Dein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen? Was Du dazu wissen musst

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Dominik Broßell

Redakteur

BalkonkraftwerkLesezeit 5 Minuten
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Du hast in ein Balkonkraftwerk investiert, um Energiekosten zu senken? Gute Entscheidung! Doch wie sieht es eigentlich steuerlich aus, lässt sich Deine Mini-PV-Anlage absetzen?

1. Balkonkraftwerk steuerfrei kaufen: 0 % Mehrwertsteuer

Seit Januar 2023 ist der Kauf von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp von der Mehrwertsteuer befreit, Balkonkraftwerke fallen klar darunter. Das bedeutet: Du sparst beim Kauf 19 % der Anschaffungskosten, ganz automatisch. Ein echter Vorteil für alle, die ihren eigenen grünen Strom erzeugen möchten. Und das ist erst der Anfang.

2. Handwerkerkosten für die Montage absetzen

Lässt Du Dein Balkonkraftwerk professionell montieren, kannst Du zusätzlich Steuern sparen. Die Arbeitskosten für die Installation zählen zu den Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG. Konkret heißt das: 20 % der Arbeitskosten kannst Du von der Steuer absetzen, bis zu 1.200 € jährlich. Das gilt für Eigentümer:innen ebenso wie für MieterInnen.

Wichtig dabei:

  • Nur die reinen Arbeitskosten sind absetzbar, keine Materialkosten.
  • Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.
  • Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, bei Barzahlung entfällt die Absetzbarkeit.

3. Einkommensteuer: Deine Einspeisung ist steuerfrei

Früher konnte man kleine PV-Anlagen als Gewerbe anmelden und die Investitionskosten als Betriebsausgaben absetzen. Das lohnt sich heute nicht mehr:

Seit 2022 sind die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Seit dem 1. Januar 2025 gilt die 30-kWp-Grenze sogar einheitlich je Wohn- oder Gewerbeeinheit, unabhängig von der Gebäudeart. Für Dein Balkonkraftwerk bedeutet das:

  • Du musst die Einspeisung gar nicht mehr in Deiner Steuererklärung angeben, das spart Bürokratie.
  • Im Gegenzug kannst Du keine Anschaffungs-, Wartungs- oder Abschreibungskosten mehr als Betriebsausgaben geltend machen, weil kein steuerpflichtiger Gewinn mehr entsteht.

Unterm Strich ist das für die allermeisten eine klare Vereinfachung: kein Papierkram, keine Gewerbeanmeldung – und die beiden echten Vorteile (0 % MwSt beim Kauf und der Handwerkerbonus) bleiben Dir erhalten.

Mehr Details zur Steuerbefreiung findest Du in unserem Artikel zur Steuerbefreiung der PV-Anlage.

Ob steuerlich geltend gemacht oder nicht: Ein Balkonkraftwerk lohnt sich immer

Ein Balkonkraftwerk ist eine einfache und günstige Möglichkeit, Solarstrom selbst zu erzeugen, auch ohne große Dachfläche. Mit wenigen Komponenten (Solarmodule, Mikro-Wechselrichter, Halterung) speist Du Deinen Strom direkt ins Hausnetz ein, ganz unkompliziert über eine normale Steckdose.

Das Plug-&-Play-System ist schnell in Betrieb, spart Stromkosten und senkt Deinen CO₂-Fußabdruck. Ob auf dem Balkon, im Garten oder an der Fassade – Balkonkraftwerke sind flexibel einsetzbar und ideal für MieterInnen. Mit einem Balkonkraftwerk-Speicher optimierst Du zusätzlich Deinen Eigenverbrauch und sparst noch mehr.

Kurzum: Mit einem Balkonkraftwerk profitierst Du von grüner Energie und sparst langfristig Geld – eine Investition, die sich schnell bezahlt macht!

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Dominik BroßellRedakteur

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.

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