Marktstammdatenregister: Alle Infos auf einen Blick

Dominik Broßell
Redakteur

Alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Abkürzung: MaStR) registriert werden, auch Dein Balkonkraftwerk oder Deine Solaranlage. Wie das genau funktioniert und welche Regeln sonst noch für die Anmeldung Deiner PV-Anlage gelten, erfährst Du hier.
- Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
- Wie melde ich ein Balkonkraftwerk an?
- Wie melde ich eine Solaranalge an?
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist seit Anfang 2019 online und fungiert als zentrales, offizielles Register für alle Stroerzeugungsanlagen. Es ersetzt alle bisherigen Meldesysteme für PV-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) betrieben werden. Im MaStR müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen sowie Batteriespeicher erfasst werden. Ziel des Registers ist es, eine umfassende Übersicht über die mehr als drei Millionen dezentralen Anlagen in Deutschland zu bieten.
Das Marktstammdatenregister soll viele Informationen zum Strommarkt in einer umfangreichen Datenbank zusammenfassen und öffentlich zugänglich machen. Das vereinfacht Meldeverfahren und spart bürokratischen Aufwand. Eine präzise Kenntnis der Standorte und Größen aller deutschen Anlagen ist auch wichtig, für die Planung und Ausbau des Stromnetzes und andere politische Initiativen, z. B. das Solarpaket 1.
Wie funktioniert die Registrierung im Marktstammdatenregister?
Die Anmeldung funktioniert vollständig über ein Onlineformular und ist komplett kostenlos und erfolgt auf der Website des Marktstammdatenregisters. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
So erfolgt die Anmeldung:
Schritt 1: Erstelle ein MaStR Benutzerkonto zur Registrierung: Nachdem Du auf eine der unteren Flächen geklickt hast, wirst Du gefragt, ob Du bereits im MaStR angemeldet bist. Ist das nicht der Fall, legst Du hier einen Account mit Deinen persönlichen Angaben an und wählst einen Benutzernamen und ein Passwort.
Schritt 2: Anmeldung: Unter “Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs” wählst Du zuerst die Art Deiner Solaranlage aus. Danach werden verschiedene Informationen zu Deiner Anlage abgefragt. Darunter Standort, technische Daten, Eigentümerinformationen und weitere relevante Informationen.

Schritt 3: Falls nötig, Registrierung eines Stromspeichers: Wenn Du zusätzlich zu Deiner Anlage noch einen Stromspeicher besitzt, kannst Du das Gerät unter “+Einheit erfassen” zu Deinem Account hinzufügen. Der Prozess funktioniert quasi genauso wie bei Deiner Solaranlage oder Deinem Balkonkraftwerk.

Fazit: Das Marktstammdatenregister und die Anmeldung Deiner Solaranlage sind inzwischen nicht mehr kompliziert.
Natürlich ist bürokratischer Aufwand bei der Anmeldung Deiner Solaranlage immer ein kleines Ärgernis. Inzwischen ist der Registrierungsprozess im Marktstammdatenregister aber recht einfach und schnell erledigt. Es müssen lediglich einige grundlegende Daten eingetragen werden. Alles erfolgt online und Du musst auch keine Dokumente hochladen oder per Post versenden.
Da seit Inkrafttreten des Solarpaktes 1 auch keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber erfolgen muss, dauert das gesamte Verfahren weniger als 20 Minuten. Wenn Du Dir den Aufwand trotzdem sparen möchtest, ist unser kostenloser Anmeldeservice natürlich die richtige Adresse. In unserem Blog informieren wir Dich außerdem über alles Wichtige rund um das Thema Photovoltaik.
Häufig gestellte Fragen
Welche Frist gilt für die Anmeldung?
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme Deiner neuen Anlage musst Du diese im Marktstammdatenregister eintragen. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, die seit Februar 2019 in Betrieb genommen wurden. Du kannst Deine Anlage sogar schon vor der Inbetriebnahme registrieren. Wird die Registrierung nicht fristgerecht vorgenommen, kann der Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung aussetzen, und zwar so lange, bis die Anmeldung nachgeholt und der Nachweis erbracht wurde.
Was bedeutet die vereinfachte Anmeldung im MaStR für Balkonkraftwerke?
Auch Balkonkraftwerke, also kleinere Anlagen mit einer Wechselrichterleistung unter 800 Watt, müssen im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Der Anmeldeprozess ist allerdings stark vereinfacht: Hier musst Du nur wenige technische Daten zu Deiner Mini-PV-Anlage eingeben.
Bevor es losgeht, registrierst Du Dich einmalig im System und bestätigst Deine persönlichen Angaben wie Name und Adresse. Danach trägst Du im letzten Schritt die Anzahl der Module, die Leistung der Anlage und das Inbetriebnahmedatum ein.
Müssen die Daten im MaStR aktuell gehalten werden?
Ja, Du bist dazu verpflichtet, die Daten Deiner Anlage stets aktuell zu halten. Das gilt zum Beispiel, wenn Du Deine Photovoltaikanlage erweiterst oder von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umstellst. Auch ein nachträglich installierter Stromspeicher muss gemeldet werden. Wenn Du Deine PV-Anlage komplett abbaust oder entsorgst, musst Du sie zudem aus dem Marktstammdatenregister löschen.
Welche Daten werden im Marktstammdatenregister abgefragt?
Im Register werden nur die sogenannten "Stammdaten" abgefragt: Dazu gehören der Standort, technische Daten der Anlage und Deine Kontaktdaten. Angaben zum Ertrag oder Ähnliches sind nicht erforderlich. Je nach Anlagenart unterscheiden sich die abgefragten Daten.
Nutze am besten die Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur, um Dich über alle notwendigen Angaben zu informieren. Dort findest Du auch Video-Anleitungen, die Dich Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess führen. Nach der Registrierung kannst Du manche Angaben auch noch nachträglich ergänzen.

