Gesetzliche Regelungen 2024/2025 fürs Balkonkraftwerk: Wieviel Watt sind erlaubt?


Das Balkonkraftwerk ermöglicht vielen Solarenergie-Begeisterten, auch ohne eigenes Dach Energie aus Sonnenlicht zu erzeugen und im eigenen Haushalt zu nutzen. Alles, was Du brauchst, ist ein eigener Balkon mit Brüstung und idealerweise auftreffendes Sonnenlicht sowie eine Steckdose in der Nähe. Dann kannst Du schon mit Deinem eigenen Solarstrom einen Beitrag zur Energiewende leisten, unabhängiger vom Netzstrom werden und obendrein nach einer gewissen Zeit die Anschaffungskosten Deiner neuen Solaranlage amortisieren. Probiere doch gleich unseren PV-Ertragsrechner aus.

All die genannten Vorteile genießt Du natürlich umso mehr, je mehr Strom Deine Solaranlage erzeugt – bzw. erzeugen darf. Balkonkraftwerke bestehen aus bis zu vier Solarmodulen und sind somit als sogenannte Mini-Solaranlagen kategorisiert. Der Gesetzgeber hat hier eine Obergrenze von 800 Watt als Einspeiseleistung festgelegt, in diesem Rahmen darfst Du die Anlage selbst anschließen, in Betrieb nehmen und vereinfacht anmelden. Gemäß der Bestimmungen darf ein Wechselrichter, integraler Bestandteil eines jeden Balkonkraftwerks, eine maximale Ausgangsleistung von 800 Watt haben. Diese Obergrenze wurde im Mai 2024 von 600 auf 800 Watt angehoben.

Die gesetzlichen Regeln für Mini-Solaranlagen bzw. Balkonkraftwerke werden gelockert
Seit Mai 2024 ist es offiziell: Endlich sind 800 Watt Einspeisung erlaubt. Kaufst Du heute ein Balkonkraftwerk, ist der Wechselrichter in der Regel schon auf diese neue Grenze eingestellt. Das war ein erster wichtiger Schritt, um Millionen Privathaushalte dazu zu ermächtigen, selbst ins Thema Solarenergie einzusteigen. Für die zahlreichen Haushalte in Deutschland, die keine Möglichkeit haben, Solarmodule auf dem Dach oder im Garten zu montieren, allerdings über einen geeigneten Balkon verfügen, ist das Balkonkraftwerk die ideale Lösung.

Der herausragende Vorteil eines Balkonkraftwerks besteht darin, dass es sich problemlos durch Plug & Play anschließen und direkt nutzen lässt. Obwohl derzeit der Anschluss über einen herkömmlichen Schuko-Stecker bereits toleriert wird, plant die Bundesregierung, dieses Thema offiziell in die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 aufzunehmen. Dadurch sollen einheitliche Standards und Richtlinien für den Anschluss von Balkonkraftwerken festgelegt werden.
Diese Entwicklung sowie die Anhebung der Grenze auf 800 W sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zu mehr Stromverbrauch aus Solarenergie. So wird die Umwelt weiter entlastet und VerbraucherInnen wird ein Stück mehr Unabhängigkeit vom Stromnetzbetreiber ermöglicht. Auch für die Regierung ist das ein kleiner, aber wesentlicher Schritt hin zu den selbst gesteckten Klimazielen. Jedes Puzzleteil zählt.
Unter diesen Aspekten wird die Entwicklung der Balkonkraftwerk-Obergrenzen sehr wahrscheinlich nicht bei 800 Watt stehen bleiben. Was spricht gegen 900, 1000, 1200 Watt? Um als Gesellschaft die Energiewende zu meistern, müssen unnötige Barrieren aufgehoben und Regeln für private Solaranlagen gelockert werden. Kurzum: Als BesitzerIn eines Balkonkraftwerks informierst Du Dich am besten stetig über aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung!
Übersicht über die Leistungsstufen von Balkonkraftwerken und ihre Legalität
Viele Balkonkraftwerk-BesitzerInnen stellen sich die Frage, welche Leistung sie aus ihren Stecker-Solarmodulen herausholen dürfen und welche Photovoltaik-Strategie sie am besten verfolgen. Reicht das eigene Balkonkraftwerk für die eigenen Ansprüche oder muss doch eine größere PV-Anlage her?
1. Balkonkraftwerk mit 800 Watt – erlaubt?
Ja! Seit Mitte 2024 darf Dein Balkonkraftwerk die Einspeiseleistung-Obergrenze von 800 Watt nutzen . Dein Wechselrichter muss so eingestellt sein, dass er diesen nun höheren Rahmen einhält.
2. Balkonkraftwerk mit 900 Watt – erlaubt?
Nein, für sogenannte Mini-Solaranlagen, zu denen Balkonkraftwerke zählen, gilt eine Einspeisebestimmung von 800 Watt. Nur dann profitieren VerbraucherInnen von der vereinfachten Anmeldung und Installation. Bei einer Leistung über 800 Watt – 900 Watt überschreitet diese Grenze deutlich – entfällt dieses Privileg und es entstehen einige Hürden: Du musst die Anlage mit Hilfe einer Elektrofachkraft installieren. Außerdem fallen dann weitere Anmeldepflichten an, der Netzbetreiber wird Deine Anlage eindringlicher prüfen und auch das Finanzamt schaltet sich ein.
Weil sich dieser Aufwand nicht rentiert, möchtest Du Dich im Rahmen der erlaubten Einspeisevergütung von 800 Watt bewegen. Nach der Verabschiedung des Solarpaket 1 durch den Bundestag darfst Du 2024 immerhin 800 statt bisher 600 Watt einspeisen. In Zukunft ist es ebenfalls denkbar, dass die Grenze auch noch weiter nach oben verschoben wird – dann sind auch Balkonkraftwerke mit 900 Watt Leistung oder mehr realistisch.

3. Balkonkraftwerk mit 1000 Watt - erlaubt?
Nein, Balkonkraftwerke unterliegen einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt. Es ist natürlich legal, eine Solaranlage mit 1000 Watt oder mehr zu betreiben, allerdings entfallen dann die Privilegien im Rahmen einer sogenannten Mini-Solaranlage: Unkomplizierte Installation und Anmeldung mit wenigen bürokratischen Barrieren. Da die Anhebung der Obergrenze von Balkonkraftwerken auf 800 Watt schon stattfand, könnten weitere Anhebungen in Zukunft folgen. Es ist somit durchaus denkbar, dass Balkonkraftwerke in Zukunft bis zu 1000 Watt erzeugen dürfen. Halte Dich also über aktuelle Entwicklungen auf Gesetzesebene auf dem Laufenden.
4. Balkonkraftwerk mit 1200 Watt - erlaubt?
Nein, solange Du von den vereinfachten Rahmenbedingungen eines Balkonkraftwerks profitieren möchtest: Dann musst Du die Obergrenze von 800 Watt halten. Für eine Solaranlage mit 1200 Watt oder mehr musst Du für die Installation eine Fachexpertin oder einen Fachexperten für Elektrotechnik beauftragen. Außerdem ist die Anmeldung deutlich komplizierter und insgesamt gibt es viel mehr Bürokratie zu bewältigen. Für Mieter gibt es hier noch einige Hürden mehr zu bewältigen, bis eine größere Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden darf.
Übrigens: Es ist leider ebenfalls nicht erlaubt, zwei Balkonkraftwerke mit je 600 W Leistung zu betreiben, um auf 1200 W Gesamtleistung zu kommen. Pro Wohnung ist nämlich nur der Betrieb eines Balkonkraftwerks erlaubt.

FAQ: Das Wichtigste im Überblick
Ist ein Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt?
ja, für Balkonkraftwerke (Mini-Solaranlagen) gilt seit Mai 2024 die Einspeisegrenze von 800 Watt. Vor dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 hatte diese Grenze noch bei 600 Watt gelegen.
Ist ein Balkonkraftwerk 900 Watt erlaubt?
Nein. Aktuell gilt für Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen bzw. Mini-Solaranlagen) in Deutschland eine Einspeisegrenze von 800 Watt.
Ist ein Balkonkraftwerk 1000 Watt erlaubt?
Nein, gemäß den aktuellen Bestimmungen gilt in Deutschland für Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen bzw. Mini-Solaranlagen) eine Einspeisegrenze von 800 Watt.
Ist ein Balkonkraftwerk 1200 Watt erlaubt?
Nein, nach den derzeitigen Vorschriften in Deutschland dürfen Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen bzw. Mini-Solaranlagen) maximal 800 Watt in das Stromnetz einspeisen.