Einspeisevergütung für Photovoltaik 2024: Wie viel Geld bekommst Du für Deinen Solarstrom?
Du brennst darauf, die finanziellen Vorteile einer Solaranlage für Dich zu nutzen?
Es gibt im Wesentlichen zwei Ansätze, um finanziell von einer Photovoltaikanlage zu profitieren:
- Einerseits kannst Du den selbst erzeugten Solarstrom direkt in Deinem eigenen Haushalt nutzen, wodurch Du weniger Strom von Deinem Energieanbieter beziehen musst.
- Andererseits kannst Du den nicht benötigten Strom in das öffentliche Netz einspeisen und erhältst dafür auch 2024 die sogenannte Einspeisevergütung. Diese ist ein fixer Cent-Betrag je Kilowattstunde (kWh), die Du ins öffentliche Netz einspeist. Für Photovoltaikanlagen, die zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb genommen werden, liegt die Einspeisevergütung bei teilweisem Eigenverbrauch bei bis zu 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Volleinspeisung, bei der der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird, beträgt die Vergütung bis zu 12,87 Cent pro Kilowattstunde.
Die meisten BetreiberInnen von größeren Solaranlagen wählen eine Kombination beider Methoden, um finanziell das Beste aus ihrer Anlage herauszuholen.
Für Balkonkraftwerke bzw. Stecker-Solaranlagen bis vier Module gibt es auch 2024 keine Einspeisevergütung
Kleinere Stecker-Solaranlagen wie das Balkonkraftwerk, mit einer maximal erlaubten Erzeugungsleistung von 600 Watt (voraussichtlich ab Mitte 2024: erhöht auf 800 Watt), qualifizieren sich nicht für die Einspeisevergütung – dafür profitierst Du im rechtlichen Rahmen des Balkonkraftwerks von einer Reihe von Erleichterungen hinsichtlich Installation, Anmeldung und Buchhaltung.
Als BetreiberIn eines Balkonkraftwerks ist es daher extrem wichtig, die Eigenverbrauchsquote zu maximieren und überschüssigen Solarstrom idealerweise in einem Balkonkraftwerk-Speicher für den späteren Gebrauch zu sammeln. Eine andere effektive Methode ist die Nutzung eines intelligenten Energiemanagers wie Orbit.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für eine PV-Anlage 2024?
Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, gelten spezifische Sätze für die Einspeisevergütung, abhängig davon, ob ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird (Anlagen mit Eigenverbrauch) oder die gesamte Menge ins Netz eingespeist wird (Volleinspeisung).
Bei Anlagen mit Eigenverbrauch, bei denen also ein Teil des Stroms selbst genutzt und nur der Überschuss eingespeist wird, beträgt die Einspeisevergütung für die ersten 10 Kilowatt-Peak (kWp) der installierten Leistung 8,11 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für den Leistungsanteil von über 10 kWp bis 40 kWp sinkt die Vergütung auf 7,03 Cent pro kWh und für den Teil von über 40 kWp bis zu 100 kWp weiter auf 5,74 Cent pro kWh.
Bei Photovoltaikanlagen, die ausschließlich zur Volleinspeisung genutzt werden, also bei denen der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird, beträgt die Vergütung bis zu einer Leistung von 10 kWp 12,87 Cent pro kWh. Für Anlagen, deren Leistung 10 kWp übersteigt und bis zu 100 kWp reicht, liegt die Vergütung bei 10,79 Cent pro kWh.
Bei Photovoltaikanlagen, die eine Leistung von mehr als zehn Kilowatt-Peak (kWp) aufweisen, wird die Einspeisevergütung gestaffelt nach den jeweiligen Leistungsanteilen berechnet. Nehmen wir zum Beispiel an, Du installierst eine Solaranlage mit einer Gesamtleistung von 15 kWp, die vollständig ins Netz einspeist. Für die ersten zehn kWp Deiner Anlage bekommst Du eine Vergütung von 12,87 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die verbleibenden fünf kWp werden zu einem Satz von 10,79 Cent pro kWh vergütet.
Auch über 2024 hinaus lohnt sich Eigenverbrauch weitaus mehr als Einspeisung
Der Eigenverbrauch Deines Solarstroms ist auch 2024 immer noch rentabler als die Einspeisung ins Netz, da jede von Dir selbst genutzte Kilowattstunde Strom den teuren Strombezug von Deinem Anbieter einspart. Die Kosten für selbst erzeugten Strom aus einer PV-Anlage liegen deutlich unter dem, was Strom von Deinem Anbieter kostet, oft nur rund 10 Cent pro kWh über 20 Jahre gerechnet, verglichen mit geschätzten 30 bis 40 Cent pro kWh vom Anbieter.
Ohne Stromspeicher liegt die durchschnittliche Eigenverbrauchsrate von PV-BetreiberInnen bei etwa 20 bis 30 Prozent des erzeugten Stroms, der Rest wird in der Regel eingespeist. Die Einspeisevergütung von 8,2 Cent pro kWh für kleine Anlagen deckt zwar nicht die Erzeugungskosten, jedoch sorgt der Eigenverbrauch für deutlich effektivere Einsparungen.
Eine Volleinspeisung kann etwa nur dann lohnenswert sein, wenn der Netzstrom günstig ist oder wenig Eigenverbrauch möglich ist, da die Vergütung hier höher ist, aktuell bis zu 12,87 Cent pro kWh für Anlagen bis zehn kWp.
Ausblick: Die Direktvermarktung Deines Solarstroms eröffnet neue finanzielle Möglichkeiten
Statt die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber für den eingespeisten Strom zu erhalten, können SolaranlagenbetreiberInnen ihre Energie theoretisch auch über Direktvermarkter handeln. Bisher sind Direktvermarkter hauptsächlich für größere Freiflächenanlagen verfügbar, doch die Politik möchte den Zugang auch für kleinere Dachanlagen unter 25 kWp vereinfachen. Ab 2024 müssen diese Anlagen keine technischen Voraussetzungen mehr erfüllen, wie die Fernsteuerung, die bisher selten umgesetzt wurde.
Die Direktvermarktung wird durch eine Marktprämie gesichert, die 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher ist als die Einspeisevergütung. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung für die ersten 10 Kilowatt 13,27 Cent pro kWh, für die nächsten 90 Kilowatt 11,19 Cent pro kWh und für weitere 200 Kilowatt 9,31 Cent pro kWh.
Derzeit nehmen klassische Direktvermarkter oft nur größere Anlagen auf. Für kleinere private Anlagen auf Wohnhäusern sind die Anbieter begrenzt, jedoch gibt es hier und da schon regionale Stromlieferanten, die Strom von ausgeförderten Anlagen übernehmen.
Zukünftig könnten durch die Lockerung der technischen Voraussetzungen mehr Anbieter kleinere Anlagen in die Direktvermarktung aufnehmen. Dies bietet eine potenziell lukrative Alternative zur festen Einspeisevergütung, insbesondere für Anlagen, die älter als 20 Jahre sind und damit aus der EEG-Förderung fallen.