Garantie
Priwatt GmbH Garantiezertifikat
(Stand 15.01.2021)
Priwatt GmbH, Schillerstraße 4, D-04109 Leipzig (nachfolgend auch: PRIWATT) gewährt dem jeweiligen Käufer des PRIWATT-Solarpaketes, unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer, in Form eines selbständigen Garantieversprechens eine beschränkte Garantie nach den Bestimmungen dieses Garantiezertifikates.
1. Garantieumfang
PRIWATT garantiert für den Fall, dass die Funktionsfähigkeit des PRIWATT-Solarpaketes während der Garantiezeit laut Ziffer 2 durch Material- oder Verarbeitungsfehler dauerhaft beeinträchtigt ist, dass PRIWATT nach eigenem Ermessen entweder:
(1) die mit Material- oder Verarbeitungsfehlern behafteten Originalbauteile des PRIWATT-
Solarpaketes im Austausch gegen gleichwertige Originalbauteile oder
(2) das mit Material- oder Verarbeitungsfehlern behaftete PRIWATT-Solarpaket insgesamt im Austausch mit einem gleichwertigen Produkt oder
(3) das mit Material- oder Verarbeitungsfehlern behaftete PRIWATT-Solarpaket gegen Erstattung des Kaufpreises laut dem Kaufvertrag des Käufers zurücknimmt.
PRIWATT ist im Rahmen der Garantieleistung berechtigt:
(1) neue, wiederverwertete oder überholte Original- bauteile zu verwenden;
(2) Originalbauteile zu verwenden, die optisch von den beim Käufer verwendeten Originalbauteilen des PRIWATT-Solarpaketes abweichen;
(3) Originalbauteile zu verwenden, die nicht der Version der bei dem Käufer verwendeten Originalbauteile des PRIWATT-Solarpaketes entsprechen, jedoch baugleich, oder eine Verbesserung des zuvor verwendeten Bauteils sind. Der Anspruch aus der Garantie besteht nur, soweit PRIWATT mit dem Austausch das Eigentum an dem ausgetauschten Originalbauteil/PRIWATT Solarpaket übertragen wird.
Die Garantie umfasst nur den reinen Austausch einzelner Originalbauteile des Solarpaketes, den reinen Austausch des PRIWATT-Solarpaketes insgesamt oder die Rücknahme des PRIWATT-Solarpaketes, nicht jedoch die Übernahme der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch der Originalbauteile oder des PRIWATT-Solarpaketes anfallen. Kosten in diesem Sinne sind insbesondere sämtliche Material- und Personalkosten sowie Versandkosten, die für die Demontage, den Austausch, die Neuinstallation der Originalbauteile oder des PRIWATT-Paketes entstehen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit zur Übernahme dieser Kosten.
Im Garantiefall übernimmt PRIWATT jedoch die anfallenden Transportkosten, soweit der Kunde seinen Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat oder eine Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benennt. Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben die Versand- und Transportkosten vollständig selbst zu tragen.
PRIWATT übernimmt die beschränkte Garantie gegenüber dem Erstkunden (der „Käufer“), der für den eigenen Gebrauch eines der nachfolgend aufgeführten (und nur diese) Markenmodelle installiert (die „Produkte“):
priBasic, priBasic duo, priBasic Light, priBasic Light duo, priWall, priWall duo, priWall 90°, priWall duo 90°, priRoof, priRoof duo, priFlat, priFlat duo, priLight, priLight 45°, priLight Duo, priLight Duo 45°, priBalcony, priBalcony 45°, priBalcony duo, priBalcony duo 45°, priFlex.
2. Garantiezeit
Die Garantiezeit des PRIWATT-Solarpaketes beträgt, beginnend mit dem Datum des Vertragsabschlusses für den Erstkauf des Käufers, zehn (10) Jahre. Ausgenommen davon ist das dreiadrige Anschlusskabel des Wechselrichters für die Steckdose.
Abweichend davon können einzelne Produktbestandteile eine längere Garantiezeit aufweisen, die in den folgenden Ziffern (1) und (2) beschrieben sind.
(1) Produktbestandteil Solarmodul:
PRIWATT garantiert weiterhin, dass der Leistungsverlust, bezogen auf die anfänglich garantierte Stromleistung und definiert als Peak Power Watts Pmax (Wp) plus Peak Power Watts Pmax (Wp) multipliziert mit dem niedrigeren Limit der Stromleistungstoleranz Pmax (%) – wie im einschlägigen Produktdatenblatt genannt und gemäß den Standard-Testbedingungen (STC: Bestrahlung 1000W/m²,Temperatur 25°C,AM1.5) für das Produkt gemessen – folgende Werte nicht übersteigt: 2,5 % im ersten Jahr, danach 0,60% pro Jahr, endend mit 83,10% im 25. Jahr nach dem Tag des Garantiebeginns.
Maßgeblich ist ausschließlich die unter Standard-Testbedingungen von Trina Solar oder einem von Trina Solar bestellten und dem Käufer anerkannten Testinstitut gemessene aktuelle Stromleistung. (Anmerkung: Gemäß STC sollte die Unsicherheit des Messsystems in alle tatsächlichen Leistungsmessungen einbezogen werden.)
PRIWATT garantiert, dass die von ihr vertriebenen Solarstrommodule während eines Zeitraumes von zehn (10) Jahren, beginnend ab Lieferung durch PRIWATT an den Erstkäufer, frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind, die die Funktion wesentlich beeinträchtigen. Ein in der Funktion beeinträchtigender Fehler liegt z.B. in folgenden Fällen nicht vor: übliche Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, jegliche optischen Veränderungen, jegliche Veränderungen der Laminatsfolie oder des Folienverbundes, solange das Solarstrommodul sicher betrieben werden kann, etc. Insbesondere garantiert diese Produktgarantie kein bestimmtes Leistungsniveau, sondern die Leistung der Module wird nur, gesondert und abschließend gemäß den Bedingungen der Leistungsgarantie garantiert.
Die 10 Jahre beschränkte Produktgarantie deckt Glasbruch nur insoweit ab, als der Bruch nicht auf einer äußeren Ursache beruht (d. h. nur der Bruch durch das Glas selbst oder das Modul ist abgedeckt).
Garantieleistungen hemmen weder den Ablauf der Garantiezeit noch bewirken sie den Neubeginn der Garantiezeit.