EEG-Umlage: Was sie bewirkt hat und warum sie abgeschafft wurde

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Sandra

Redakteurin

RechtlichesLesezeit 12 Minuten
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Vielleicht ist Dir aufgefallen, dass ein Posten auf Deiner Stromrechnung verschwunden ist: die EEG-Umlage. Seit 2022 gibt es sie nicht mehr. Hier erfährst Du kompakt, was dahintersteckt, warum sie wegfiel, und wie Du Deine Stromkosten heute mit eigenem Solarstrom senkst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EEG-Umlage finanzierte den Ausbau erneuerbarer Energien und wurde über den Strompreis auf alle VerbraucherInnen umgelegt.
  • Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und ist seit 2023 komplett von der Stromrechnung verschwunden.
  • Zuletzt lag sie bei 3,72 ct/kWh, ihr Wegfall entlastet einen Durchschnittshaushalt um rund 100 € pro Jahr.
  • Die Förderung erneuerbarer Energien läuft weiter, wird aber jetzt aus dem Bundeshaushalt finanziert.
  • Der größte Spar-Hebel für Dich ist heute nicht die Einspeisung, sondern der Eigenverbrauch Deines eigenen Solarstroms.

Was war die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage war eine gesetzliche Abgabe, die den Ausbau von Wind-, Solar- und anderen Ökostromanlagen finanziert hat. Das Prinzip: Strom aus erneuerbaren Anlagen wurde zu einem festen Satz vergütet. Die Differenz zwischen dieser Vergütung und dem Erlös an der Strombörse wurde über die Umlage auf alle LetztverbraucherInnen verteilt, also auch auf Dich, ganz ohne eigenes Windrad im Garten.

Warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?

Zwei Gründe kamen zusammen.

  • Erstens waren die Energiepreise 2022 stark gestiegen, und die Politik wollte Haushalte entlasten.
  • Zweitens ist der Ausbau der Erneuerbaren inzwischen so weit fortgeschritten, dass die Finanzierung nicht länger allein über die StromkundInnen laufen sollte.

Deshalb wurde die Umlage zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und anschließend ganz aus der Rechnung gestrichen. Die Förderung der Erneuerbaren läuft weiter, sie wird seitdem aus dem Bundeshaushalt getragen. Für Dich heißt das: eine Abgabe weniger auf jede Kilowattstunde.

Was bedeutet der Wegfall für Deine Stromkosten?

Der Umlage-Anteil von zuletzt 3,72 ct/kWh entfällt. Bei einem Verbrauch von rund 3.000 kWh im Jahr sind das etwa 100 € weniger, vorausgesetzt, die Ersparnis wird an Dich weitergegeben.

Wichtig zu wissen: Der Strompreis besteht aus vielen Bausteinen (Beschaffung, Netzentgelte, Steuern, Abgaben). Der Wegfall der Umlage ist ein Baustein weniger, aber Strom aus dem Netz bleibt teuer. 2026 liegt der Durchschnittspreis bei rund 37 ct/kWh. Genau hier setzt eigener Solarstrom an.

Was heißt das für Solaranlagen und die Einspeisung?

Der Wegfall der EEG-Umlage ändert nichts an der Einspeisevergütung, die ist weiterhin im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Wer eine PV-Anlage betreibt und Strom ins Netz einspeist, bekommt weiterhin eine feste Vergütung. Aktuell (2026) sind das bei Teileinspeisung rund 7,7 ct/kWh, bei Volleinspeisung rund 12,2 ct/kWh, mit halbjährlicher Absenkung.

  • Für klassische Dachanlagen ist die Einspeisevergütung ein netter Zusatz, aber kein großer Renditetreiber mehr.
  • Für Balkonkraftwerke lohnt sich die Vergütung in der Praxis nicht: Die Beträge sind minimal und der Aufwand steht in keinem Verhältnis. Hier zählt allein der Eigenverbrauch.

Der eigentliche Hebel: Eigenverbrauch statt Einspeisung

Die spannende Rechnung ist heute eine andere: Jede selbst erzeugte und selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom (rund 37 ct/kWh), während die Einspeisung nur wenige Cent bringt. Eigenverbrauch ist damit rund vier- bis fünfmal so wertvoll wie die Einspeisung.

So holst Du das Maximum heraus:

  • Verbrauch in die Sonnenstunden legen, Wäsche, Spülmaschine oder Laden von Geräten möglichst mittags.
  • Speicher ergänzen, um Solarstrom auch abends und nachts zu nutzen und den Eigenverbrauch deutlich zu steigern.
  • Intelligentes Energiemanagement nutzen, das den Strom dann einsetzt, wenn er erzeugt wird.

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Und die Kosten für die Anlage?

Ein zusätzlicher Vorteil unabhängig von der Umlage: Seit Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz, Du zahlst also 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage und Zubehör. Zusammen mit den in den letzten Jahren deutlich gesunkenen Anschaffungskosten ist der Einstieg in Solarstrom heute so günstig wie nie.

Fazit: Umlage weg – Chance da

Die EEG-Umlage ist Geschichte, und das ist eine gute Nachricht für Deine Stromrechnung. Die noch bessere: Der eigentliche Spar-Hebel liegt in Deiner Hand. Mit einer eigenen Solaranlage oder einem Balkonkraftwerk machst Du Dich unabhängiger von steigenden Strompreisen, und dank 0 % Mehrwertsteuer und gesunkener Preise lohnt sich der Einstieg mehr denn je.

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Häufige Fragen

Wann wurde die EEG-Umlage abgeschafft?

Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und ist seit 2023 vollständig von der Stromrechnung verschwunden. Die Förderung läuft über den Bundeshaushalt weiter.

Ändert sich dadurch meine Einspeisevergütung?

Nein, die Vergütung ist im EEG geregelt und vom Wegfall der Umlage unabhängig. Bestandsanlagen behalten ihre zugesicherten Konditionen.

Lohnt sich eine Solaranlage ohne EEG-Umlage noch?

Ja, mehr denn je. Der Wert liegt heute im Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis von rund 37 ct/kWh.

Bekomme ich für ein Balkonkraftwerk eine Vergütung?

Praktisch nein, die Beträge sind minimal. Ein Balkonkraftwerk rechnet sich über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung.

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SandraRedakteurin

Für mich ist die Energiewende kein neues Thema: Mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund und Fokus auf Nachhaltigkeit, regionale Wirtschaftskreisläufe und die Agenda 2030 schreibe ich seit 2022 über PV, Wärmepumpen und Balkonkraftwerke.

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