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Balkonkraftwerk anmelden 2024: Wir übernehmen die Registrierung Deiner Mini-Solaranlage – kostenlos!

Seit 2024 muss für die Anmeldung Deiner steckerfertigen Solaranlage nur noch ein Schritt ausgeführt werden: Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.


Wir übernehmen diese Registrierung für Dich, sodass Du direkt mit Deiner eigenen Stromerzeugung loslegen kannst. Alles, was Du brauchst, sind Deine Postleitzahl, Deine Bestellnummer und Deine E-Mail-Adresse.

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  • Kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister für Balkonkraftwerke bis 800 Watt Einspeiseleistung
  • Kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister & Vordruck zur Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkonkraftwerke über 2000 Watt Modulleistung
  • In wenigen Klicks schnell und einfach angemeldet

Deine Postleitzahl

Gib hier Deine Postleitzahl ein und erfahre direkt, ob für Deine Region eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.

Mit priwatt schnell und einfach zur Anmeldung Deiner Mini-PV-Anlage

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bestand in Deutschland bislang aus 2 Teilen: Der Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber und der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Seit 2024 ist bis zu einer kombinierten Solarmodulleistung von 2000 Watt nur noch die Registrierung im MaStR notwendig – wir übernehmen das komplett kostenlos für Dich.

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Online registrieren

Zuerst gibst Du Deine Postleitzahl und eine Reihe persönlicher und anlagenbezogener Daten wie die Bestellnummer Deines priwatt-Balkonkraftwerks an, Damit können wir Dich und Deine Mini-Solaranlage zuordnen.

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E-Mail erhalten

Nachdem Du die Daten an uns übermittelt hast, erhältst Du eine E-Mail, die Dir die Registrierung in unserem Anmeldeservice bestätigt.

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In die Energiewende starten

Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur übernehmen wir komplett kostenlos für Dich. Du kannst Deine Stecker-Solaranlage einfach anschließen und mit Deiner privaten Stromerzeugung loslegen. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, senden wir Dir eine Bestätigung für Deine Unterlagen zu.

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priwatt unterstützt Dich bei Rückfragen Deines Netzbetreibers

Bis 2000 Watt Modulleistung entfällt die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks beim lokalen Netzbetreiber. Trotzdem wird dieser durch die Registrierung im MaStR über Deine Anlage informiert und es kann sein, dass er sich im Nachgang bei Dir meldet. Wir unterstützen Dich weiterhin bei allen Schritten zu möglichen Forderungen Deines Netzbetreibers – kontaktiere dazu einfach unseren ExpertInnen-Support.

Starte jetzt den Anmeldeprozess Deiner Stecker-Solaranlage!

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Mini-PV-Anlagen vereinfacht anmelden

Mit einem Balkonkraftwerk, auch Mini-PV-Anlage genannt, erzeugst Du unkompliziert Deinen eigenen grünen Strom und speist ihn direkt in das Hausnetz ein. Dabei gilt eine wichtige Besonderheit: Im Gegensatz zu größeren Solaranlagen hast Du bei einem Balkonkraftwerk aufgrund der limitierten Einspeiseleistung von maximal 800 Watt als BetreiberIn die Möglichkeit einer vereinfachten Anmeldung.

Früher mussten Solaranlagen-BetreiberInnen im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz machen. Bis zu einer Maximalleistung von 1 Kilowatt verzichtet die Bundesnetzagentur allerdings auf die EEG-Datenerhebung, da der Strom von Balkonkraftwerken zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Das bedeutet für Dich, dass weniger Bürokratieaufwand anfällt und Dich ganz auf die private Stromerzeugung konzentrieren kannst. Du musst Dein Balkonkraftwerk nicht beim Finanzamt anmelden und auch die Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber ist seit 2024 mit der Verabschiedung des Solarpakets 1 nicht mehr notwendig.

Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

Jede Energie-Erzeugungsanlage – von der großen Windkraftanlage bis hin zum kleinen Balkonkraftwerk – muss in Deutschland im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vermerkt sein. Um sicher zu sein, solltest Du Deine Stecker-Solaranlage also auf jeden Fall anmelden – besonders wenn Du beispielsweise Fördergelder beantragen möchtest. Du musst allerdings nicht mit einer Strafe rechnen, wenn Du es nicht tust. Auch wenn die Bundesnetzagentur theoretisch ein Bußgeld basierend auf § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen darf.

Dein Balkonkraftwerk selbstständig anmelden

Auch wenn Du den priwatt-Anmeldeservice nicht nutzt, muss die Registrierung Deines Balkonkraftwerks keine Hürde für Dich darstellen. Du kannst Deine Mini-PV-Anlage selbstständig über das Marktstammdatenregister Service-Portal registrieren. Auch hier musst Du einige Angaben zu Deiner Person sowie zu Deiner Anlage machen. Dazu gehören:

  • Standortdaten
  • Kontaktinformationen
  • Technische Anlagendaten
  • Ggf. Unternehmensform

Wie lange dauert die Registrierung meines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister?

Mit der Registrierungshilfe des MaStR dauert die Registrierung Deines Balkonkraftwerks nur wenige Minuten. Du musst Dir nur ein Benutzerkonto bzw. einen MaStR-Zugang anlegen und im gleichen Zuge einen Administratoren für das Konto festlegen. Danach gibst Du noch ein paar Daten an und registrierst Dich selbst oder Dein Unternehmen als BetreiberIn des Balkonkraftwerks.

Was kostet die Registrierung meiner Anlage im MaStR?

Die Registrierung einer Stecker-Solaranlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist für Dich als BetreiberIn kostenlos.

EEG-Vergütung für Balkonkraftwerke nicht relevant

Grundsätzlich können BetreiberInnen von Solaranlagen eine Vergütung für die Einspeisung des erzeugten Solarstroms in das öffentliche Stromnetz in Anspruch nehmen. Dies geht jedoch mit Verpflichtungen einher, die das Angebot für ein Balkonkraftwerk mit maximal 800 Watt Einspeiseleistung unattraktiv werden lassen. Mini-PV-Anlagen sind für die Deckung des im Haushalt anfallenden Strombedarfs konzipiert. Der Grundgedanke ist also, dass Du indirekt durch Dein Balkonkraftwerk profitierst: So sorgt es dafür, dass Deine Stromrechnung durch den Eigenverbrauch des Solarstroms sinkt.

Auf diese Weise sicherst Du Dir wichtige Freiheiten für den Betrieb Deines Balkonkraftwerks:

  • keine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt
  • kein zusätzlicher Aufwand
  • höhere indirekte Vergütung durch Eigenverbrauch des Solarstroms

Balkonkraftwerk anmelden – unabhängig vom Stromzähler

Lange Zeit war der Stromzähler ein relevanter Aspekt, der beim Betrieb und der Anmeldung eines Balkonkraftwerks zu berücksichtigen war. Wer einen analogen Einrichtungszähler, auch “Ferraris-Zähler” genannt, im Haus verbaut hatte, musste diesen spätestens nach Aufforderung durch den Netzbetreiber austauschen lassen. Denn wenn Solarstrom, der nicht direkt im Haushalt von Verbrauchsgeräten genutzt wurde, in das öffentliche Stromnetz fließt, drehen analoge Einrichtungszähler rückwärts. Dies galt dann nach § 268 des StGB als "Fälschung technischer Aufzeichnungen" und wurde z. B. mit Bußgeldern bestraft.

Heute musst Du Dir darüber keine Gedanken mehr machen: Mit Verabschiedung des Solarpakets 1 durch die Bundesregierung sind rückwärtslaufende Stromzähler als Übergangslösung für Balkonkraftwerk-BetreiberInnen erlaubt – d.h. Du kannst Deinen alten Ferrariszähler weiter nutzen, auch wenn Dein Balkonkraftwerk gelegentlich Strom ins öffentliche Netz einspeist.

Da der Stromzähler in den meisten Fällen Eigentum des Messstellenbetreibers oder Deines Netzbetreibers ist, wird dieser sich bei Dir melden, um einen Zählerwechsel zu veranlassen. Bis 2032 müssen ohnehin laut Gesetz sogenannte Smart Meter, also digitale, vernetzte Messeinrichtungen in jedem Haushalt verbaut sein. Der Wechsel ist dabei für Dich i. d. R. kostenlos.

Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt 2024

Mit Inkrafttreten des Solarpakets 1 ist die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks beim lokalen Netzbetreiber nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der Registrierung im Marktstammdatenregister wird Dein Netzbetreiber dennoch über Deine Anlage informiert, sodass es sein kann, dass er sich im Nachgang bei Dir meldet. Einige Netzbetreiber fordern beispielsweise eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach der Norm VDE V 0628-1 für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage. Ein Schuko-Stecker wird dabei mitunter angefochten, obwohl dieser bereits von zahlreichen Haushalten sicher und rechtskonform für den Betrieb von Mini-PV-Anlagen verwendet wird. Dein Netzbetreiber darf allerdings keine Anforderungen an die Wahl der Steckvorrichtung für den Betrieb stellen. Die Wahl des Steckers liegt also ganz bei Dir.

Schon vor der Registrierung: Stecker rein und dank grünem Solarstrom langfristig sparen!

Der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber bringt für Dich einen weiteren Vorteil mit sich: Du kannst sofort, nachdem Du Dein Balkonkraftwerk erhalten hast, mit der Stromproduktion loslegen. Vorher musstest Du die Anmeldung beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme erledigen. Dieser Schritt entfällt jetzt und Deine private Energiewende wird für Dich noch einfacher.

Unsere Balkonkraftwerk-Komplettsets können ganz einfach selbst aufgebaut und angeschlossen werden – es wird keine Elektrofachkraft für die Installation benötigt. Du baust einfach die Module mitsamt der Halterung an Deinem gewählten Platz auf und verbindest sie mit dem Wechselrichter. Anschließend brauchst Du lediglich eine freie Steckdose, an die Deine Mini-PV-Anlage angeschlossen wird. Und schon kann’s losgehen.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur kann bis zu einem Monat nach der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks erfolgen. Wenn Du Dich für den Anmeldeservice von priwatt registriert hast, erhältst Du von uns eine Bestätigung für Deine Unterlagen, sobald der Eintrag im MaStR abgeschlossen ist. So einfach kann Energiewende sein!

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