Neues Gesetz für Balkonkraftwerke 2024: 800 Watt, Anmeldung, Montagehöhe und mehr. Alle Änderungen in der Übersicht!
Am 16. Mai 2024 ändert sich die Landschaft in Deutschland für Balkonkraftwerke: Die lang ersehnte höhere Einspeisegrenze von 800 Watt, eine vereinfachte Anmeldung, neue Regeln in puncto Montagehöhe und Modulgröße sowie erstmals eine Nennleistungsobergrenze von 2000 Wp.
Die neuen Regelungen im Zuge des Solarpakets I gelten ab dem 16. Mai 2024! Ab diesem Tag darf Dein Wechselrichter 800 Watt einspeisen.
Mehr Informationen erhältst Du in diesem Blogartikel.
Die kompakten Stecker-Solaranlagen haben in den letzten Jahren mehr als bewiesen, dass sie für die private Energiewende eine entscheidende Rolle spielen.
Und jetzt dürfen Balkonkraftwerke endlich mehr ihres Potenzials nutzen, mehr Energie einspeisen, müssen nicht mehr den Vorschriften für Bauprodukte folgen und profitieren von Erleichterungen in puncto Anmeldung.
Was das alles genau für Dich bedeutet, erfährst Du in diesem Artikel.
Entdecke gleich hier Dein neues Balkonkraftwerk:
Balkonkraftwerk 2024: Neue Regeln und Möglichkeiten für Deine Mini-PV-Anlage
Die stark vereinfachten Regeln für Balkonkraftwerke gegenüber größeren PV-Anlagen haben bis heute tausende Haushalte in Deutschland dazu befähigt, ihren eigenen umweltfreundlichen Solarstrom zu produzieren und damit einen bedeutenden Teil ihres Energiebedarfs zu decken.
Erst recht infolge der immer weiter steigenden Strompreise lohnt sich die gesteigerte Unabhängigkeit vom Netzstrom immer mehr. Solar war mit dem Aufkommen von Balkonkraftwerken plötzlich kein Privileg mehr von EigenheimbesitzerInnen mit einem entsprechend für Photovoltaik geeignetem Dach. Mittlerweile können fast alle mitmachen. Balkone, Flachdächer, Gärten, Schrägdächer und Fassaden wurden so zu grünen Kraftwerken.
Und deshalb werden diese Anlagen jetzt seitens der Regierung weiter gefördert: Auf Balkonkraftwerke kommen 2024 nämlich einige positive Änderungen und Neuerungen zu.
Übersicht: Alle Veränderungen und neuen Regelungen für Balkonkraftwerke ab 2024
800-Watt-Einspeisegrenze: Dein Balkonkraftwerk bzw. Dein Wechselrichter darf jetzt mehr Strom in die Steckdose einspeisen. Die bisherige Grenze von 600 Watt wird mit der Einführung der sogenannten Bagatellgrenze auf 800 Watt angehoben.
Die neuen Regelungen im Zuge des Solarpakets I gelten ab dem 16. Mai 2024! Ab diesem Tag darf Dein Wechselrichter 800 Watt einspeisen.
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Vereinfachte Regeln für die Anmeldung von Balkonkraftwerken: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Es ist somit nur noch eine Registrierung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) notwendig.
Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte: Dadurch greifen die Regeln zur Überkopfverglasung nicht mehr, sodass Balkonkraftwerke auch höher als 4 Meter montiert werden dürfen. Außerdem entfällt die Begrenzung der Modulgröße auf zwei Quadratmeter.
Nur noch insgesamt 2000 Wp Modulleistung: Balkonkraftwerke dürfen in der Gesamtnennleistung ihrer Solarmodule 2000 Wp (Watt Peak) nicht mehr überschreiten.
1. Endlich sind 800 Watt Einspeisung erlaubt
Bis Ende 2023 gilt noch die Einspeisegrenze von 600 Watt. Balkonkraftwerk-Wechselrichter müssen bis dahin noch so eingestellt sein, dass sie maximal diese Strommenge in die Steckdose fließen lassen. Stecker-Solaranlagen-Systeme, vor allem diejenigen mit mehr als 2 Solarmodulen, sind aber mittlerweile auch dank technischer Innovationen (Bifazialität, TOPCon-Zelltechnologie, etc.) zu viel mehr Output fähig. Die Regierung schuf so unweigerlich ein Bottleneck für zugänglichen privaten Solarstrom.
Das ändert sich jetzt: Zum Frühjahr 2024 darf Dein Wechselrichter endlich 800 Watt Solarstrom in die Steckdose einspeisen.
Die neuen Regelungen im Zuge des Solarpakets I gelten ab dem 16. Mai 2024! Ab diesem Tag darf Dein Wechselrichter 800 Watt einspeisen.
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Solltest Du einen Batteriespeicher haben, oder überschreitet die Modulleistung Deiner Anlage 960 Watt, was häufig bei Anlagen ab drei Modulen der Fall ist, kann es ratsam sein, sich von einer Elektrofachkraft vor einem Upgrade beraten zu lassen.
Weitere Informationen findest Du in diesem Artikel.
Dein Wechselrichter darf jetzt 800 Watt einspeisen. Ist er dafür bereit?
Besitzt Du bereits ein Balkonkraftwerk mit einem 800-Watt-fähigen Wechselrichter, darf dieser entsprechend hochgestellt werden. Betreibst Du noch eine Anlage mit 600W-Wechselrichter, lohnt sich die Erweiterung Deines Balkonkraftwerks für Dich: Entweder schließt Du einen Zusatz-Wechselrichter mit 200W Leistung an oder tauschst Deinen alten Wechselrichter mit einem neuen 800-Watt-Wechselrichter aus. Diese Option ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Dein alter Wechselrichter schon mindestens 5 Jahre in Betrieb ist.
Aber nicht nur das Upgrade Deines Wechselrichter-Systems lohnt sich. Mit einer Erweiterung Deines Balkonkraftwerks um mehr Solarmodule schöpfst Du die neue 800-Watt-Grenze noch effektiver aus. Und je mehr Solarstrom Du produzierst, desto mehr davon möchtest Du auch im Haushalt nutzen, um Deine Stromrechnung weiter nach unten zu bringen. Das macht einen Stromspeicher zur perfekten Lösung.
2. Die Balkonkraftwerk-Anmeldung wird vereinfacht
Bisher war es so: Wolltest Du ein Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen, musstest Du es bei zwei Instanzen anmelden: Einmal beim örtlichen Netzbetreiber (vor der Inbetriebnahme) und zusätzlich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (bis spätestens 1 Monat nach der Inbetriebnahme). Diese Spielregeln waren gegenüber größeren Solaranlagen (bei denen das Finanzamt eine größere Rolle spielt) so vereinfacht, dass Balkonkraftwerke in kurzer Zeit in Betrieb genommen werden konnten. Insbesondere, wenn unser kostenloser Anmeldeservice genutzt wurde.
Ab 2024 wird die Balkonkraftwerk-Anmeldung noch einfacher.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass künftig die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Das bedeutet auch, dass Du Dein Balkonkraftwerk vor der Inbetriebnahme streng genommen erstmal gar nicht anmelden musst. Die Registrierung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) darf nämlich auch bis zu 1 Monat nach Anschluss deiner Anlage erfolgen.
Damit ist es jetzt möglich, ein Balkonkraftwerk zu kaufen, zu montieren, in Betrieb zu nehmen und sich erst dann um die Anmeldung zu kümmern.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) wird vereinfacht
Der Registrierungsprozess im Marktstammdatenregister soll verkürzt werden, um den Aufwand sowohl auf Seiten der BetreiberInnen als auch bei der Bundesnetzagentur zu verschlanken. Zukünftig sind lediglich fünf Angaben für die Registrierung nötig statt bisher zwanzig – das dürfte einiges an Zeit und Mühe sparen.
3. Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte: Größere Module, höhere Montage
Streng genommen handelt es sich bei dieser Änderung um eine Klarstellung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vom August. Dort wurde festgelegt, dass Balkonkraftwerke keine Bauprodukte mehr sind.
Diese Klarstellung wird Balkonkraftwerke im Jahr 2024 und darüber hinaus in mehrerer Hinsicht bevorteilen:
- Die Bestimmungen bezüglich der Überkopfverglasung sind für Balkonkraftwerke nicht länger anwendbar. Es ist Dir jetzt erlaubt, Dein Balkonkraftwerk über eine Höhe von 4 Metern zu installieren.
- Außerdem entfällt die bisherige Beschränkung auf 2 Quadratmeter für Solarmodule, die Teil eines Balkonkraftwerks an oder auf einem Gebäude sind.
Ganz konkret ermöglichen diese Klarstellungen neue XL-Balkonkraftwerk-Modelle, so zum Beispiel das häufig angefragte XL-Balkonkraftwerk fürs Flachdach.
4. Die erlaubte Gesamtnennleistung eines Balkonkraftwerks beträgt jetzt 2000 Wp
Im Zuge der Änderungen hat die Bundesregierung festgelegt, dass ein Balkonkraftwerk in der Summe seiner Module nicht mehr als 2000 Wp (Watt Peak) installierte Nennleistung aufbringen darf.
Das betrifft Stand Jetzt XL-Balkonkraftwerke mit 4 Solarmodulen (je 550 Wp = insgesamt 2200 Wp). Nur noch bis Ende 2023 darfst Du ein solches Balkonkraftwerk anmelden. Möchtest Du also das Maximum an Leistungspotenzial aus einer als “Balkonkraftwerk” geltenden Solaranlage herausholen, ist Eile geboten: Mit der Verabschiedung des Solarpaket 1 Anfang 2024 durch den Bundestag wird dies nicht mehr möglich sein.
Meldest Du das 2200-Wp-starke Balkonkraftwerk allerdings vor diesem Datum an, betrifft Dich die kommende Einschränkung nicht. Das bedeutet auch: Das 2200-Wp-starke XL-Balkonkraftwerk mit 4 Modulen kann es nur noch in diesem kleinen Zeitfenster bis Jahresende geben.
Hier geht's zu Deinem neuen Balkonkraftwerk:
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wieviel Watt darf ein Balkonkraftwerk ab 2024 einspeisen?
Die Einspeisegrenze wird im Frühjahr 2024 auf 800 Watt angehoben. Gegenüber der alten 600-Watt-Grenze bedeutet das eine erlaubte Mehreinspeisung von 200 Watt. Dein Wechselrichter darf entsprechend neu eingestellt werden, sofern er 800 Watt unterstützt. Kann er dies nicht, empfehlen wir einen Zusatz-Wechselrichter mit 200 Watt oder den Kompletttausch Deines alten Wechselrichters – insbesondere, wenn er schon mehrere Jahre in Betrieb ist.
Die neuen Regelungen im Zuge des Solarpakets I gelten ab dem 16. Mai 2024! Ab diesem Tag darf Dein Wechselrichter 800 Watt einspeisen.
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Wie funktioniert die Balkonkraftwerk-Anmeldung ab 2024?
Dein Balkonkraftwerk muss nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden – innerhalb eines Monats nach dem Anschluss der Anlage. Die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
Wie hoch darf ich ein Balkonkraftwerk ab 2024 montieren?
Theoretisch so hoch wie Du möchtest. Weil die Bestimmungen zur Überkopfverglasung bei Balkonkraftwerken nicht mehr greifen (weil diese nicht mehr als Bauprodukte gelten), darfst Du Dein Balkonkraftwerk nun auch über die ursprünglich auf 4 Meter festgelegte Maximalhöhe anbringen.
Wie groß dürfen Balkonkraftwerk-Module ab 2024 sein?
Theoretisch gibt es keine Modulgrößen-Obergrenze mehr, weil Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte gelten. Bisher galt eine Maximalgröße von 2 m².
Wieviel Wp (Watt Peak) darf ein Balkonkraftwerk ab 2024 aufbringen?
Die Bundesregierung hat bestimmt, dass die Gesamtleistung der Module eines Balkonkraftwerks 2000 Watt Peak (Wp) nicht überschreiten darf. Diese Regelung betrifft speziell XL-Balkonkraftwerke, die aus vier Solarmodulen mit je 550 Wp bestehen, was in der Summe 2200 Wp ergibt. Solche Balkonkraftwerke können nur noch bis zum Inkrafttreten des Solarpakets I angemeldet werden.
Sind Balkonkraftwerke auch 2024 von der Mehrwertsteuer befreit?
Ja. Balkonkraftwerke sind und bleiben steuerfrei. Das heißt, auf Balkonkraftwerke gelten 0% Mehrwertsteuer, was sie für VerbraucherInnen möglichst günstig macht.