Solaranlage anmelden – so funktioniert’s für Anlagen über 2.000 Watt

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Dominik Broßell

Redakteur

SolaranlageLesezeit 6 Minuten
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Wenn Du eine Solaranlage mit mehr als 2.000 Watt Gesamt-Modulleistung installierst, gelten andere Regeln als für sogenannte Balkonkraftwerke. Um alle Vorteile wie die Einspeisevergütung zu sichern und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, musst Du Deine PV-Anlage richtig anmelden. Wir zeigen Dir Schritt für Schritt, wie das geht, und erklären Dir auch, was bei kleineren Anlagen unterhalb dieser Grenze gilt.

Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Ganz gleich, ob kleine Mini-PV-Anlage oder große Dachanlage: Jede ortsfeste Photovoltaikanlage muss offiziell registriert werden, und zwar bei:

Nur so kannst Du sicherstellen, dass Deine Anlage korrekt erfasst wird, Netzstabilität gewährleistet ist und Du bei Bedarf von Förderungen profitierst. Besonders wichtig: Die Registrierung muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen, sonst drohen Bußgelder oder der Verlust der Einspeisevergütung.

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Los geht's

Deine Photovoltaikanlage anmelden in 3 einfachen Schritten

1. Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Die Registrierung erfolgt online auf der Website der Bundesnetzagentur:

  • Wähle „Registrierung einer Einheit“ aus.
  • Gib Informationen wie Anlagengröße, Standort und Inbetriebnahmedatum ein.
  • Die Registrierung darf bereits 14 Tage vor Inbetriebnahme erfolgen, muss aber spätestens einen Monat danach abgeschlossen sein.

2. Anmeldung beim Netzbetreiber

Noch vor der Installation solltest Du Deinen Netzbetreiber informieren – idealerweise formlos per Mail oder über ein Onlineformular. Wichtig:

  • Nach der Inbetriebnahme musst Du eine Fertigmeldung inkl. Inbetriebnahmeprotokoll einreichen.
  • Der Netzbetreiber prüft, ob ein geeigneter Stromzähler vorhanden ist und veranlasst ggf. einen Austausch.

3. Zusätzliche Hinweise für größere Anlagen

Bei größeren Solaranlagen gelten teilweise weitere Anforderungen:

  • Gewerbeanmeldung: Ab einer Leistung über 30 kWp oder bei einem Jahresgewinn über 24.500 €.
  • Speicherpflichten: Batteriespeicher müssen separat im Marktstammdatenregister registriert werden, auch bei späterer Nachrüstung.
  • Elektrofachkraft: Die Anmeldung und Inbetriebnahme sollte durch eine eingetragene Elektrofachkraft erfolgen.

So läuft die Anmeldung bei kleinen Anlagen < 2.000 Watt

Für Balkonkraftwerke gelten seit Mai 2024 deutlich vereinfachte Regeln. Diese Mini-Solaranlagen dürfen:

  • eine Gesamt-Modulleistung von bis zu 2.000 Watt haben
  • eine Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt aufweisen

Alles dazu kannst Du im ausfährlichen Ratgeber zur Anmeldung von Balkonkraftwerken nachlesen.

Hier geht's zu den priwatt Balkonkraftwerken

Fazit: Solaranlage anmelden – die Anmeldung ist Pflicht!

Während Du bei Balkonkraftwerken dank Solarpaket 1 von einem vereinfachten Verfahren profitierst, ist bei Anlagen über 2.000 Watt etwas mehr Bürokratie nötig. Dafür sicherst Du Dir aber auch alle Vorteile, von Einspeisevergütung bis Netzsicherheit.

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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