Dank neuem Gesetz dürfen Eigentümergemeinschaften Balkonkraftwerke jetzt nicht mehr verbieten.
Bisher durfte eine Eigentümergemeinschaft die Installation eines Balkonkraftwerks verbieten. Wenn Du in einem Mehrfamilienhaus lebst, warst Du deshalb immer auf den guten Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft angewiesen.
Bis jetzt! Denn am Donnerstag, dem 04.07.2024, wurde ein neues Balkonkraftwerk-Gesetz vom Bundestag verabschiedet, das das Mitspracherecht von Vermietungen und Eigentümergemeinschaften erheblich einschränkt.
In diesem Artikel erfährst Du alle relevanten Informationen zur neuen Richtlinie und vor welchen Sonderregelungen Du Dich trotzdem noch in Acht nehmen musst, wenn Du ein Balkonkraftwerk installieren möchtest.
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Darf die Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten? – das war der bisherige Stand
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist für die Installation eines Balkonkraftwerks keine Genehmigung von Netzbetreibern oder der Bundesnetzagentur notwendig. Dennoch konnten andere HausbewohnerInnen die Installation über eine Mehrheitsentscheidung in der Eigentümergemeinschaft stoppen oder untersagen.
Der Grund? Wenn ein Balkonkraftwerk im Außenbereich montiert wird, gilt das als bauliche Veränderung, die die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erfordert. Dasselbe gilt für Vermietungen und andere Wohnungseigentümer.
Auch wenn einzelne Gerichtsurteile den Aufbau eines Balkonkraftwerks trotz Verbot der Eigentümergemeinschaft zuließen, gab es für MieterInnen in Deutschland bisher kein Recht auf ein Balkonkraftwerk.
Bei fehlender Zustimmung war der Rückbau des Balkonkraftwerks erforderlich
Wenn das Balkonkraftwerk trotz der fehlenden Zustimmung der Eigentümergemeinschaft installiert wurde oder das Einverständnis später zurückgezogen wurde, war der Rückbau der Mini-Solaranlage Pflicht.
Diese Rechtsunsicherheit war vielen MieterInnen, aber auch Umweltvereinen wie dem Bundesverband Solarwirtschaft schon länger ein Dorn im Auge.
Das ist die aktuelle Gesetzeslage nach der neuen Richtlinie
Mit dem neuen Balkonkraftwerk-Gesetz hat die Politik endlich auf diese Forderungen reagiert:
Das neue Gesetz nimmt Balkonkraftwerke in den sogenannten Katalog der privilegierten Maßnahmen auf. Dort werden spezielle bauliche Veränderungen aufgelistet, die nicht einfach durch Eigentümergemeinschaften oder die Vermietung blockiert werden können. Dazu gehören z.B. auch Umbauten zur Barrierefreiheit, ein besserer Internetanschluss oder die Installation einer Ladestation für E-Autos.
Eine Eigentümergemeinschaft kann die Installation eines Balkonkraftwerks daher nur noch unter bestimmten Umständen, z.B. wegen Einschränkungen beim Denkmalschutz, verbieten. Dieses Gesetz beseitigt eine bedeutende Barriere für Mini-Solaranlagen. Denn Balkonkraftwerke sind insbesondere für Mieter attraktiv, denen oft der Platz für größere Photovoltaiksysteme fehlt.
Eine weitere Verbesserung nach dem Solarpaket 1 im Juni 2024
Das neue Gesetz ist Teil einer umfassenden Initiative zur Reduzierung der Bürokratie bei Solaranlagen. Schon im Juni 2024 wurde das lang erwartete Solarpaket 1 verabschiedet, welches unter anderem die Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke vereinfachte und die maximale Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt anhob.
Das zeigt klar, dass die Bedeutung von Balkonkraftwerken für die deutsche Energiewende erkannt wurde und auch in Zukunft entscheidende politische Maßnahmen zur Förderung der privaten Stromproduktion folgen werden. In unserem Blog halten wir Dich weiterhin über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden.