Balkonkraftwerk anmelden in Bayern – so geht’s!

Sandra
Redakteurin

Balkonkraftwerk anmelden in Bayern – so geht's!
Mit einem Balkonkraftwerk erzeugst Du auch in Bayern nachhaltigen Solarstrom, egal, ob zur Miete oder im Eigenheim. Vor dem Start muss Deine Anlage aber angemeldet werden. Hier erfährst Du Schritt für Schritt, wie das in Bayern funktioniert, und was speziell im Freistaat zu beachten ist.

So registrierst Du Dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister
Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) ist die Anmeldung deutlich einfacher. So geht's:
- Anmeldeprozess starten: Auf die Website des Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur gehen.
- Anlagentyp wählen: „Registrierung einer Anlage" und dann „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)".
- Benutzerkonto anlegen: Falls noch keins vorhanden, registrieren und persönliche Daten hinterlegen.
- Technische Angaben eintragen: Alle relevanten Daten zur Anlage erfassen (welche das sind, siehst Du weiter unten).
Danach ist Dein Balkonkraftwerk offiziell registriert. Ergeben sich später Änderungen, etwa durch einen nachgerüsteten Speicher, aktualisierst Du die Daten im MaStR. Den allgemeinen Leitartikel zur Anmeldung findest Du hier.

Ist die Anmeldung in Bayern anders?
Nein, die Anmeldung läuft in Bayern nach demselben bundeseinheitlichen Verfahren wie überall. Seit dem Solarpaket I reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim örtlichen Netzbetreiber entfällt vollständig; auch in Bayern gibt es dafür keine besonderen Vorgaben mehr.
Das gilt speziell in Bayern
Auch wenn die MaStR-Anmeldung überall gleich ist, ein paar bayerische Rahmenbedingungen sind gut zu kennen:
- Dein Netzbetreiber: In Bayern sind je nach Region unterschiedliche Verteilnetzbetreiber zuständig, etwa Bayernwerk Netz, LEW Verteilnetz (Schwaben), N-ERGIE Netz (Raum Nürnberg) oder die Stadtwerke München. Anmelden musst Du Dich dort zwar nicht mehr, über das MaStR wird Dein Netzbetreiber aber automatisch informiert und tauscht bei Bedarf Deinen Zähler.
- Bayerische Bauordnung: Bayern hat die sogenannte Drei-Quadratmeter-Regel übernommen. Damit sind auch größere Solarmodule mit über 2 m² Fläche problemlos zulässig. Praktisch, wenn Du auf leistungsstarke XL-Module setzt.
- Förderung: Eine landesweite Förderung speziell für Balkonkraftwerke gibt es in Bayern derzeit nicht, der größte Vorteil ist der Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer). Einzelne bayerische Kommunen bieten aber Zuschüsse an. Ein Blick auf die aktuellen Programme lohnt sich. Mehr dazu findest Du in unserem Artikel zur Förderung in Bayern.

Solarpaket I – was hat sich geändert?
Das Solarpaket I hat die Anmeldung erheblich vereinfacht. Die wichtigste Neuerung: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, Du registrierst Dein Balkonkraftwerk nur noch im MaStR. Weitere Änderungen:
- Die zulässige Modulleistung wurde auf bis zu 2 kWp (2.000 Wp) erhöht.
- Die maximale Wechselrichterleistung liegt bei 800 Watt.
- Balkonkraftwerke dürfen übergangsweise auch mit einem alten, rückwärtslaufenden Ferraris-Zähler betrieben werden, ein sofortiger Zählerwechsel ist nicht mehr nötig.
Mehr dazu in unserem Artikel zu den gesetzlichen Änderungen für Balkonkraftwerke.

Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Die Registrierung im MaStR ist gesetzlich vorgeschrieben, weil die Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeisen kann. Über das MaStR erhält auch Dein Netzbetreiber die nötigen Informationen, etwa, um bei einem alten Ferraris-Zähler den Austausch zu veranlassen.
Welche Daten brauchst Du für die Anmeldung?
- Datum der Inbetriebnahme: Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach der ersten Nutzung erfolgen.
- Anzahl der Module: meist zwei bis vier, je nach Set auch mehr.
- Gesamt-Modulleistung (Wp): Summe aller Module. Beispiel: zwei Module à 445 Wp = 890 Wp. Maximal 2.000 Wp.
- Wechselrichterleistung: maximal 800 W (steht auf dem Gerät oder im Datenblatt).
- Zählernummer: auf dem Zähler oder der Stromrechnung.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Wer sein Balkonkraftwerk nicht innerhalb eines Monats im MaStR registriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, strafbar im strafrechtlichen Sinn ist das nicht, aber es ist bußgeldbewehrt. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt zwar theoretisch hoch, in der Praxis fallen die Beträge bei kleinen Balkonkraftwerken jedoch deutlich niedriger aus. Melde Deine Anlage einfach fristgerecht an, dann bist Du auf der sicheren Seite. Mehr dazu in unserem Artikel zur Meldepflicht. (Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.)
Welche Balkonkraftwerke müssen nicht angemeldet werden?
- Mobile Solaranlagen ohne festen Standort (z. B. auf dem Campingplatz oder im Wohnmobil).
- Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sind und ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen.
Fazit: In Bayern in wenigen Minuten erledigt
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist in Bayern so unkompliziert wie nie: Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt, Du registrierst Deine Anlage nur noch online im Marktstammdatenregister. Ein bayerischer Sonderweg existiert nicht, gut zu wissen sind aber der zuständige regionale Netzbetreiber, die Drei-Quadratmeter-Regel der Bauordnung und die kommunale Förderlage.