Energiepauschale und Energie-Entlastungen: Der Rückblick – und was Dir heute wirklich hilft

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Dominik Broßell

Redakteur

RechtlichesLesezeit 9 Minuten
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Steigende Energiepreise haben in den Jahren 2022 bis 2024 für viel Verunsicherung gesorgt und der Staat hat mit einer ganzen Reihe von Entlastungen gegengesteuert. Inzwischen sind fast alle dieser Maßnahmen ausgelaufen. Höchste Zeit für einen ehrlichen Rückblick: Was gab es wirklich, wer hat profitiert, und vor allem: Wie senkst Du Deine Stromkosten heute dauerhaft, ganz ohne befristete Zuschüsse?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Energiepreispauschale (EPP) war eine einmalige Zahlung im Jahr 2022 – keine dauerhafte oder jährlich wiederkehrende Leistung.
  • Beschäftigte erhielten 300 € (September 2022), Rentner:innen 300 € (Dezember 2022), Studierende und Fachschüler:innen 200 €.
  • Die Antragsfristen sind längst abgelaufen (für Studierende z. B. am 30. September 2023).
  • Strom- und Gaspreisbremse liefen Ende 2023 aus und wurden nicht verlängert.
  • Die Inflationsausgleichsprämie (bis 3.000 € steuerfrei) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 zahlen – sie war freiwillig und galt nur für Angestellte.
  • Fazit heute: Die verlässlichste Entlastung kommt nicht vom Staat, sondern vom eigenen Dach oder Balkon.

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Die Energiepreispauschale (EPP): eine Einmalzahlung aus 2022

Um die stark gestiegenen Energiepreise abzufedern, führte die Bundesregierung 2022 die Energiepreispauschale ein. Wichtig, und in vielen Ratgebern falsch dargestellt: Es war eine einmalige Zahlung, keine laufende „Pauschale 2024".

So sah die EPP konkret aus:

  • Beschäftigte: 300 € brutto, ausgezahlt im September 2022 automatisch über den Arbeitslohn (steuerpflichtig).
  • Rentner:innen: 300 € im Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen (steuerpflichtig).
  • Studierende und Fachschüler:innen: 200 € einmalig, auf Antrag über eine eigene Online-Plattform (steuerfrei).

Die Antragsfristen sind mittlerweile alle verstrichen. Eine neue Energiepauschale ist derzeit nicht geplant.

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Preisbremsen: geholfen 2023, ausgelaufen Ende 2023

Zur größten Entlastung gehörten die Strom- und Gaspreisbremse, finanziert aus dem 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm. Sie deckelten den Preis für einen Grundbedarf von 80 % des bisherigen Verbrauchs:

  • Strompreisbremse: 40 Cent/kWh für 80 % des Verbrauchs.
  • Gaspreisbremse: 12 Cent/kWh für 80 % des Verbrauchs.

Beide Bremsen galten von 2023 an und endeten am 31. Dezember 2023. Eine ursprünglich diskutierte Verlängerung bis März 2024 kam nicht zustande, weil der finanzierende Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschlossen wurde. Seit dem 1. Januar 2024 gelten also wieder die vollen Vertragspreise. (Mehr dazu in unserem Artikel zur Abschaffung der Strompreisbremse.)

Inflationsausgleichsprämie: nur für Beschäftigte

Zusätzlich konnten Arbeitgeber ihren Angestellten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € steuer- und abgabenfrei zahlen, im Zeitraum von Oktober 2022 bis Dezember 2024. Diese Prämie war allerdings freiwillig und galt ausschließlich für Beschäftigte, nicht für Rentner:innen oder Selbstständige.

Und das oft genannte „Klimageld"?

Ein pauschales „Klimageld", das die Einnahmen aus dem CO₂-Preis an die BürgerInnen zurückzahlt, wurde politisch mehrfach angekündigt, bislang aber nicht ausgezahlt. (Der „Klimabonus", der gelegentlich damit verwechselt wird, ist eine österreichische Leistung.)

Was Dich heute wirklich entlastet: Dein eigener Strom

Die staatlichen Hilfen waren befristete Krisenmaßnahmen, die meisten sind Geschichte. Wer seine Stromkosten dauerhaft senken will, setzt deshalb besser auf die eigene Erzeugung. Ein Balkonkraftwerk ist dafür der einfachste Einstieg:

  • Du produzierst Deinen eigenen Solarstrom und ersetzt teuren Netzstrom, Jahr für Jahr.
  • Dank 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik zahlst Du keine Umsatzsteuer auf Anlage und Zubehör.
  • Mit einem Speicher nutzt Du Deinen Solarstrom auch abends und steigerst Deinen Eigenverbrauch deutlich.
  • Ein Balkonkraftwerk amortisiert sich – je nach Standort – oft schon nach wenigen Jahren und läuft danach quasi gratis.

So machst Du Dich unabhängiger von Preissprüngen und befristeten Zuschüssen und leistest gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz.

Fazit: Rückblick mit klarer Lehre

Die Energiepreispauschale und die Preisbremsen haben in der akuten Energiekrise 2022/2023 geholfen, heute sind sie ausgelaufen. Statt auf die nächste staatliche Einmalzahlung zu warten, lohnt sich der Blick aufs eigene Dach oder den Balkon: Eigener Solarstrom ist die Entlastung, die dauerhaft bleibt.

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Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch eine Energiepauschale?

Nein. Die Energiepreispauschale war eine Einmalzahlung aus dem Jahr 2022; eine neue Pauschale ist aktuell nicht geplant.

Kann ich die EPP heute noch beantragen?

Nein. Alle Antragsfristen (u. a. für Studierende bis 30. September 2023) sind abgelaufen.

Gelten die Strom- und Gaspreisbremse noch?

Nein, beide endeten am 31. Dezember 2023 und wurden nicht verlängert.

Wie senke ich meine Stromkosten dauerhaft?

Am wirksamsten mit eigener Solarstromerzeugung, etwa über ein Balkonkraftwerk, ideal ergänzt um einen Speicher.

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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