Energy Sharing: Solarstrom mit den Nachbarn teilen

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Sandra

Redakteurin

UmweltLesezeit 13 Minuten
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Energy Sharing bedeutet: Du teilst Deinen überschüssigen Solarstrom über das öffentliche Stromnetz mit Deinen Nachbarn, ohne selbst zum Energieversorger zu werden. Geregelt ist das in § 42c EnWG; die Regelung gilt in Deutschland seit dem 1. Juni 2026. Klingt nach Energiewende zum Anfassen, oder? Im Prinzip ja, in der Praxis gibt es allerdings noch einige Hürden, die Du kennen solltest, bevor Du loslegst.

Dieser Ratgeber erklärt, was Energy Sharing ist, wie es sich von Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung unterscheidet, welche technischen Voraussetzungen Du brauchst, und für wen sich das Modell heute schon lohnt, und für wen eben noch nicht.

Warum Energy Sharing noch nicht alltagstauglich wirkt

Energy Sharing ist seit dem 1. Juni 2026 geltendes Recht, aber in der Praxis noch längst nicht für jeden nutzbar. Die technische Infrastruktur hinkt dem Gesetz hinterher, und viele Netzbetreiber haben ihre Prozesse noch nicht vollständig aufgebaut.

Das größte Problem ist die Verwechslung mit bereits bestehenden Modellen. Viele Menschen denken, Energy Sharing sei dasselbe wie Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Das führt zu falschen Erwartungen, und oft zu Enttäuschung, wenn klar wird, dass beim Energy Sharing volle Netzentgelte und Abgaben anfallen und es keine staatlichen Zuschüsse gibt.

Hinzu kommt: Für die Teilnahme an Energy Sharing ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway) zwingend erforderlich. Ende 2025 waren laut Bundesnetzagentur aber erst rund 5,5 % aller deutschen Messlokationen mit einem solchen System ausgestattet. Die technischen Marktprozesse sind bei vielen Netzbetreibern noch nicht etabliert – die Umsetzung braucht also noch Zeit.

Die häufigsten Missverständnisse rund um Energy Sharing

Bevor wir ins Detail gehen, räumen wir die wichtigsten Irrtümer aus dem Weg:

  • „Energy Sharing ist doch dasselbe wie Mieterstrom." Nein, Mieterstrom (§ 42a EnWG) und GGV (§ 42b EnWG) sind interne Modelle, der Strom bleibt im Gebäude. Beim Energy Sharing fließt der Strom über das öffentliche Verteilnetz und verlässt die Grundstücksgrenze.
  • „Der Strom fließt direkt von meinem Dach zum Nachbarn." Physikalisch nicht ganz, der Strom wird über das öffentliche Netz geleitet und nur mengenmäßig zugeordnet, also bilanziell, nicht über ein privates Kabel.
  • „Wer Strom teilt, wird zum Energieversorger." Falsch, es gibt keine Vollversorgungspflicht und keine klassischen Lieferantenpflichten.
  • „Geteilter Strom ist automatisch günstiger." Leider nicht so einfach, denn Netzentgelte, Umlagen und Steuern fallen weiterhin an, genau wie bei normalem Netzstrom. Die vollständige Gegenüberstellung der drei Modelle findest Du weiter unten.

Energy Sharing im Detail: Die drei Modelle richtig verstehen

In Deutschland gibt es seit 2026 drei verschiedene Modelle, um Solarstrom mit anderen zu teilen. Die Abgrenzung ist entscheidend, denn je nach Deiner Situation ist ein anderes Modell die bessere Wahl.

Mieterstrom nach § 42a EnWG: Für Vermieter mit hohem Aufwand

Beim klassischen Mieterstrom bleibt der Strom aus erneuerbaren Energien innerhalb eines Gebäudes. Anlagenbetreiber werden dabei zu Energieversorgern, mit allen Pflichten, die dazugehören: Vollversorgungspflicht, Abrechnungspflicht, regulatorische Anforderungen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG: Die praktische Alternative

Die GGV ist seit Mai 2024 durch das Solarpaket I in Kraft und funktioniert ebenfalls innerhalb eines Gebäudes, aber ohne die Vollversorgungspflicht des Mieterstrommodells. Jede:r BewohnerIn behält seinen eigenen Reststromvertrag mit einem regulären Lieferant.

Es gibt keinen Mieterstromzuschlag, dafür ist der Aufwand deutlich geringer. Für HausbesitzerInnen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist die GGV heute oft die praktikabelste Lösung. Pilotprojekte, etwa in Hannover-Linden oder Peine, zeigen, dass sich damit typischerweise ein Drittel bis 40 % des Strombedarfs im Gebäude decken lassen.

Energy Sharing nach § 42c EnWG: Das neue Modell ab Juni 2026

Energy Sharing nach § 42c EnWG wurde am 13. November 2025 vom Bundestag beschlossen; die EnWG-Novelle trat am 22. Dezember 2025 in Kraft, und Energy Sharing gilt seit dem 1. Juni 2026. Deutschland setzt damit, rund fünf Jahre verspätet, EU-Recht um (RED II und die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019/944).

Vergleich: Mieterstrom vs. GGV vs. Energy Sharing

Die drei Modelle richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und unterscheiden sich in wesentlichen Punkten.

KriteriumMieterstrom (§ 42a)GGV (§ 42b)Energy Sharing (§ 42c)
NetznutzungGebäudeinternGebäudeinternÖffentliches Verteilnetz
VollversorgungspflichtJaNeinNein
Staatlicher Zuschlag2,28–2,57 ct/kWh, 20 JahreKeinerKeiner
BürokratieSehr hochModeratModerat bis hoch
Smart Meter nötig?Nein (aber empfohlen)Ja (Viertelstundenmessung)Ja (zwingend)
NetzentgelteEntfallen (intern)Entfallen (intern)Fallen an (öffentliches Netz)
ReststromvertragIm Mieterstrommodell integriertEigenständig beim BewohnerEigenständig beim Abnehmer
In Kraft seitMehrere JahreMai 20241. Juni 2026
Ideal fürVermieter mit Gebäude-PVWEGs, MehrfamilienhäuserNachbarschaften, Genossenschaften, Quartiere

Energy Sharing Rollout: Wann gilt was?

Energy Sharing kommt in zwei Stufen. Hier der Zeitstrahl der wichtigsten Meilensteine:

DatumMeilenstein
Mai 2024GGV (§ 42b EnWG) tritt in Kraft durch Solarpaket I
13. November 2025Bundestag beschließt § 42c EnWG
22. Dezember 2025EnWG-Novelle tritt in Kraft
1. Juni 2026Stufe 1: Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets
1. Juni 2028Stufe 2: Energy Sharing auch über direkt benachbarte Bilanzierungsgebiete derselben Regelzone hinweg

Ab 2026 ist Energy Sharing also zunächst nur innerhalb eines Bilanzierungsgebiets möglich. Das bedeutet: AbnehmerInnen müssen im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers liegen. Ein Bilanzierungsgebiet ist dabei in der Regel deutlich größer als eine einzelne Nachbarschaft, es kann das gesamte Netzgebiet eines Verteilnetzbetreibers umfassen. Erst ab 2028 werden die Grenzen noch weiter gefasst.

Für wen lohnt sich Energy Sharing heute schon?

Gut geeignet für:

  • AnlagenbesitzerInnen mit regelmäßigem Überschuss: Wer eine PV-Anlage betreibt und mehr Solarstrom erzeugt als selbst verbraucht, kann den Überschussstrom an Nachbarn weitergeben, und dafür mehr erhalten als die Netzeinspeisung bringt.
  • Energiegemeinschaften und Wohnungsbaugenossenschaften: Wer mehrere Gebäude im gleichen Quartier bündelt, kann Strommengen effizient verteilen. Energiegemeinschaften in Europa sind wichtig für die Energiewende und entwickeln sich schnell, in Österreich gibt es bereits zahlreiche Bürgerenergieprojekte zur gemeinsamen Nutzung von Solarstrom.
  • Nachbarschaften mit bestehender Kooperation: Zwei bis drei Einfamilienhäuser in der gleichen Straße, ein Haus hat eine große Solaranlage, die anderen profitieren. Energy Sharing ermöglicht es lokalen Erzeugern, ihren Strom an Nachbarn zu verkaufen oder zu teilen.
  • MieterInnen ohne eigenes Dach: Auch wer keine eigene Anlage besitzt, kann durch Energy Sharing an der Energiewende teilnehmen und von günstigerem lokalem Ökostrom profitieren.

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Für wen ist Energy Sharing noch nicht ideal?

  • Einzelhaushalte mit kleiner PV-Anlage: Der Abwicklungsaufwand (Verträge, Messung, Bilanzierung) steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.
  • Balkonkraftwerk-BetreiberInnen: Die Leistung ist zu gering, und die Smart Meter Pflicht macht das Ganze unverhältnismäßig aufwendig.
  • Alle, die sofort starten möchten: Der Smart Meter Rollout läuft noch, die technischen Prozesse bei vielen Netzbetreibern sind noch im Aufbau. Wer heute anfangen will, sollte die Lage in seiner Region beim zuständigen Verteilnetzbetreiber prüfen.

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Technische Voraussetzungen Energy Sharing

Ohne Smart Meter kein Energy Sharing, so einfach ist die Regel. Für die korrekte Zuordnung der Strommengen ist eine viertelstündliche Messung (alle 15 Minuten) erforderlich. Das leistet nur ein intelligentes Messsystem (iMSys), bestehend aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway. Smart Meter müssen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstundentakt erfassen.

Was Du tun kannst: Du hast das Recht, den Einbau eines iMSys bei Deinem Messstellenbetreiber zu verlangen. Dieser hat dann eine gesetzliche Frist von vier Monaten. Teilnehmer müssen ein intelligentes Messsystem installieren, das ist nicht verhandelbar.

Vertragsanforderungen: Teilnehmer benötigen zwei Lieferverträge für Energy Sharing. Zwischen AnlagenbetreiberInnen (Sharing-Lieferant) und einzelnen AbnehmerInnen sind laut § 42c Abs. 3 EnWG nötig:

  • Ein Sharing-Liefervertrag über die Stromlieferung, ein Energieliefervertrag muss den Preis für den Strom festlegen.
  • Ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung der erneuerbare Energien Anlage.

Zusätzlich behält jede:r AbnehmerIn seinen bestehenden Reststromvertrag mit einem regulären Stromversorger, als Fallback für Zeiten, in denen die PV Anlage nicht genug liefert.

Wirtschaftliche Einordnung: Lohnt sich Energy Sharing?

§ 42c EnWG enthält nach aktuellem Stand keine finanziellen Anreize vom Staat:

  • Es gibt keinen Zuschlag
  • Keine Förderung
  • Keine Vergünstigung bei den Netzentgelten

Geteilter Strom trägt die vollen Netzentgelte, Umlagen und Steuern, genau wie normaler Haushaltsstrom aus dem Netz.

Wo liegt dann der Vorteil?

Der Sharing-Preis ersetzt bei Abnehmern nur den Energieanteil seines Stromtarifs. Netzentgelte, Umlagen und Steuern (zusammen rund 24 ct/kWh) kommen unverändert obendrauf. Deshalb ist der Spielraum eng:

  • Für den BetreiberInnen lohnt sich Energy Sharing, sobald der Sharing-Preis über der Einspeisevergütung liegt (Anfang 2026 maximal 7,78 ct/kWh).
  • Für AbnehmerInnen lohnt es sich nur, wenn der Sharing-Preis unter dem Energieanteil seines Netzstroms liegt – also grob unter 13 ct/kWh. Denn erst dann ist sein Gesamtpreis (Sharing-Preis + Netzentgelte + Abgaben) niedriger als die rund 37 ct/kWh für normalen Haushaltsstrom.

Realistisch bewegt sich ein fairer Sharing-Preis damit in einem schmalen Korridor von etwa 8 bis 12 ct/kWh, deutlich mehr als die Einspeisung bringt, aber nur knapp unter dem Energieanteil des Netzstroms.

Energy Sharing kann die Amortisationszeit von PV-Anlagen verkürzen, vor allem für den BetreiberInnen. Experten und Genossenschaftsorganisationen schätzen aber, dass ein flächendeckender Massenmarkt frühestens ab 2029 realistisch ist.

Voraussetzungen:

  • Beschleunigter Smart Meter Rollout
  • Klare IT-Standards bei Netzbetreibern
  • Eine Reform der Netzentgelte
  • Einfachere Dienstleister-Angebote für die Abwicklung

Solange sich an den Netzentgelten nichts ändert, fehlt vielen Projekten schlicht der spürbare wirtschaftliche Vorteil auf der AbnehmerInnenseite. Realistische Alltagstauglichkeit eher 2027 oder später.

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1 – Nachbarschaft

Familie Rahn hat eine 10-kWp-Solaranlage auf dem Dach und erzeugt an sonnigen Tagen deutlich mehr Solarstrom als sie verbraucht. Familie Reinhard und Peter nebenan haben keine eigene Anlage. Über Energy Sharing kann Familie Rahn den Überschussstrom an ihre Nachbarn weitergeben. Statt 7,78 ct/kWh Einspeisevergütung vereinbaren sie einen Sharing-Preis von beispielsweise 11 ct/kWh. Für Familie Rahn ist das deutlich attraktiver als die Einspeisung. Familie Reinhard und Peter zahlen auf diese 11 ct zwar weiterhin Netzentgelte, Umlagen und Steuern, unterm Strich bleiben sie damit aber knapp unter dem normalen Haushaltsstrompreis. Die Optimierung zielt darauf ab, Erzeugung und Verbrauch vor Ort auszugleichen.

Beispiel 2 – Mehrfamilienhaus mit Nebengebäude

Ein Haus mit PV-Anlage versorgt über GGV bereits die BewohnerInnen im selben Gebäude. Das Nebengebäude auf dem Nachbargrundstück konnte bisher nicht einbezogen werden, mit Energy Sharing über das öffentliche Verteilnetz geht das jetzt.

Beispiel 3 – Wohnungsgenossenschaft

Die Genossenschaft betreibt einen Solarpark und verteilt den Strom auf mehrere Wohnblöcke im Quartier. Das Projekt BEG-Köllertal / WeShareEnergy zeigt, wie das funktionieren kann: Mit über 2.150 kWp Leistung tauschen Mitglieder Solarstrom untereinander. Auch in Bakum in Niedersachsen läuft ein Demonstrationsprojekt mit Gemeindeeinrichtungen, PV-Anlagen und Speichern. Durch die Teilhabe an Gewinnen steigt die Akzeptanz erneuerbarer Energien in der Region.

Kostenberechnung für Beispiel 1 (illustrativ, Sharing-Preis 11 ct/kWh):

PositionWert
Überschuss Familie Rahnca. 4.000 kWh/Jahr
Sharing-Preis11 ct/kWh
Einnahme für Familie Rahn440 €/Jahr (statt 311 € bei Netzeinspeisung mit 7,78 ct)
Mehrertrag Familie Rahn ggü. Einspeisungca. 130 €/Jahr
Bezug Familie Reinhardca. 2.000 kWh/Jahr
Effektiver Bezugspreis für Reinhard11 ct Sharing-Preis + ~24 ct Netzentgelte/Umlagen/Steuern ≈ 35 ct/kWh
Netto-Ersparnis für B ggü. 37 ct Netzstromca. 40 €/Jahr

Energy Sharing und Batteriespeicher

Energiespeicheranlagen sind beim Energy Sharing erlaubt, aber nur unter einer klaren Bedingung: Es darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien gespeichert werden. Ein Speicher, der auch Netzstrom aus fossilen Quellen aufnimmt, ist für Energy Sharing nicht zugelassen.

Ohne Speicher kann nur der Solarstrom geteilt werden, der genau in dem Moment erzeugt wird, in dem AbnehmerInnen ihn auch verbrauchen. Mit einem Batteriespeicher lassen sich Erzeugungsspitzen zwischenspeichern und zeitversetzt teilen, zum Beispiel der Mittagsüberschuss für den Abendverbrauch der Nachbarn. Das erhöht die nutzbaren Strommengen erheblich.

Energy Sharing fördert so den Ausbau erneuerbarer Energien, weil auch Strom geteilt werden kann, der sonst zu niedrigen Vergütungssätzen ins Netz eingespeist würde. Die Kombination aus Solaranlage, Speicher und Energy Sharing ist besonders für Genossenschaften und Quartiere interessant, die mehrere TeilnehmerInnen und Personen einbinden möchten.

Die optimale Dimensionierung hängt von der Größe der PV-Anlage, der Anzahl der AbnehmerInnen und dem typischen Verbrauch ab. Als Grundlage gilt: Der Speicher sollte groß genug sein, um den Überschuss der Mittagsstunden aufzufangen, aber nicht so groß, dass er sich wirtschaftlich nicht mehr rechnet.

Energy Sharing vs. Eigenverbrauch: Was ist besser?

Eigenverbrauch bleibt die wirtschaftlich attraktivste Nutzung von Solarstrom, daran ändert auch Energy Sharing nichts. Jede Kilowattstunde, die Du selbst verbrauchst, spart Dir den vollen Haushaltsstrompreis (ca. 37 ct/kWh). Beim Energy Sharing hingegen fallen Netzentgelte und Abgaben an, sodass der finanzielle Vorteil geringer ausfällt.

Wann lohnt sich Eigenverbrauch mit Speicher mehr?

  • Bei kleinen bis mittleren PV-Anlagen mit moderatem Überschuss
  • Wenn der Speicher den Eigenverbrauchsanteil auf 60–80 % steigert
  • Wenn keine geeigneten AbnehmerInnen in der Nachbarschaft vorhanden sind

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Wann wird Energy Sharing interessant?

  • Bei großen Anlagen mit hohem Überschuss, den auch ein Speicher nicht komplett auffangen kann
  • Wenn mehrere Haushalte im selben Bilanzierungsgebiet zusammenfinden
  • Wenn der Sharing-Preis deutlich über der Einspeisevergütung liegt

Fazit: Energy Sharing heute, morgen und 2028

Energy Sharing ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Deutschland – die Idee, Solarstrom mit den Nachbarn zu teilen, ist überzeugend. Das Gesetz steht, die Grundlage ist geschaffen. Aber: In der Praxis ist das Modell noch nicht für alle alltagstauglich. Der Stand beim Smart Meter Rollout, die vollen Netzentgelte und fehlende standardisierte Prozesse bei Netzbetreibern bremsen die Umsetzung.

Was sich ändern muss für die breite Nutzung:

Ein beschleunigter Smart Meter Rollout, eine Reform der Netzentgelte (damit sich das Teilen auch für AbnehmerInnen spürbar lohnt), klare IT-Standards bei Netzbetreibern und einfache Dienstleister-Angebote für die Abwicklung. Digitale Plattformen, wie sie etwa in Großbritannien bereits Haushalten ermöglichen, lokal produzierten Strom zu beziehen, könnten auch in Deutschland den Durchbruch beschleunigen.

Unsere Empfehlung:

  • Wenn Du ein Mehrfamilienhaus besitzt: Prüfe zuerst die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), das ist heute die praktikabelste Lösung für die Nutzung von Solarstrom innerhalb Deines Gebäudes.
  • Wenn Du Strom über Grundstücksgrenzen hinweg teilen willst: Bereite Dein Energy Sharing Projekt vor, Smart Meter beantragen, Nachbarn ansprechen, Region und Bilanzierungsgebiet prüfen.
  • Wenn Du in einer Genossenschaft oder Kommune aktiv bist: Energy Sharing bietet Dir die Chance, lokale Wertschöpfung zu steigern und die Stromkosten für alle Teilnehmer zu senken. Der Aufwand lohnt sich vor allem bei mehreren Gebäuden und Abnehmern.

Die zweite Rollout-Stufe ab Juni 2028 wird den Kreis möglicher Teilnehmer erheblich erweitern. Bis dahin gilt: Die Energiewende passiert nicht über Nacht, aber wer sich heute vorbereitet, ist morgen vorne dabei.

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Häufige Fragen

Was ist Energy Sharing einfach erklärt?

Energy Sharing bedeutet, Solarstrom mit Nachbarn zu teilen, ohne zum Stromanbieter zu werden. Der Strom fließt über das öffentliche Verteilnetz und wird mengenmäßig zugeordnet. Geregelt ist es in § 42c EnWG.

Wann gilt Energy Sharing in Deutschland?

Energy Sharing gilt seit dem 1. Juni 2026, zunächst innerhalb eines Bilanzierungsgebiets. Ab dem 1. Juni 2028 wird die Nutzung auch über direkt benachbarte Bilanzierungsgebiete derselben Regelzone möglich.

Was brauche ich für Energy Sharing?

Du brauchst eine erneuerbare Energien Anlage (z. B. PV-Anlage), ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway) und zwei Verträge mit jede:m AbnehmerIn: einen Sharing-Liefervertrag und einen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.

Lohnt sich Energy Sharing für Privatpersonen?

Aktuell nur eingeschränkt. Netzentgelte und Abgaben fallen vollständig an, sodass die Ersparnis auf der AbnehmerInnenseite klein bleibt. Für Unternehmen, Genossenschaften und Quartiere mit mehreren Teilnehmern ist das Modell attraktiver. Für Einzelhaushalte könnte es sich ab 2027 oder später lohnen.

Kann ich als Balkonkraftwerk-BesitzerInnen Energy Sharing nutzen?

Theoretisch ja, praktisch kaum sinnvoll. Die Leistung eines Balkonkraftwerks ist zu gering, und die Pflicht zur Installation eines Smart Meter Gateways macht den Aufwand unverhältnismäßig.

Was ist der Unterschied zwischen Energy Sharing und Mieterstrom?

Beim Mieterstrom bleibt der Strom im Gebäude, und BetreiberInnen werden zum Energieversorger. Beim Energy Sharing fließt der Strom über das öffentliche Netz, und BetreiberInnen bleiben EigenversorgerInnen, ohne Vollversorgungspflicht.

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SandraRedakteurin

Für mich ist die Energiewende kein neues Thema: Mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund und Fokus auf Nachhaltigkeit, regionale Wirtschaftskreisläufe und die Agenda 2030 schreibe ich seit 2022 über PV, Wärmepumpen und Balkonkraftwerke.

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