Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt Zuschüsse sichern

Dominik Broßell
Redakteur

Die Wärmewende schreitet weiter voran und mit ihr die staatliche Unterstützung für HausbesitzerInnen, die ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe austauschen möchten. Auch im Jahr 2026 bleibt die Heizungsförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein zentraler Bestandteil der deutschen Energie- und Klimapolitik. Wer eine Wärmepumpe plant, kann auch weiterhin mit hohen Zuschüssen rechnen, sofern die Antragstellung rechtzeitig erfolgt und die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Die Anschaffungskosten für moderne Heizsysteme liegen je nach Art und Hausgröße zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Durch die Kombination aus KfW- und BAFA-Förderung lassen sich jedoch bis zu 70 % der förderfähigen Kosten sparen. Entscheidend ist, die Förderlandschaft richtig zu verstehen und die Anträge strukturiert vorzubereiten.
Der folgende Überblick erklärt Dir im Detail, welche Förderarten es gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen können und worauf Du bei der Antragstellung achten musst.
Überblick: Förderung für Wärmepumpen 2026
Die Wärmepumpen-Förderung wird im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) bis einschließlich 2026 fortgeführt. Zuständig sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die KfW-Bank.
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- einer Grundförderung,
- verschiedenen Bonusregelungen
- sowie Zuschüssen, die sich nach Einkommen und Gebäudetyp richten.
Im besten Fall ergibt sich so ein Gesamtfördersatz von bis zu 70 % der Investitionskosten. Grundlage sind die Programme der KfW (zum Beispiel Programm 458 für private Haushalte) sowie die regelmäßig aktualisierten BEG-Richtlinien.
Förderfähig sind alle gängigen Wärmepumpenarten, also Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, sofern sie bestimmte Effizienz- und Umweltkriterien erfüllen. Entscheidend ist unter anderem die Jahresarbeitszahl (JAZ), die anzeigt, wie effizient eine Anlage Strom in Wärme umwandelt. Systeme mit natürlichen Kältemitteln oder besonders hoher Effizienz werden zusätzlich mit einem Effizienzbonus belohnt.
Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2026
Auch 2026 bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Dach aller zentralen Heizungsförderungen in Deutschland. Das Ziel besteht darin, sowohl die Sanierung bestehender Gebäude als auch den Einbau moderner Heizsysteme zu beschleunigen.
Die BEG unterscheidet zwischen drei Bereichen:
- BEG WG (Wohngebäude) für Komplettsanierungen oder Neubauten,
- BEG NWG (Nichtwohngebäude) für gewerbliche und öffentliche Immobilien und
- BEG EM (Einzelmaßnahmen), über die der Heizungstausch in Bestandsgebäuden gefördert wird.
Wer eine Wärmepumpe einbauen lässt, beantragt die entsprechenden Zuschüsse über die BEG EM. Ab 2026 gelten dort weiterhin die bekannten Fördersätze: eine Grundförderung von 30 %, kombiniert mit einem Heizungstauschbonus von 20 % beim Ersatz fossiler Heizsysteme sowie einem Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit geringem Einkommen.
So können EigentümerInnen im besten Fall bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten zurückerhalten. Darin enthalten sind nicht nur die Kosten für die Wärmepumpe selbst, sondern auch die Kosten für Planung, Installation, hydraulischen Abgleich, Erdarbeiten und die Entsorgung alter Heiztechnik.
Zuschüsse und Förderprogramme im Detail
Die KfW-Zuschüsse und BAFA-Programme bleiben auch 2026 die wichtigsten Förderinstrumente. Während die KfW die finanzielle Abwicklung über das Programm 458 übernimmt, ist das BAFA für die technische Prüfung und Zulassung zuständig.
Die Grundförderung liegt bei 30 %. Wird eine alte Gas-, Öl- oder Kohleheizung ersetzt, gibt es zusätzlich einen Heizungstauschbonus von 20 %. Besonders effiziente Wärmepumpen, etwa Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonden oder Anlagen mit natürlichen Kältemitteln, erhalten einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %.
Einkommensschwächere Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %, wodurch sich die Gesamtförderung auf maximal 70 % erhöhen kann. Die Förderung ist somit sozial gestaffelt und unterstützt gezielt EigentümerInnen, die ihre Heizungsanlage modernisieren möchten, aber über keine hohen Eigenmittel verfügen.
KfW- und BAFA-Förderung im Überblick
Seit 2024 wird die Zuschussförderung für private EigentümerInnen zentral über die KfW abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital über das KfW-Portal. Dafür ist lediglich eine E-Mail-Adresse sowie die erforderlichen Nachweise nötig. Wichtig ist, dass der Antrag vor Auftragserteilung oder Kauf gestellt wird, da nachträgliche Anträge ausgeschlossen sind.
Das BAFA bleibt weiterhin Ansprechpartner für gewerbliche Gebäude und komplexe Systeme. Hier werden technische Daten, Gerätezertifikate und Nachweise zur Jahresarbeitszahl geprüft. Beide Behörden arbeiten eng zusammen, um eine einheitliche Förderung sicherzustellen.
Voraussetzungen und förderfähige Wärmepumpen
Damit eine Wärmepumpe gefördert wird, muss sie nachweislich bestimmte Anforderungen erfüllen. Maßgeblich sind die ökologische Qualität des Kältemittels, die Energieeffizienz (JAZ ≥ 3,0) und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte.
Ab 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die außen aufgestellt werden, müssen dann mindestens 10 Dezibel leiser sein als bisher zulässig, um weiterhin förderfähig zu bleiben. Zudem wird die Ökodesign-Verordnung der EU verbindlich umgesetzt. Diese schreibt umweltfreundliche Kältemittel und eine nachhaltige Gerätekonstruktion vor.
Neben Luft-Wasser-Systemen werden auch Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen gefördert. Diese gelten als besonders effizient, da sie mit Erd- oder Grundwasserwärme arbeiten. Allerdings sind sie in der Installation teurer. Ebenfalls förderfähig sind hybride Anlagen, die in Kombination mit Photovoltaik betrieben oder in ein Energiemanagementsystem eingebunden werden.
Antragstellung und Ablauf
Die Antragstellung für die Wärmepumpenförderung muss immer vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Das heißt, dass der Antrag noch vor der Vergabe von Aufträgen oder der Bestellung von Geräten über das KfW-Förderportal (für Kredit- und Zuschussvarianten) oder das BAFA-Portal (bei Einzelmaßnahmen) eingereicht werden muss.
Nach der formalen Genehmigung kann der Einbau durch einen zertifizierten Fachbetrieb beginnen. Erst dann gelten die förderfähigen Kosten offiziell als anerkannt.
Für die Antragstellung sind mehrere Nachweise erforderlich. Neben den technischen Unterlagen der Wärmepumpe müssen auch Angebote und Bestätigungen des Installateurs eingereicht werden. Bei einem Heizungstausch ist außerdem ein Rückbaunachweis der alten Anlage notwendig.
Nach dem Einbau erfolgt die Verwendungsnachweisprüfung: EigentümerInnen müssen eine Fachunternehmererklärung sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege hochladen. Erst danach wird die Förderung ausgezahlt.
Eine frühzeitige Vorbereitung ist empfehlenswert, da die Bearbeitung je nach Förderaufkommen mehrere Wochen dauern kann. Viele Heizungsfachbetriebe unterstützen ihre Kundinnen und Kunden bei der Antragstellung oder übernehmen die Prüfung der Unterlagen direkt. Das spart Zeit und reduziert das Risiko formaler Fehler.
Checkliste: Antragstellung Schritt für Schritt
✔️ Förderprogramm auswählen (KfW oder BAFA)
✔️ Angebote von zertifizierten Fachbetrieben einholen
✔️ Antrag online stellen, bevor Aufträge erteilt werden
✔️ Genehmigung abwarten und anschließend Wärmepumpe beauftragen
✔️ Installation Deiner Wärmepumpe vom Fachbetrieb
✔️ Nachweise und Rechnungen nach Fertigstellung einreichen
✔️ Förderauszahlung nach Prüfung erhalten
So nutzt Du die Förderung optimal
Bei der Planung einer Wärmepumpe solltest Du das Förderverfahren frühzeitig in die Gesamtkalkulation einbeziehen. Es ist empfehlenswert, vor der Antragstellung eine Energieberatung durchführen zu lassen. Diese kann mögliche Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Programmen, beispielsweise zur Dämmung, zum Fenstertausch oder zur Photovoltaik, aufzeigen.
Wichtig ist auch, die technische Kompatibilität zu prüfen. Berücksichtigt werden können nur Geräte, die auf der offiziellen Liste förderfähiger Wärmepumpen des BAFA und des BMWK stehen. Häufige Fehler entstehen durch eine zu späte Beauftragung oder eine unvollständige Dokumentation, was zum Verlust der Förderung führt.
Zudem lassen sich die Zuschüsse oft mit Krediten oder Steuervergünstigungen kombinieren. So kann eine Wärmepumpe beispielsweise über einen KfW-Kredit finanziert werden, während der Zuschuss gleichzeitig die Kosten reduziert. In vielen Fällen übernehmen Banken die Antragstellung direkt, sofern sie als Förderpartner registriert sind.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Zukunftsperspektive
Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neue Heizungen ab 2028 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit wird die Wärmepumpe zum Standard in Neubauten und zunehmend auch in sanierten Bestandsgebäuden.
Gasheizungen dürfen zwar weiterhin betrieben werden, erhalten jedoch keine staatliche Förderung mehr. Wer sich heute noch für fossile Systeme entscheidet, muss künftig mit steigenden CO₂-Preisen rechnen. Laut Bundesregierung sollen diese bis 2030 schrittweise auf 65 Euro pro Tonne steigen. Das stellt einen klaren wirtschaftlichen Nachteil für fossile Brennstoffe dar.
Im Gegensatz dazu bleiben Wärmepumpen förderfähig und gelten als zentrale Technologie zur Erreichung der Klimaziele. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Mittel für die BEG-Förderung langfristig zu sichern. Anpassungen der Fördersätze oder des Bonussystems sind jedoch nicht ausgeschlossen.
Fazit
Eine Wärmepumpen-Förderung ermöglicht es HausbesitzerInnen, die hohen Investitionskosten deutlich zu reduzieren und den Umstieg auf eine klimafreundliche Heiztechnik wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Mit einer Zuschussförderung von bis zu 70 %, einkommensabhängigen Boni und klaren Förderstrukturen zählt die Wärmepumpenförderung zu den wichtigsten Instrumenten zur Umsetzung der Energiewende.
Wer seine alte Heizungsanlage ersetzen möchte, sollte nicht zögern, denn die Fördermittel sind begrenzt und an klare Fristen gebunden. Eine frühzeitige Planung, die Einbindung eines erfahrenen Installateurs und die rechtzeitige Einreichung der Förderanträge sind daher entscheidend.
Gerade in Kombination mit einer Solaranlage kann sich die Investition doppelt lohnen: durch geringere Betriebskosten, mehr Eigenverbrauch und langfristige Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Die Wärmepumpenförderung 2026 bietet also stabile finanzielle Anreize für den Umstieg auf effiziente Heiztechnik – vorausgesetzt, Antrag, Planung und Umsetzung erfolgen strukturiert und rechtzeitig.

Als euer Experte für Solartechnik und erneuerbare Energien informiert euch Dominik regelmäßig im priwatt-Blog über alles Wissenswerte rund um die Themen Balkonkraftwerk, PV, Stromtarife, Batteriespeicher und Co.
