Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte: Alle Vorteile für Dich in der Übersicht

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Dominik Broßell

Redakteur

PV-MarktLesezeit 5 Minuten
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Für Balkonkraftwerke, die am und auf einem Haus befestigt wurden, gab es bis vor kurzem bestimmte baurechtliche Spielregeln zu befolgen. Stecker-Solaranlagen mit Glas-Modulen durften demnach nicht in einer Höhe von über 4 Metern montiert werden, weil sie Gegenstand der baurechtlichen Regelungen zur Überkopfverglasung waren.

Damit war es BesitzerInnen von hoch gelegenen Balkonen und Dächern bisher nicht möglich, Balkonkraftwerke mit modernen Glas-Modulen zu installieren.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat jetzt klargestellt: Balkonkraftwerke sind keine Bauprodukte. Damit sind sie kein Gegenstand der Regelungen mehr, die z.B. für größere Solaranlagen gelten.

Was bedeutet das im Kern?

  • Die Regelungen zur Überkopfverglasung gelten für Balkonkraftwerke nicht mehr. Du darfst Dein Balkonkraftwerk mit Glas-Modulen nun auch höher als 4 Meter anbringen.
  • Die 2-m²-Begrenzung für Solarmodule im Rahmen eines Balkonkraftwerks, das sich auf oder an einem Gebäude befindet, ist ebenfalls hinfällig.

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So kommuniziert das DIBt die neue Balkonkraftwerk-Regelung

Die Besonderheit der Klarstellung liegt darin, dass Balkonkraftwerke gemäß dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nicht als Bauprodukte im Sinne von Paragraf 2 Absatz 10 Nummer 1 MBO eingestuft werden.

Die Argumentation des DIBt basiert darauf, dass PV-Module bei einem Balkonkraftwerk "nicht dauerhaft in die bauliche Anlage eingebaut" sind. Im Gegensatz zu fest mit dem Stromkreis verbundenen Solaranlagen, bei denen die Verbindung nicht einfach aufgelöst werden kann, erlaubt das einfache Ziehen des Steckers bei Balkonkraftwerken, die Verbindung zur baulichen Anlage im Hinblick auf die Energieeinspeisung zu lösen.

Zusätzlich könne das Balkonkraftwerk "beliebig durch den Nutzer (z.B. bei Auszug eines Mieters) vom Balkon einfach und ohne großen Aufwand abmontiert werden".

Der wichtigste Satz ist: “Da [...] die PV-Module [eines Balkonkraftwerks] nicht dauerhaft in die bauliche Anlage eingebaut werden, sind sie keine Bauprodukte i.S.d. § 2 Abs. 10 Nr. 1 MBO.”

Dieser Satz ebnet nun den Weg für Balkonkraftwerke auf hohen Montageorten sowie für XL-Module über 2 m² auf und an Gebäuden.

Überkopfverglasung spielt für Balkonkraftwerke keine Rolle mehr

Bisher wurde allgemein angenommen, dass die baurechtlichen Bestimmungen des DIBt für Überkopfverglasung auch für Glas-Solarmodule im Rahmen eines Balkonkraftwerks gelten. Diese Regelung legt fest, dass Glas als Baumaterial ab einer Höhe von vier Metern nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden darf, um Passanten vor möglichen herabfallenden Glassplittern zu schützen.

Da die meisten Solarmodule diese Anforderungen entweder nicht erfüllen oder nicht entsprechend den Vorschriften zertifiziert sind, dürften sie nach strenger Auslegung nicht auf höher gelegenen Balkonen (ab 4 Metern) installiert werden. In solchen Fällen müssten Alternativen, wie beispielsweise Kunststoffmodule, in Betracht gezogen werden – so die bisherige Auffassung.

Weil Balkonkraftwerke aber allgemein keine Bauprodukte mehr sind, greift die Überkopfverglasung-Regelung für diese Anlagen gar nicht – damit entfällt die 4-Meter-Begrenzung.

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Der Wegfall der 2-m²-Begrenzung ebnet den Weg für XL-Solarmodule

Die Regelung bezüglich der maximalen Größe von Solarmodulen von 2 Quadratmetern ist hinfällig, zumindest für Balkonkraftwerke. Normalerweise erfordert die Montage von Solarmodulen mit einer Fläche über 2 Quadratmetern einen Verwendbarkeitsnachweis, insbesondere im Kontext von Solaranlagen. Diese Regelung gilt jedoch nicht mehr für Balkonkraftwerke, da sie nicht als Bauprodukte eingestuft werden.

Die Abgrenzung von Balkonkraftwerken zu herkömmlichen Solaranlagen ermöglicht somit die Montage von Modulen mit größerer Fläche, ohne dass ein sogenannter Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist.

Größere Solarmodule haben den Vorteil, mehr Platz für Solarzellen zu bieten und potenziell eine höhere Leistung zu erzeugen. Diese höhere Leistung ist besonders vorteilhaft in Situationen mit geringer Sonneneinstrahlung, wie im Winter oder bei bewölktem Himmel.

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Bisher konnten wir XL-Balkonkraftwerke nur für den Garten bzw. für eine Bodenfläche anbieten – alle höher gelegenen Montageorte hätten einen Verwendbarkeitsnachweis verlangt. Damit wäre das Plug-&-Play-Prinzip unserer Balkonkraftwerke nicht mehr aufgegangen.

Dank der Klarstellung des DIBt können wir nun endlich auch XL-Balkonkraftwerke fürs Flachdach anbieten – ein Modell, das von vielen unserer KundInnen angefragt wurde, ist jetzt endlich realisierbar.

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Gegenüber Norm-Modulen können XL-Module bis zu 30% mehr Strom erzeugen. Damit amortisieren sich XL-Balkonkraftwerke umso schneller, auch wenn die Anschaffungskosten zunächst höher sind.

Schließt Du zusätzlich einen Stromspeicher an und optimierst damit erheblich Deine Eigenverbrauchsquote, kannst Du im Jahr sehr viel Stromkosten sparen.

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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