Solaranlage, Balkonkraftwerk und Wärmepumpe: Förderung Sachsen 2026

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Michelle

Redakteurin

FörderungLesezeit 7 Minuten
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Stand: Mai 2026 – Du wohnst im Freistaat Sachsen und willst wissen, welche Förderung Dir bei der Energiewende zusteht? Sachsen gehört bundesweit zu den aktivsten Bundesländern, wenn es um die Förderung erneuerbarer Energien geht. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) bündelt alle Landesprogramme und bietet 2026 drei starke Förderinstrumente: einen Balkonkraftwerk-Zuschuss von 300 €, einen Kredit mit Tilgungszuschuss für größere PV- und Geothermie-Projekte sowie starke Bundesprogramme als Ergänzung. Hier findest Du alle Fördermöglichkeiten im Überblick.

Wärmepumpe-Förderung Sachsen

Sachsen setzt beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen auf eine Kombination aus attraktiver Bundesförderung und gezielten Landesprogrammen für größere Energieprojekte. Besonders Wärmepumpen profitieren 2026 von hohen Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und zusätzlichen Tilgungszuschüssen. Damit lassen sich die Investitionskosten für moderne Heizsysteme deutlich reduzieren und machen den Umstieg auf eine Wärmepumpe besonders attraktiv, sodass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, eine Wärmepumpe zu kaufen.

Bundesförderung: Das Fundament für alle EigentümerInnen

Die wichtigste Förderung für Deine Wärmepumpe läuft über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG). Bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten sind als nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich.

Bei maximal 30.000 € förderfähigen Kosten entspricht das einem Zuschuss von bis zu 21.000 € pro Wohneinheit, nicht rückzahlbar.

SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher" – Geothermie-Wärmepumpen

Das zentrale Landesinstrument für größere Investitionen: Der SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher" fördert ausdrücklich den Einbau elektrisch betriebener Geothermie-Wärmepumpen, also Erdwärme- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Diese Kombination aus Darlehen und Tilgungszuschuss ist ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal Sachsens.

Konditionen auf einen Blick:

  • Darlehensbetrag: 35.000 € bis 5.000.000 €
  • Tilgungszuschuss: bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben
  • Laufzeit: 5 bis 20 Jahre, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
  • Zweckbindungsfrist: 12 Jahre für Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher
  • Zielgruppen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
  • Antragstellung: Über die Hausbank oder direkt bei der SAB (für Kommunen und Wohnungsunternehmen)

Hinweis: Der Sachsenkredit richtet sich mit einer Investition von mindestens 35.000 € primär an gewerbliche Vorhaben und größere Wohngebäude. Für ein Einfamilienhaus greift in der Regel der KfW-Zuschuss 458.

Förderstellen Wärmepumpe im Überblick

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KfWHeizungsförderung (Zuschuss Nr. 458)kfw.de
SABSachsenkredit Energie und Speichersab.sachsen.de

Solaranlagen-Förderung im Freistaat Sachsen

Sachsen bietet für den Ausbau von Photovoltaikanlagen eine Kombination aus bundesweiten Förderinstrumenten und speziellen Landesprogrammen für größere Projekte. Während private HausbesitzerInnen vor allem von KfW-Krediten, der EEG-Einspeisevergütung und dem Nullsteuersatz profitieren, richtet sich das sächsische Landesprogramm gezielt an größere Anlagen und gewerbliche wie auch kommunale Investitionen. Dadurch entsteht ein breites Förderspektrum, das sowohl kleine Dachanlagen als auch umfangreiche PV-Projekte wirtschaftlich attraktiv macht. Besonders interessant ist dabei die klare Trennung zwischen klassischen Einfamilienhaus-Anlagen und größeren Systemen ab 30 kWp, die über den Sachsenkredit „Energie und Speicher“ zusätzlich unterstützt werden.

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Los geht's

SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher" – für PV-Anlagen ab 30 kWp

Das wichtigste Landesinstrument für größere Photovoltaikanlagen: Der SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher" fördert Investitionen in PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp bis 1 MWp – auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf Parkplätzen.

Was gefördert wird:

  • Photovoltaikanlagen ab 30 kWp (Aufdach, Fassade, Freifläche, Parkplatz)
  • Stromspeicher, die mit einer PV-Anlage ab 30 kWp gekoppelt sind
  • Wärme- und Kältespeicher in Neubauten aus erneuerbaren Energien

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Tilgungszuschüsse:

  • Stromspeicher: bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben (max. 50.000 € pro Kalenderjahr)
  • PV-Anlagen und andere Maßnahmen: bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben

Bundesförderung für private PV-Anlagen bis 30 kWp

Für Privatpersonen mit einer PV-Anlage bis 30 kWp greifen die Bundesprogramme:

KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien Standard: Zinsgünstige Förderkredite für die Finanzierung Deiner Solaranlage: ab 3,71 % p.a., Laufzeiten bis 30 Jahre, förderfähig für PV-Anlage, Batteriespeicher, Stromspeicher und Installation. Antragstellung über Deine Hausbank immer vor Projektstart.

EEG-Einspeisevergütung: Für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp gibt es 2026 bis zu 12,35 ct/kWh bei Volleinspeisung, für 20 Jahre garantiert. Eigenverbrauch spart dabei noch mehr: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom zum aktuellen Preis von rund 37 Cent.

Nullsteuersatz (0 % MwSt) seit 2023: Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz, inklusive Stromspeicher, Wechselrichter und Installation. Einnahmen aus der Einspeisung sind einkommensteuerfrei. Der Großteil der Investitionskosten lässt sich damit schon beim Kauf reduzieren.

Förderstellen Solaranlage im Überblick

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SABSachsenkredit Energie und Speicher (ab 30 kWp)sab.sachsen.de
KfWKredit 270 – Erneuerbare Energienkfw.de

Stecker-PV-Anlagen-Förderung Sachsen

Sachsen zählt zu den wenigen Bundesländern, die 2026 noch einen aktiven Landeszuschuss für Steckersolargeräte bieten, mit 300 € Pauschale pro Anlage einer der höchsten Zuschüsse im Bundesvergleich. Das Programm läuft über die SAB und ist Teil der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher.

Wichtig vorab:

  • EigentümerInnen: Das Kontingent für EigentümerInnen von selbstgenutztem Wohneigentum ist seit November 2023 vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung als EigentümerIn ist aktuell nicht möglich. Die SAB informiert über eine mögliche Warteliste.
  • MieterInnen: Das Kontingent für MieterInnen ist weiterhin ausreichend verfügbar. Seit Programmstart wurden bereits ca. 16.600 Anträge eingereicht. MieterInnen können Anträge weiterhin stellen.
  • Programmende: Die Förderrichtlinie für Balkonkraftwerke tritt am 30. Juni 2026 außer Kraft. Jetzt handeln!

Was wird gefördert?

  • Anschaffung und Installation einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter
  • Mindestleistung der PV-Module: 300 Wp
  • Förderfähig: auch Montageset, Befestigung, Aufstellung und Einbau einer Steckdose
  • Zuschuss: 300 € pro Anlage und Wohneinheit – pauschal, unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis

Wer ist antragsberechtigt?

  • MieterInnen mit Erstwohnsitz in Sachsen
  • Privatpersonen – Unternehmen, Kommunen und Vereine sind ausgeschlossen

So läuft der Antrag – Schritt für Schritt

Das SAB-Balkonkraftwerk-Programm funktioniert anders als die meisten anderen Förderprogramme in Deutschland: Den Antrag stellst Du nach Kauf und Inbetriebnahme.

  1. Balkonkraftwerk kaufen – Kaufbeleg und Seriennummer des Wechselrichters aufbewahren
  2. Im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren – Pflicht innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme
  3. Förderantrag digital einreichen – ausschließlich über das SAB-Förderportal unter sab.sachsen.de (Online-Identifizierung erforderlich)
  4. Belege hochladen – Kaufrechnung, MaStR-Bestätigung, Mietvertrag
  5. Auszahlung – nach Bewilligung werden 300 € ausgezahlt

Was alle SächsInnen zusätzlich nutzen

  • KfW-Kredit 270 als Finanzierungsoption, auch für Mini-PV-Anlagen
  • Anmeldung vereinfacht: Seit Solarpaket I (Mai 2024) reicht die MaStR-Registrierung – keine separate Meldung beim Netzbetreiber mehr nötig
  • Als MieterIn hast Du seit Oktober 2024 (§ 554 BGB) ein gesetzlich gestärktes Recht auf Installation

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Förderstellen Balkonkraftwerk im Überblick

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SABZuschuss 300 € für MieterInnen (bis 30. Juni 2026)sab.sachsen.de
KfWKredit 270 – Erneuerbare Energienkfw.de

Förderungen kombinieren – so geht's in Sachsen

Die stärkste Kombination in Sachsen: KfW-Zuschuss 458 (Wärmepumpe) + SAB Sachsenkredit Energie und Speicher (Geothermie-WP oder PV ab 30 kWp) + KfW-Kredit 270 (PV bis 30 kWp) + Nullsteuersatz + SAB-Balkonkraftwerk-Zuschuss. Wichtig: PV-Anlagen, die EEG-Vergütung erhalten, sind im SAB-Sachsenkredit ausgeschlossen. Lass Dich vorab kostenlos von der SAENA (Sächsische Energieagentur) beraten.

Die wichtigsten Fragen zur Förderung in Sachsen

Können EigentümerInnen noch einen SAB-Balkonkraftwerk-Zuschuss beantragen? Das EigentümerInnen-Kontingent ist ausgeschöpft. Die SAB informiert über eine mögliche Warteliste – eine Garantie auf Förderung gibt es dort jedoch nicht. MieterInnen können weiterhin Anträge stellen, solange das Programm bis 30. Juni 2026 läuft.

Für welche PV-Anlagen gilt der SAB Sachsenkredit? Ausschließlich für Anlagen mit mehr als 30 kWp bis 1 MWp und nur für Anlagen, die keine EEG-Einspeisevergütung erhalten. Private Dachanlagen bis 30 kWp für den Eigenverbrauch mit EEG-Vergütung sind über den KfW-Kredit 270 zu finanzieren.

Wo finde ich kostenlose Beratung zu Solarförderung in Sachsen? Bei der SAENA – Sächsische Energieagentur unter saena.de. Die SAENA berät kostenlos zu allen Themen rund um erneuerbare Energien, Wärmepumpen und Fördermittel.

Deine wichtigsten Anlaufstellen

AnbieterThemaLink
SABBalkonkraftwerk (300 €) + Sachsenkreditsab.sachsen.de
KfWWärmepumpe (458) + PV-Kredit (270)kfw.de
SAENAKostenlose Energieberatung Sachsensaena.de
BAFAListe förderfähiger Wärmepumpenbafa.de
MaStR / BundesnetzagenturBalkonkraftwerk-Registrierungmarktstammdatenregister.de

Alle Angaben: Stand Mai 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern – prüfe vor Antragstellung die aktuellen Förderbedingungen direkt bei der SAB oder dem jeweiligen Fördergeber.

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MichelleRedakteurin

Mich fasziniert die Energiewende in all ihren Facetten. Im Mittelpunkt stehen für mich Photovoltaik, Energiespeicher und dezentrale Energielösungen. Mir ist es wichtig, technische Entwicklungen verständlich darzustellen und ihre Bedeutung für den Alltag nachvollziehbar zu machen.

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