Änderung Förderung Wärmepumpe 2026: Das musst Du jetzt wissen

Michelle
Redakteurin

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen wird zum 21. Juli 2026 umgestellt. Neue Einkommensgrenzen, niedrigere Förderobergrenzen und ein Antragsstopp in den Tagen davor betreffen alle, die aktuell eine neue Heizung planen. In diesem Artikel zeigen wir Dir genau, was sich ändert, welche Fristen gelten und wie Du jetzt am besten vorgehst.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
| Bisher (bis 20.07.2026) | Neu (ab 21.07.2026) | |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % der förderfähigen Kosten | 30 % (bleibt unverändert) |
| Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit | bis zu 30.000 € | max. 28.000 € |
| Förderfähige Kosten, weitere Wohneinheiten | gestaffelt | jeweils 15.000 € (2.–6. Einheit) |
| Einkommensbonus (< 40.000 € Haushaltseinkommen) | +30 % (bis zu 70 % Gesamtförderung) | Gestaffelt von +10 % bis +40 % |
| Maximale Fördersumme | bis zu 21.000 € | sinkt schrittweise ab 01.02.2027 |
| Neu-Anträge (BzA) | laufend möglich | Stopp vom 09.07. bis 20.07.2026 |
Stand: Juli 2026, basierend auf dem aktuell bekannten Planungsstand. Bereits bewilligte oder in Prüfung befindliche Anträge sind von der Umstellung nicht betroffen.
Hintergrund: Warum sich die Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ändern
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm, über das der Staat den Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudebereich unterstützt. Finanziert wird sie über den Bundeshaushalt, den die Koalition jährlich neu verabschiedet. Weil im aktuellen Haushalt weniger Mittel für die Heizungsförderung vorgesehen sind, muss das verfügbare Fördergeld künftig gezielter verteilt werden.
Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (GEG), das den schrittweisen Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen vorschreibt. Ziel bleibt, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer alte Öl- und Gasheizungen durch eine Wärmepumpenheizung oder ein anderes System auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen.

Welche Wärmepumpen werden weiterhin gefördert?
An den grundsätzlichen technischen Anforderungen ändert sich durch die Umstellung nichts. Förderfähig sind weiterhin vor allem:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen – die mit Abstand am häufigsten verbaute Wärmepumpenart, geeignet für die meisten Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Luft-Luft-Wärmepumpen – seltener genutzt, aber unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig
- Erdwärme- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit entsprechendem Gütenachweis
Wichtig bleibt, dass die Heizungsanlage überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben wird und eine ausreichende Effizienz nachweist.
Was bedeutet das konkret für Dich?
Du planst den Heizungstausch bereits jetzt? Dann lohnt es sich, schnell zu sein: Bestätigungen zum Antrag (BzA) zu den aktuellen, günstigeren Konditionen kannst Du noch bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr stellen. Danach gelten automatisch die neuen, für viele Haushalte niedrigeren Fördersätze.
Du stehst noch am Anfang der Planung? Kein Grund zur Panik: Die Förderung fällt nicht weg, sie wird nur neu gestaffelt. Wer ein geringeres Einkommen hat oder ein Mehrfamilienhaus saniert, profitiert teilweise sogar von den neuen Regeln. Wichtig ist vor allem, frühzeitig ein Angebot einzuholen, damit Du unabhängig vom Stichtag gut vorbereitet bist. Wir unterstützen Dich bei der Planung samt Fördercheck und helfen Dir dabei, die passende Wärmepumpe für Dein Zuhause zu finden. Je nach Vorhaben kannst Du zudem Optionen mit Krediten und Zuschüssen zur Finanzierung des Kaufs betrachten.
So läuft der Förderantrag ab
Der Weg zur Förderung beziehungsweise zur Antragstellung folgt einer festen Reihenfolge, die Du unbedingt einhalten solltest, damit Dir kein Zuschuss verloren geht:
- Planung & Angebot einholen – wir beraten Dich zur passenden Wärmepumpe und erstellen Dir ein Angebot
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung – der Liefer- und Leistungsvertrag muss an die Förderzusage gekoppelt sein – inklusive einer klaren Fristenregelung für Lieferung und Leistung. Hierbei nehmen wir Dich komplett an die Hand: Wir gestalten den Vertrag passgenau und erstellen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Antrag stellen – im KfW-Kundenportal „Meine KfW" registrierst Du Dich und reichst den Antrag im Programm 458 ein.
- Zusage abwarten – die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis acht Wochen.
- Einbau & Nachweis – erst nach der Zusage darf der Auftrag verbindlich starten. Nachdem wir Dein Gerät eingebaut haben, reichst Du nur noch die Nachweise ein. Wir stellen im Vorfeld sicher, dass das eingebaute Gerät exakt den technischen Fördervorgaben entspricht, damit der Auszahlung Deines Zuschusses nichts im Weg steht.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026
Fällt die Wärmepumpen-Förderung 2026 komplett weg? Nein. Die staatliche Förderung bleibt bestehen, wird aber bis 2030 schrittweise gekürzt und stärker nach Einkommen gestaffelt.
Bis wann kann ich noch zu den aktuellen Konditionen beantragen? Bestätigungen zum Antrag (BzA) zu den bisherigen Bedingungen sind nur noch bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr möglich. Relevant ist das vor allem für Wohngebäude, in denen künftig mit erneuerbarer Wärme geheizt werden soll.
Sind bereits gestellte Anträge von der Änderung betroffen? Nein, bereits bewilligte oder in Prüfung befindliche Anträge bleiben unberührt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt auch dann, wenn der Heizungstausch Teil einer Sanierung im Bestandsgebäude ist.
Was passiert vom 9. bis 20. Juli 2026? In diesem Zeitraum können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt werden – das System wird während dieser Umstellungsphase auf die neuen Förderkonditionen umgestellt.
Fazit: Jetzt noch die staatliche Förderung zu den aktuellen Konditionen sichern
Die Förderung für Wärmepumpen wird nicht abgeschafft, aber neu gestaltet. Neue Einkommensstufen, einen zusätzlichen Bonus für Familien und eine veränderte Maximalförderung bieten neue Fördermöglichkeiten. Wer den Umstieg auf eine neue Wärmepumpe ohnehin plant, sollte jetzt prüfen, ob sich ein Antrag vor dem 20. Juli 2026 noch lohnt, oder sich in Ruhe auf die neuen Förderkonditionen ab dem 21. Juli vorbereiten.
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