Entlastung: Abschaffung der EEG-Umlage

Entfallen ist die Umlage des Erneuerbare Energien Gesetzes letztendlich aus dem gleichen Grund, der auch die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen seit einigen Jahren so lohnenswert macht: die steigenden Strompreise. Angesichts der anhaltenden Energiekrise muss die Bundesregierung die privaten Haushalte entlasten. Aus diesem Grund hat der Bundestag als Teil des ersten Entlastungspakets beschlossen, die EEG-Umlage ab 01. Juli 2022 abzuschaffen.

Die Einnahmeausfälle werden mittlerweile vollständig vom deutschen Staat getragen. Dazu wird das Sondervermögen “Energie- und Klimafonds” (EKF) herangezogen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde den Fonds mit 6,6 Milliarden Euro belasten wird.

Wie sieht die aktuelle Entwicklung der Strompreise genau aus?

Die Beschaffungspreise für Strom liegen derzeit auf einem Rekordhoch. Im August 2022 stieg der Preis für eine Megawattstunde, also 1000 Kilowattstunden Strom, auf über 550 € an. Zwischenzeitlich hatte das einen Preis von mehr als 55 Cent pro kWh zur Folge. Die teurere Stromproduktion hat zudem zur Folge, dass die höheren Beschaffungs- und Produktionspreise auch an Stromkunden und -kundinnen weitergegeben werden.

Übrigens: Mittlerweile liegt der durchschnittliche Strompreis bei 37,30 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist er selbst mit dem einberechneten Wegfall der EEG-Umlage seit Juli 2022 noch einmal angestiegen.

Was die zukünftige Preisentwicklung rund um Energie betrifft, kann nur schwer eine Aussage getroffen werden. Für Dich als LetztverbraucherIn wird es deswegen immer relevanter, eigenen Ökostrom mit Deiner Stecker-Solaranlage zu erzeugen und damit an der Energiewende teilzunehmen.

Wie setzt sich der Strompreis eigentlich zusammen?

Der Strompreis für EndverbraucherInnen besteht aus mehreren folgenden Komponenten, die in den vergangenen Jahren wechselnde Anteile hatten:

  • Staatlich veranlasste Preisbestandteile wie die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und verschiedenen Umlagen, zu denen bisher auch die EEG-Umlage gehörte
  • Preise für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms (an die Stromanbieter)
  • Entgelte für die Nutzung der Stromnetze (an die Netzbetreiber)
  • Verwaltungskosten der Stromversorgungsunternehmen

Du siehst, dass Strom beziehen eigentlich eine ziemlich umständliche Sache ist. Der Solarstrom einer Mini-PV-Anlage umgeht jedoch all diese Stationen und Du bist in der Lage, einen Teil des benötigten Stroms für Deinen Haushalt ganz einfach selbst zu erzeugen und zu verbrauchen.

Abschaffung der EEG-Umlage: Was Du erwarten kannst

Um sicherzustellen, dass der Wegfall der EEG-Umlage Dich als VerbraucherIn entlastet, sind Stromlieferanten per Gesetz dazu verpflichtet, die Absenkung der Strompreise an ihre KundInnen weiterzugeben. Gehen wir beispielhaft von einem 4-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von jährlich 3500 kWh bei einem durchschnittlichen Strompreis von 37 Cent aus, kannst Du im Vergleich zum Vorjahr durch den Abzug der EEG-Umlage (3,723 Cent pro kWh) Ersparnisse von ca. 130 Euro pro Jahr erwarten.

Wie ist der Wegfall der EEG-Umlage also einzuordnen?

Die vorausgegangene Rechnung zeigt bereits, dass die aus der wegfallenden EEG-Umlage resultierenden Ersparnisse im Vergleich zu den stark gestiegenen Stromkosten eher gering ausfallen. Wenn private Haushalte wirksam entlastet werden sollen, müssen also weitere Abgaben wie Stromsteuer oder Netzentgelte reduziert werden. Zudem zeigt das Thema die Notwendigkeit der Förderung von erneuerbaren Energien aus Wind, Wasser und vor allem Sonnenlicht. Denn mit einer Stecker-Solaranlage, wie Du sie in verschiedensten Ausführungen in unserem Shop findest, bist Du auch als MieterIn in der Lage, jährlich bis zu 200 Euro Stromkosten einzusparen. Das übertrifft die Ersparnisse durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich. So hilfst Du nicht nur Deinem Geldbeutel, sondern wirst auch selbst zu einem Teil der dringend notwendigen Energiewende.

EEG 2023 Vergütung: Höhere Beträge für eingespeisten Solarstrom

Um BetreiberInnen von Photovoltaik-Anlagen dafür zu entlohnen, dass sie ihren selbst erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, gelten seit dem 30. Juli 2022 erhöhte Vergütungssätze für PV-Anlagen. Wenn Du Deine Anlage also unter der Einspeisevergütung in Betrieb nehmen willst, kannst Du folgende Prämien erwarten:

  • Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung erhalten 8,60 Cent pro Kilowattstunde
  • Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten 7,50 Cent pro kWh
  • und Anlagen bis 750 Kilowatt erhalten 6,20 Cent pro kWh

Bei einer festen Einspeisevergütung (FEV) verringern sich die Werte laut Marktprämienmodell zudem um jeweils 0,4 Cent pro kWh. An BetreiberInnen, die den kompletten Solarstrom ihrer Photovoltaik-Anlage bis 300 Kilowatt einspeisen, wird zusätzlich eine Vergütung zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro kWh gezahlt. Zudem ist es möglich, zwei separate Photovoltaik-Anlagen zu betreiben – eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Hierbei ist jedoch eine jeweils eigene Messeinrichtungen zur separaten Abrechnung der Anlagen notwendig.

Wie eingangs erwähnt, sind diese Zahlen für Dich als Stecker-PV-BesitzerIn allerdings höchstens Randnotizen. Die Entwicklung der Vergütungssätze ist auf dem Papier zwar eine positive, allerdings liegt sie immer noch deutlich unter der Kostenbelastung durch die Bezugspreise für Strom. Dein Hauptaugenmerk bei der rentablen Nutzung Deiner Anlage sollte also weiterhin auf dem Eigenverbrauch liegen. Stecker-PV-Anlagen sind genau darauf ausgerichtet und ermöglichen Dir so die größtmögliche Menge Solarstrom zur Versorgung Deiner Stromverbraucher zu nutzen. Mehr dazu erfährst Du in unserem Beitrag zum Einspeisen oder Eigenverbrauch.

Abschaffung der 70%-Regelung bei PV-Anlagen

Für alle, die auf die Einspeisung des erzeugten Solarstroms setzen wollen, wurde mit dem EEG 2023 eine weitere Änderung verabschiedet und mit einer Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) sogar noch vorgezogen: Die Abschaffung der 70%-Regelung für Photovoltaik-Anlagen.

Was bedeutet die 70%-Regel bei Photovoltaik-Anlagen?

Die Angabe ‘70%’ bezieht sich auf die Wirkleistungsbegrenzung von Photovoltaik-Anlagen. Mit der Regelung soll dafür gesorgt werden, dass nur eine bestimmte Menge Solarstrom gleichzeitig in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Um eine lokale Überlastung des Stromnetzes abzufangen, durften private PV-Anlagen bis 25 Kilowatt Spitzenleistung demnach maximal 70% des erzeugten Stroms einspeisen.

Die Regelung dient vor allem als Absicherung für den Fall, dass in direkter Umgebung viele PV-Anlagen Strom erzeugen und einspeisen. Solaranlagen-BesitzerInnen mussten daher durch ein Smart-Meter oder eine Möglichkeit zur Fernsteuerung sicherstellen, dass die Einspeiseleitung entsprechend begrenzt ist

EEG 2023 und EnSiG-Novelle kippen die 70%-Regelung

Im Erneuerbare Energien Gesetz ist festgehalten, dass bis 2030 80% des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn auch private PV-Anlagen die maximale Leistung einbringen können. Deswegen wurde durch die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) die Begrenzung für Anlagen bis 25 kW aufgehoben, die seit dem 14. September 2022 neu in Betrieb genommen wurden.

Ab 01. Januar 2023 entfällt die 70%-Regel dann auch für Bestandsanlagen bis 7 kWp. Die pauschale Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% oder eventuelle technische Einrichtungen zur Fernsteuerbarkeit dürfen also entfernt werden. PV-Anlagen mit einer höheren Leistung können die Einspeisung über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) nachweisen, um befreit zu werden. Laut dem Erneuerbare Energien Gesetz ist der Verzicht auf die Begrenzung zudem mit dem lokalen Netzbetreiber abzuklären.

Aufgrund neuer Sanktionsregeln im EEG 2023 kamen bei BetreiberInnen von Stecker-Solaranlagen Sorgen über eine Strafe bei Nichtberücksichtigung der 70%-Regel auf. Mit der EnSiG-Novelle wird nun noch einmal deutlich, dass diese Sorge unbegründet ist: Deine steckerfertige PV-Anlage speist mit maximal 600 Watt ins Netz ein, wodurch Du ohnehin keine Wirkleistungsbegrenzung berücksichtigen musst. Weitere Themen rund um Balkonkraftwerke und Solaranlagen findest Du in unserem Blog.

FAQ: Alle Infos auf einen Blick

Was ist die EEG-Umlage?

Die Umlage des Erneuerbare Energien Gesetzes soll den Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanzieren. Bis Juli 2022 wurde die Umlage von allen StromverbraucherInnen der Bundesrepublik Deutschland getragen. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 27. April 2022 entfiel der Beitrag allerdings als Teil der Stromrechnung.

Was bedeutet es, wenn die EEG-Umlage wegfällt?

Der Wegfall der EEG-Umlage dient der Entlastung der VerbraucherInnen. Eine Abgabe auf der Stromrechnung ist seit Juli 2022 weniger zu zahlen. Die Einnahmeausfälle trägt dabei das Sondervermögen “Energie- und Klimafonds” (EKF) der Bundesregierung.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2023?

Seit dem 30. Juli 2022 gelten für Photovoltaik-Anlagen erhöhte Vergütungssätze. Bis zu einer Anlagenleistung von 10 Kilowatt werden 8,60 Cent pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom gezahlt. Anlagen bis 40 kW erhalten 7,50 ct/kWh und bis 750 kW sind es 6,20 ct/kWh.

Was besagt die 70%-Regelung?

Zur Netzstabilisierung dürfen bei Photovoltaik-Anlagen maximal 70% des erzeugten Solarstroms eingespeist werden. Für Neuanlagen bis 25 Kilowatt Leistung wurde dies ab dem 14. September 2022 abgeschafft. Ab dem 01. Januar fällt die 70%-Regelung auch für Bestandsanlagen bis 7 Kilowatt.

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Lukas HoffmeierGründer & CEO von priwatt

Ingenieur für Erneuerbare Energien (M.Sc.) und ausgebildeter Energieberater, der durch seine Erfahrung in der Energie- und Solarwirtschaft viel Wissen mitbringt, um als Überzeugungstäter die Energiewende voranzutreiben.

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